Mikrofon als Geringwertiges Wirtschaftsgut?

3 Antworten

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Folgende Grundsätze zu den GWGs:

Bis 150 € (Nettowert) kannst du es sofort als Betriebsausgabe (als Werkzeuge / Kleingeräte im Kontenrahmen) geltend machen.

  1. Wahlrecht: Von 150 - 410 € kannst du es als (Vollabschreibung) Betriebsausgabe geltend machen.

ODER

  1. Wahlrecht: Von 150 - 1000 € in den Sammelposten (Pool) einstellen und über 5 Jahre (20%) abschreiben bwz. als Anlagegut aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.

PRO WIRTSCHAFSTJAHR IST NUR EINE MÖGLICHKEIT ERLAUBT !!!!

ne das kann man so nicht sehen

Ein Mikrofon ist selbständig nutzbar. Man kann damit werfen.

JoDa199 
Beitragsersteller
 30.01.2013, 22:36

Stimmt. Mist. Dann kauf ich lieber ein Auto.

blackleather  30.01.2013, 23:00
@JoDa199

Du musst es ja nicht in den Pool werfen. Es gibt immer noch § 6 Abs. 2 EStG, also einjährige AfA.