steuererklärung nach hochzeit was muss ich bedenken

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Wenn ich richtig recherchiert habe, unterliegt das ALG II (Hartz IV) nicht dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, die vor August bezogenen Leistungen werden nicht in der Steuererklärung berücksichtigt.


http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/P/Progressionsvorbehalt.html


Das heißt, Ihr macht eine gewöhnliche Steuererklärung und gebt Zusammenveranlagung an.
.
Für eine erste Steuererklärung empfehle ich jedoch einen Lohnsteuerhilfeverein. Das ist nicht so teuer und Ihr seid auf der sicheren Seite.

DerHans  28.12.2010, 10:11

Wenn man die ELSTER CD vom Finanzamt zur Hilfe nimmt, kann man das sehr gut selbst erledigen. Das kostet gar nichts.

Eigentlich wird es jetzt auch nicht viel schwerer, weil ihr das Einkommen ja gemeinsam veranlagen könnt - Ehegattensplitting.

Und da du kein Einkommen hast, wird es auch nicht wesentlich komplizierter als vorher. Nur das du jetzt eben angeben musst, dass ihr euer Einkommen gemeinsam veranlagt.

Die Hartz IV Leistung muss eingetragen werden. Diese Leistung ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Da dein Mann jetzt für das ganze Jahr In Steuerklasse III kommt, ist mit einer Erstattung zu rechnen.

RautenMiro  28.12.2010, 17:49

Und wieder NUR SPINAT-BLUBB geschrieben... HÖRE ENDLICH AUF FACHLICHE SCH EISSE zu verzapfen. HARTZ IV unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt....

Ich würde mir, weil Internet vorhanden, die kostenlose ELSTER-Software herunterladen und da dann die ganze Situation mit Steuerklasse III/V durchspielen. Da scheint Erstattund ins Haus zu stehen.

Soweit mir bekannt ist, werden die Lohnsteuerkarten von den EW-Meldeämter verschickt. Ob diese, Mit Kopie der H.-Urkunde auch die Steuerklasse ändern ?? Auf jeden Fall würde ich bei Abgabe der Steuerklärung eine H..-Kopie beifügen und da gleichzeitig die Wahl der Steuerklassenänderung kundtun.

Auch StB verlangen nicht unbedingt viel... vorher darauf hinweisen, dass supi-einfach ist und am besten dafür ein Pauschalhonorar vereinbaren...

Wenn die nicht doof sind, ist der Fall doch in 15-20 min erledigt.... dafür würde ich dann pauschal 70-80 EUR Brutto verlangen... und dann habe ich auch noch daran verdient.

Und noch einen Kommentar zu unserem UserMod... Lohnsteuerhilfevereine sind in der Masse sehr unterdurchschnittlich und ich habe noch keinen gesehen, welcher irgendeinen tollen Steuerkniff kannte... meistens geben die sich nicht die richtige Mühe, weil egal wieviel Zeit sie verwenden, der BEITRAG bleibt gleich. Da haben wir Steuerberater einen Ermessensspielraum. Wenn viel Arbeit daran war, wird es halt einen Ticken teurer... das wird dem Endergebnis aber eher gerecht.

Wie immer Ausnahmen gibt es immer.... sowohl bei LoHi-Vereinen, als auch bei Steuerberatern

Und zum Fragesteller... ziemlich dürftig die Infos: Brutto und das wars...... außer Splittingtarif für beide und das ALG II nicht unter § 32 b EStG fällt, mehr kann man nicht sagen... .außer doch.... die Sonderausgaben (beschränkte) könnte sich lohnen diese aufzuschreiben, da hier wohl die Altregelung günstiger sein dürfte... und wenn Du die Erklärung doch selber machst..... gucke den Mantelbogen genau durch.

Sofern Kinder vorhanden... an Kinderbetreuungskosten denken...

Und beim Lohn des Ehegatten gucken, ob man Kosten zur Sicherung, Erhaltung bzw. Erhaltung von Einnahmen hatte.... (siehe im Netz unter § 9 EStG), meistens Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühre (16 EUR), und je nach Berufsgruppe evtl. Verpflegungsmehraufwendungen....

So das wars.. Grüße RautenMiro

EnnoBecker  28.12.2010, 14:41

Was fragt sie denn?