Fahrtkosten von der Steuer absetzen (Duales Studium)?
Ich bin seit August Beamter auf Widerruf. Damit ich pünktlich zur Arbeit komme, wohne ich übergangsweise bei meinem Onkel. Mein Erstwohnsitz ist aber immer noch mein altes Zuhause.
Von meinem Onkel aus fahre ich mit dem Bus zur Ausbildungsstätte (nicht Hochschule). Eine einfache Fahrt kostet 6€. So bezahle ich in der Woche 60€ nur für die Bustickets.
1. Frage: Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und mache ich das anhand des Ticketpreises oder anhand der Entfernungspauschale? Muss ich die Entfernung von meinem Onkel zur Arbeit angeben oder von meinem Erstwohnsitz zur Arbeit?
Um nach Hause zu kommen (Erstwohnsitz), fahre ich mit der Bahn. Es sind ca 300km und eine Fahrt kostet ca 50€.
2. Frage: Kann ich eine Fahrt von meinem Onkel aus bzw. von meiner Arbeit von der Steuer absetzen? Und von Zuhause wieder zu meinem Onkel, um am nächsten Morgen rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen?
Mein Studienort liegt ca 150km von meinem Zuhause entfernt. Wohnen tue ich in der unmittelbaren Umgebung. Am Wochenende fahren aber, wie alle in ihre jeweiligen Heimatorte, zurück.
3. Frage: Kann ich die Fahrt mit dem Auto bzw. mit der Bahn dorthin mit der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, wenn ich am Freitag ebenfalls nach Hause fahre und am Sonntagabend wieder dorthin anreise?
Ich denke das waren zunächst erstmal die wichtigsten Fragen :)
Vielen dank
4 Antworten
Leider habe ich momentan nicht sehr viel Zeit, aber eventuell könnte man auch über etwas ganz anderes nachdenken.
Du sagt, dass du berufsbedingt bei deinem Onkel wohnst - richtig?
Wäre es nicht möglich, dass dein Onkel dir pro forma ein Zimmer/Schlafplatz oder so vermietet. Du nutzt wahrscheinlich auch Küche, Bad, die Nebenkosten werden sich erhöhen.
Allerdings weiß ich nicht ob und wie die Steuergeschichte bei den Beamten aussieht. Einkommensteuer wird auch von Beamten erhoben oder?
Vielleicht hat das Kind nur einen anderen Namen.
Danke für den Tipp. Und siehst du auch eine Möglichkeit, dass er die Unterkunft beim Onkel irgendwie steuerlich besser nutzen kann, als das Busticket?
Schließlich macht er dort ja keinen Urlaub. Da er seine eigene Wohnung auch bezahlen muss, sehe ich hier eine durch Arbeit bedingte Doppelbelastung.
Möglich, wenn er von seinem Onkel z.B eine abgeschlossene Wohneinheit (Einliegerwohnung) bekommen kann mit Mietvertrag.
Vorausgesetz, dass er eine eigene Wohnung hat und nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Wo liegt Dein Lebensmittelpunkt ?
Dass Finanzamt wird die Kosten von 10 ( unwirtschaftlichen ) Einmalfahrten wohl eher nicht / kaum anerkennen. Ansonsten werden die Kosten des ÖPNV eingesetzt.
Schau Dir das Formular mal an: Du gibst ja immer beides an, zum einen die Entfernung von Deinem Onkel zur Arbeitsstelle, und zum anderen die Kosten für die Bustickets.
Hast Du denn letztes Jahr schon über 9.000 Euro verdient? Nur dann rentiert sich der Aufwand ja. Wenn es wirklich keine Monatstickets gibt dann wird das Finanzamt vielleicht Deine Bustickets sehen wollen. Es sei denn es kommt eh nix dabei raus.
Hast Du das schonmal mit einer Software durchgerechnet?
Du kannst nur die Kosten absetzen, für die du auch Belege vorweisen kannst.
Die Fahrten von deinem Onkel nach Hause, zählt unter Privatvergnügen und hat mit deinen Fahrten zu deiner Behörde nichts zu tun. Und somit kannst du sie auch nicht absetzen.
In Deutschland müssen alle Einkünfte versteuert werden, also auch die Gehälter von Beamten.