Stellplatz Waschmaschine
Hallo zusammen, vor gut zwei Jahren bin ich in eine 2 ½ Zimmer-Wohnung eingezogen. Im Haus befindet sich eine kleine Waschküche wo für alle Mieter zur Benutzung eine Waschmaschine und Trockner stehen (Kosten:5 Euro monatlich für die Benutzung), da es in den Wohnungen keine Möglichkeiten gibt eine Maschine aufzustellen. Da ich selbst vor Einzug eine Maschine besitze und diese nicht entsorgen wollte, für den Fall dass wenn ich mal wieder umziehen sollte, dann noch eine habe und keine neue kaufen muss. Der Makler bot mir an, die Waschmaschine neben den anderen Maschinen, aufstellen zu dürfen, was ich auch in meinen Mietvertrag schriftlich festgehalten habe. Jetzt hat meine Vermieterin in einem Schreiben, was an alle Mieter adressiert war, dass sie die Absicht habe eine neue Waschmaschine zusätzlich aufzustellen und ich möchte bitte meine Maschine dort entfernen. Ich habe ihr geantwortet und ihr freigestellt, die Maschine an einen anderen, geeigneten Platz zu stellen. Jetzt hat sie mir wieder geantwortet und ich möge meine Waschmaschine auf den Dachboden stellen und möchte im Haus fragen, dort würden sich bestimmt helfende Hände finden. Auch wenn ich helfende Hände finden würde, der Treppenaufgang hat dort 53 cm und wenn ich die Maschine quer hoch tragen würde, benötigt man mindestens 55 cm, wobei auch das Treppengeländer beschädigt werden würde. Meine Frage, wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Wie würdet ihr euch weiter verhalten? Schon mal vielen Dank für Euren Rat. Liebe Grüße Nina
3 Antworten
Der Makler bot mir an, die Waschmaschine neben den anderen Maschinen, aufstellen zu dürfen, was ich auch in meinen Mietvertrag schriftlich festgehalten habe. Jetzt hat meine Vermieterin in einem Schreiben, was an alle Mieter adressiert war, dass sie die Absicht habe eine neue Waschmaschine zusätzlich aufzustellen und ich möchte bitte meine Maschine dort entfernen.
Es wurde schriftlich festgehalten, das Deine Waschmaschine in dem Waschraum stehen darf. Also ist es Bestandteil des Mietvertrages und daher kann der Vermieter diesen Vertrag auch nicht einseitig ändern.
Meine Frage, wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Wie würdet ihr euch weiter verhalten?
Der Vermieterin mitteilen, das es vertraglich vereinbart ist, das Ihre Waschmaschine in der Waschküche stehen darf und das auch nicht möglich ist die Waschmaschine auf den Dachboden zu bringen, da der Treppenaufgang zu gering ist.
Schlagen Sie der Vermieterin vor sie möge eine schmalere Waschmaschine kaufen und diese dann auf den Dachboden aufstellen.
Hallo Nina, genau diesen Umstand, dass die Waschmaschine nicht durch das Treppengeländer passt, würde ich ihr mitteilen. Wenn sie allerdings darauf besteht, dass du die Maschine unten entfernen sollst, kannst du erst einmal nicht viel dagegen machen.
Wenn die Aufstellung der privaten Waschmaschine nebst deren Nutzung im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde kann dies nicht einseitig vom Vermieter aufgekündiigt werden.
Der Vertrag bindet beide Parteien und kann nur mit beiderseitigem Einverständnis abgeändert werden.