Mieter vertauscht Waschmaschinen stecker und pinkelt in die Wäsche.
Ich habe folgendes Problem bei einer meiner Mietobjekte:
Ein neu eingezogener Mieter meldet, dass der Waschkeller ständig nach Urin stinkt. Wäsche wird geklaut und seine Waschmaschine ist ständig kaputt, weil irgendjemand Mehl rein schüttet. Einmal hätte er sogar einen Nachbar dabei erwischt, wie dieser auf Wäsche ornaniert hat.
Heute sogar ein Anruf von einer anderen Nachbarin. Jemand hat Kot in ihre Waschmaschine gelegt. Bei ihr würde außerdem auch ständig Wäsche verschwinden und der Uringeruch in der Waschküche ist auch auch aufgefallen.
Außerdem werden ständig die Stromstecker der Waschmaschinen umgesteckt.
Es besteht also ein konkreter Verdacht bei einem Mieter, beweisen kann man jedoch nichts.
Die Mieterin ist zur Polizei gegangen, wo ihr empfohlen wurde Anzeige zu erstatten.
Nun meine Frage:
Was kann ich als Vermieter hier beitragen? Einen Verwarnbrief wegen der Stromstecker, habe ich bereits geschrieben, wobei natürlich jeder Mieter beteuert, dass er nichts damit zu tun hätte.
3 Antworten
Also ich würde den Waschkeller videoüberwachen. Ich denke, rechtlich müsste das möglich sein wenn Du die Mieter informierst, dass eine Videoüberwachung statt findet. Entweder der Saubär hört auf mit dem Dreck oder Du findest zumindest raus, wer der Überltäter ist.
Ich besonders als Mieter hätte das aber trotzdem schon heimlich gemacht. Ob das zB. allerdings viel taugt?: http://www.ebay.de/itm/HD-DV-DVR-SPY-Versteckte-Fernbedienung-Kamera-Rauchmelder-Bewegungsmelder-1280/262733011475?_trksid=p2047675.c100005.m1851&_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIC.MBE%26ao%3D2%26asc%3D40771%26meid%3D9afd5df841164cfbbd387c03522ebae6%26pid%3D100005%26rk%3D2%26rkt%3D6%26mehot%3Dag%26sd%3D381843450153
Dann weiss man zumindest wer es es ist und könnte sich auf die Überführung der Person konzentrieren.
3. Keller
Einen Ausreißer in der bisherigen Rechtsprechung stellt das Urteil des Amtsgerichts Zerbst vom 31. März 2003 (NZM 2003, S. 897) dar. Das Gericht hielt eine im Keller eines Mietshauses angebrachte verdeckte Videoüberwachung zur Ermittlung von für „wildes Urinieren“ verantwortlichen Personen für zulässig. Dagegen fügt sich das Urteil des OLG Köln vom 5. Juli 2005 (NJW 2005, S. 2997) wieder in die herrschende Meinung der Rechtsprechung ein: Bei der Verwertung heimlicher Videoaufzeichnungen zu Beweiszwecken (hier: Beschädigung an Waschmaschinen in der Waschküche) ist grundsätzlich eine Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Beobachteten und den Interessen des Beobachtenden vorzunehmen. Eine dauernde, schrankenlose heimliche Videoüberwachung einer Waschküche aufgrund früherer Beschädigungen ist grundsätzlich unzulässig.
http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Videoueberwachung_1561331.html
Hab bezüglich der Kamera mir meinem Chef gesprochen. Leider können wir keine Aufhängen, da es wohl die Privatsphäre verletzt.