Waschmaschine aufstellen in der Waschküche oder im eigenen Keller erlaubt?

5 Antworten

Die Gemeinschaftswaschmaschinen sowie der Raum in dem sie stehen sind Gemeinschaftseigentum. Daher kann man nicht dort seine eigene Waschmaschine aufstellen. Sei denn, die anderen Eigentümer stimmen zu. Dann gibt es aber das Problem, das man es allen anderen auch zugestehen muß. Und dann wird sicherlich der Platz nicht ausreichen.

Im eigenen Keller könnte das möglich sein, wenn die Teilungserklärung es nicht anders bestimmt. Problem: wahrscheinlich müsste man Wasser und Abwasser hinlegen. Auch ein entsprechender Stromanschluß ist notwendig.

Das geht aber auch nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer. Da würd ich nicht nur den Hausmeister fragen, sondern den Handwerker fragen der sonst auch in dem Haus Wasserleitungen und evtl auch Heizung repariert / wartet. Die kennen am Besten die installationen. Wenn man dann durch andere Keller Leitungen legen muß braucht man auch die Zustimmung der Eigentümer der Keller.

Aber als allererstes würd ich die Mitbewohner fragen wie die das Problem gelöst haben.

Nataliexdd 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 00:09

Danke für die Antwort hat mir weiter geholfen. Würde so wie beschrieben mal die Handwerker fragen wie das ist mit den Rohren und alles andere und mal kundig machen bei den Vermietern/Eigentümern.

also Stromanschluss gibt es sowie ne Steckdose und Licht in meinem Keller. So wie ich es von einigen Bewohner des Hauses mitbekommen habe, waschen die entweder unten im gemeinschaftswaschraum oder bei größeren Wohnungen eine eigene Waschmaschine.

Eine Waschmaschine heizt selbst auf und wird nicht am Boiler angeschlossen.

Die Miteigentümer entscheiden über weitere Installationen von Waschmaschinen.

Einmal die Satzung durchlesen. Es geht dann auch um eine Absicherung im Schadensfall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Deinem Kellerabteil ist wohl kein Wasserablauf. Da die Waschmaschine unterhalb dem Erdniveau stehen würde, muß auch auf entsprechende Rückstauventile geachtet werden. Die WM sollte wohl auch auf einem Gestell stehen, so dass diese knapp unter der Decke steht. So hat es ein ET bei uns gemacht.

Du hast wohl Anspruch auf eine saubere gemeinschaftliche WM. Die Alternative ist, dass die ETG jemanden (HM, gesonderte Kraft, ggf. dich) gegen Entgelt natürlich beauftragt, dass die WM mind. 1x wöchentlich gereinigt wird.

Wenn dies nicht durch zu setzen ist, dann könnte es sein, dass Du Deinen Wunsch - in Deinem Kellerabteil - ggf. auch gerichtlich durchsetzen kannst. Ein aufstellen im Waschraum ist wohl problematisch, da dann ggf. eben auch andere auf diese Idee kommen könnten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du eine eigene Waschmaschine neben die Münzwaschmaschine stellst wirst du damit rechnen müssen das jeder deine Waschmaschine benutzt. Es gibt zwar Moglichkeiten eine Fremdnutzung zu verhindern, aber wirklich gut funktioniert das nicht.

Wenn du eine Waschmaschine im eigenen Keller aufstellen möchtest dann musst du dir das von der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen. Besonders schwer dürfte das aber werden wenn Leitungen durch Gemeinschaftseigentum oder Eigentum eines anderen verlegt werden müssen.

Europäische Waschmaschinen sind üblicherweise mit einem Heizelemet ausgestattet, ein Anschluss für Heißwasser ist selten. Daher können die Maschinen das Waschwasser selbst auf die gewählte Temperatur aufheizen und sind nicht auf das Warmwasser aus der Heizung angewiesen, Kaltwasser genügt.

Mal losgelöst davon, ob da Platz wäre, ist es ja eine ETG.

Das ist eine basisdemokratischer Gemeinschaft mit Regularien.

Das Gesetz (WEG), die Teilungserklärung, div. Beschlüsse, usw.

Gewöhne Dich daran (manchmal ist es hart aber unfair :-)

Formuliere (bzw. Deine Mutter) und stelle einen Antrag, dass Du auf Deine Kosten bla bla bla.

Bei der nächsten Versammlung lässt Du darüber beschließen.

Viel Erfolg und viel Vergnügen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung