Mietminderung bei nichtbenutzung der Waschküche?
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen. Im Mietvertrag steht geschrieben, dass ich Anspruch auf die Mitbenutzung der Waschküche habe. Leider sind alle Stellplätze belegt, sodass ich meine nicht anschließen kann. (Ein Mieter hat seinen Trockner dort hingestellt).
Die Hausverwaltung schickt nun den zweiten Brief an alle Parteien mit der Hoffnung dass die Waschmaschinen gekennzeichnet werden. Ich wohne seitdem 15.06. in der Wohnung.
Leider sind die Nachbarn nicht kooperativ, dass ich jederzeit extern waschen muss, was nicht nur Geld sondern auch Zeit kostet.
Meine Frage ist, wenn die Stellplätze belegt sind, durch Doppelnutzung oder durch ehemalige Mieter (Kaputte Maschine im Keller gelassen), handelt es sich um einen Vertragsbruch und die Hausverwaltung muss mir eine Mietminderung gewähren und mir die Kosten für die Reinigung bezahlen?
Wäre nett, wenn jemand der Ahnung hat auch gleich Urteile bzw. Paragrafen anhängen kann :-)
Vielen Dank
6 Antworten
Klar bist du im Recht.
Aber wenn Du Deine Kosten für externes Waschen/Reinigen von der Miete abziehen willst, musst Du diese auch Beleg für Beleg nachweisen und dabei aber Deine eigenen ersparten Kosten davon abziehen. Da Deine WM aber, wie die anderen, am Allgemeinstrom hängen würde und auch das Wasser wohl nicht über Deinen Zähler laufen würde, wäre das höchst kompliziert.
Einfacher ist es natürlich, einen Pauschalbetrag an Mietminderung abzuziehen. In Deinem Fall übrigens rückwirkend ab der Übernahme, denn zu diesem Zeitpunkt wußte der Vermieter schon von dem Mangel, bzw. der Unmöglichkeit, Deine WM im Waschraum anzuschließen und zu betreiben.
Da es ein ganz wesentliches Kriterium der Entscheidung für oder gegen eine Wohnung sein kann, wo man seine Waschmaschine aufstellen und betreiben kann, fällt die Minderung gar nicht so knapp aus. In einem Fall wurde dem Mieter, der Waschraum, Trockenraum und Garten trotz mietvertraglicher Zusage nicht mitnutzen konnte, 20 % Mietminderung zugesprochen. In Deinem Fall geht es nur um Wasch-/Trockenraum und da würde ich 10 % durchaus als angemessen sehen.
Den Minderungsbetrag kann sich die Hausverwaltung als Schadensersatz wieder vom blockierenden Mieter zurück holen.
Wenn im Mietvertrag die Klausel aufgeführt ist, das du deine eigene Waschmaschine an dem vorgesehenen Platz stellen kannst, muss der Vermieter dafür auch den Raum schaffen.
Wenn nicht, warum nimmst du den Trockner nicht und stellst ihn weg?
Stelle DEINE Waschmaschine auf den Platz der dir zugedacht wurde und gut ist.
Sollte dann jemand dabei gehen und wiederum seinen Trockner dahin stellen, verlange vom Mieter Nachbesserung mit dem Hinweis Mitminderkosten geltend zu machen.
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Waschk%C3%BCche.html
Nach der Tabelle kannst du dann 17,6 % Mietminderung geltend machen.
rothe, ich wäre auch vorsichtig...Hier ist der Vermieter gefragt.
Du möchtest doch deinen Platz nutzen. Also werde aktiv.
Ich habe ja keinen festen Platz
Wende dich an den Hausbesitzer. Wenn ein Mieter einen Trockner aufstellt, soll er diesen AUF seine Waschmaschine stellen und nicht deinen Platz blockieren.
Eine kaputte Maschine sollte der Vermieter entsorgen. Bevor du hier gleich mit Mietminderung aufschlägst, solltest du erst einmal den Vermieter in Kenntnis setzen. Der weiß vermutlich garnichts von deinem Problem.
Doch klar, würdest Du richtig lesen, steht da dass der Vermieter schon zwei Briefe geschrieben hat..
Dann ist er ja nicht untätig. Er muß dem anderen Mieter schon erst einmal darauf aufmerksam machen und dann abmahnen. Eine kaputte Waschmaschine kann man bestimmt zwischenzeitlich anderweitig unterstellen
Ich finde wenn es seit dem 15.06. ist und ich seitdem immer extern waschen muss ist es Untätigkeit..
Klar ist das nicht ok. Aber hast du schon eine Frist gesetzt? Du kannst nicht einfach eine Mietminderung durchziehen ohne vorher eine konkrete Frist esetzt zu haben. In so einem Schreiben kannst du dann auch deine jetzigen Kosten darlegen.
Du solltest nicht einfach die Miete mindern, sondern einen Brief schreiben mit Fristsetzung.. wenn du bis zum..... keinen Platz für deine Waschmaschine hast, minderst du die Miete....
Fristsetzung 14 Tage
Solange du nur "Bittsteller" bist, passiert da nichts.
Die Hausverwaltung weiß es schon seit dem 15.06...
Wenn du keine Frist setzt interessiert die das aber nicht
Hast du schon mal daran gedacht, einen großen Zettel an deiner Maschine / Trockner anzubringen, dass der Mieter bitte seine eigenen Geräte verwenden soll, damit du waschen/trocknen kannst?
Bitte was? Meine Maschine steht eingepackt da, weil ich keinen Stellplatz habe..
Weil es ersten nicht meine Aufgabe ist, zweitens ich keinen Bock auf Rechtsstreitigkeiten habe weil der Trockner "kaputt" gegangen sei...
aber danke!