Waschmaschine des Mieters verliert Wasser - aufforderung zur Instandhaltung / abmahnung rechtens?
Hallo zusammen,
folgender Sacherverhalt: Im Gemeinsam genutzten Waschkeller steht eben auch die Waschmaschine des besagten Mieters, welche bei Betrieb Wasser verliert. Der Mieter sieht sich nicht im Stande die Maschine selber zu reparieren und ist offenbar auch nicht bereit den Kundendienst kommen zu lassen (denke aus Kostengründen). Er betreibt die Waschmaschine aber fleißig weiterhin und legt ein Handtuch davor - versucht dadurch austretendes Wasser aufzufangen.
Kann der Vermieter vom Mieter verlangen seine Maschine in Ordnung zu bringen wenn er sie weiter betreiben will bzw. dem Mieter verbieten diese in dem defekten Zustand zu betreiben um Schäden von dem Beton darunter abzuwenden?
Es ist sicherlich nicht förderlich für die Substanz wenn dort ständig Wasser drauf steht.
Danke für Antworten.
3 Antworten
Für den Mieter ergibt sich aus § 543 Abs. 2 Satz.1 Nr. 2 BGB eine Obhuts- und Sorgfaltspflicht, wonach er mit der Mietsache pfleglich und schonend umzugehen hat. Das gilt selbstverständlich auch für die Gemeinschaftsräume.
Hält er sich nicht daran, ist eine Abmahnung durchaus berechtigt. Je nachdem was an der Maschine defekt ist, können ja auch noch ganz andere Schäden verursacht werden als nur der Beton.
Ob das gleich eine Abmahnung sein muss oder es vielleicht doch erst mal mit einer "netten" aber verbildlichen Aufforderung getan ist, ist deine Entscheidung. Du solltest ihn aber darauf aufmerksam machen, dass er für eventuell durch die defekte Maschine enstehende Schäden schadenersatzpflichtig ist. Wenn er so sehr auf's Geld achtet, rüttelt ihn dieser Satz ja vielleicht wach.
Der Beton wird wohl kaum Schaden nehmen. Er wird höchstens etwas unansehnlich. Aber es ist auch für andere Nutzer des Waschraums unangenehm, ständig durch Pfützen laufen zu müssen oder diesen ausweichen zu müssen. Es gehört zu Ordnung und Sauberkeit, dass eben kein Wasser unnötig rum schwimmt. Zudem besteht die eigentliche Gefahr eher darin, dass sich die Feuchtigkeit im Keller unnötig erhöht, was wiederum zu Schimmel und muffigem Geruch führen kann, der alles andere, was im Keller aufbewahrt wird, auch beeinträchtigt.
Ich persönlich würde dem Mieter erstmal schriftlich den Betrieb der defekten Waschmaschine untersagen und ihn darauf hinweisen, dass du ihn für sämtliche aus dem Betrieb verursachten Schäden schadensersatzplichtig machst.
Die dem Mieter obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten beginnen mit
der Übernahme der Mietsache und richten sich nach § 543 Abs. 2 Satz.1
Nr. 2 BGB.
Erst wenn er dann immer noch nicht reagiert, würde ich ihm die Abmahnung schreiben.
Richtig und das Untersagen der Nutzung mit einem Steckdosenschloss untermauern.