Müssen alle Mieter die Stromkosten vom Trockner eines Mieters über den Allgemeinstrom tragen?
Hallo liebe Community,
Ich bin neu in ein Mehrparteienhaus eingezogen. Die Mietparteien haben keine Waschküche zur Verfügung. Waschmaschine und Trockner müssen in der Wohnung untergebracht und betrieben werden. Soweit ist alles ok. Nun hat ein Mieter in seinem abschließbaren Kellerraum einen Trockner stehen und der läuft regelmäßig. Das, was mich an der Sache stört ist, dass der Strom in den eigenen Kellerräumen nicht über den eigenen Zähler sondern über den Allgemeinstromzähler läuft. Das heißt alle Mieter zahlen dann fleißig in den Nebenkosten die Trocknerbetriebsgebühren von dem tollen Mieter. Kann man irgendwie dagegen vorgehen?
Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten.
12 Antworten
Das, was mich an der Sache stört ist, dass der Strom in den eigenen Kellerräumen nicht über den eigenen Zähler sondern über den Allgemeinstromzähler läuft. Das heißt alle Mieter zahlen dann fleißig in den Nebenkosten die Trocknerbetriebsgebühren von dem tollen Mieter+
Mangel
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
MfG
johnnymcmuff
Danke. Ich hab den Vermieter kontaktiert. Er wusste davon nichts. Der Trockner wurde aus dem Keller genommen. Für die Nebenkostenabrechnung soll das mit in die Berechnung einfließen. Die Dosen in den eigenen Kellerabteilen sollen zukünftig aber über die eigenen Zähler umgelegt werden.
Das müsst ihr dem Vermieter mitteilen, damit er das abstellt.
Jeder hat selbst für seine Stromkosten aufzukommen.
Du kannst die Nebenkostenabrechnung durch den Mieterschutzverein prüfen lassen.
... natürlich. Hin zur Polizei und dann knallt es durch den Staatsanwalt. Zudem gegenüber dem Vermieter die BK-Abrechnung
rügen, denn dort sind ja die Gesamtkosten einzustellen, verteilt werden dürfen aber doch nur Kosten und Lasten für Beleuchtung in gemeinschaftlichen Anlagen/Einrichtungen.
... natürlich. Hin zur Polizei und dann knallt es durch den Staatsanwalt.
Satire?
Das, was mich an der Sache stört ist, dass der Strom in den eigenen Kellerräumen nicht über den eigenen Zähler sondern über den Allgemeinstromzähler läuft.
Woher weißt du das? Es ist durchaus möglich, dass der Strom der Kellerabteile über den Stromkreis der dazugehörigen Wohnung abgerechnet wird, nur die Gang- und Treppenhausbeleuchtung nicht :-)
Da würde ich den VM zunächst einmal nur meine Beobachtung mitteilen und um Klärung bitten, wie der Verbrauch dort erfasst wird.
Sollte deine Vermutung zutreffen, kann man den VM auffordern, einen geeicheten Zwischenzähler im Kellerbateil des Betreffenden verbauen zu lassen (Foto) oder andernfalls ankündigen, den Allgemeinstromkostenanteil angemesssen zu mindern.
G imager761
Woher weißt du das?
Ganz einfach, wenn der Trockner läuft, auf den Zähler des Mieters schaun. Wenn sich da nix dreht, ist es klar, woher der Strom gezapft wird.
Blödsinn, der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Zwischenzähler zu installieren. Er kann aber das Kabel kappen, da hier auf Kosten Anderer Strom verbraucht wird.