Muss ein Vermieter Platz für einen Wäschetrockner schaffen?
Ich bin Vermieter und es steht ein gemeinschaftlicher Waschkeller zur Verfügung. Zwei von drei Mietern haben neben der Waschmaschine einen Wäschetrockner aufgestellt. Nun möchte die dritte Partei dies auch tun. Leider steht für diesen kein Platz mehr zur Verfügung. Es ist allerdings Platz für drei Wäscheständer, um die Wäsche zu trocknen.
Muss ich als Vermieter zusehen, dass jede Partei einen Platz für Waschmaschine UND Trockner bekommt? Im Mietvertrag ist lediglich die Mitnutzung der Waschküche vereinbart. Außerdem ist, wie gesagt, Platz für Wäscheständer. Diese werden aktuell auch genutzt. Generellen Platz zum Wäsche trocknen stelle ich also schon zur Verfügung.
Konkrete Frage: Muss ich allen Parteien neben einem Platz für die Waschmaschine zusätzlich noch einen Platz für einen Wäschetrockner bereitstellen? Oder ist es auch zumutbar, dass eine Partei (die derzeit keinen Trockner hat) auf Wäscheständern trocknen muss, oder für den Wäschetrockner deren mit gemieteten Kellerraum nutzen muss?
Anmerkung: Aufgrund der Höhe des Kellergeschosses können die Maschinen NICHT übereinandergestellt werden.
12 Antworten
Natürlich musst du das nicht. Du hast vertraglich keinen Platz für einen Wäschetrockner zugesagt.
Laufen denn die Trockner der anderen Mieter auch über deren Stromzähler? Wenn nicht, würde ich die Herrschaften auffordern, auch ihre Trockner in ihren angemieteten Kellern zu betreiben, wo wohl auch der Strom über deren Zähler läuft.
Danke für deine Antwort. Alle Maschinen laufen auf den Zählern der jeweiligen Parteien. Es wird also von niemandem Allgemeinstrom, oder Strom von anderen, genutzt.
Leider steht für diesen kein Platz mehr zur Verfügung. Es ist allerdings Platz für drei Wäscheständer, um die Wäsche zu trocknen.
Den Widerspruch würde ich gern lösen, wenn ich eine Skizze der Räumlichkeiten hätte.
Muss ich allen Parteien neben einem Platz für die Waschmaschine zusätzlich noch einen Platz für einen Wäschetrockner bereitstellen?
Nein.
Trockner kann man auch auf die Waschmaschine stellen.
wenn nicht mehr Platz da ist, muss man ihn nicht schaffen. Wenn im Mietvertrag nur die Nutzung des Raumes steht, kann man davon nicht ableiten, dass jeder eine eigene Waschmaschine und einen Trockner hat
Aufeinander geht nicht, also hat Dein Mieter, der zu spät kam, keine Möglichkeit, einen Trockner aufzustellen. Du bist nicht verpflichtet, denn Du hast einen Waschkeller und keinen Trockenkeller zur Verfügung gestellt. Trockner kann der Mieter vielleicht auch in seiner Wohnung aufstellen.
Als Vermieter stellst du die Waschküche als einen Raum für alle Mieter zur Verfügung. Es ist die Angelegenheit der Mieter sich untereinander zu verständigen, wie sie diesen Raum, den sie anteilig mieten, gestalten und nutzen. Die Mieter müssen also selbst eine Lösung finden, wie sie die Waschküche fair unter sich aufteilen.
Du bist der Vermieter. Wenn die Mieter einen Vermittler oder Schlichter wünschen, sollen sie sich einen suchen, der die Angelegenheit lösungsorientiert mit ihnen und für sie erörtert. Als Vermieter musst du nicht zusätzlich als Schiedsrichter unter deinen Mietern fungieren.
Super! Vielen Dank! :)