Was ist in der Waschküche erlaubt?

5 Antworten

Die Nutzung der gemeinschaftlichen Wasdchküche unterliegt dem ausschkl. Weisungsrecht des Vermieters.

Wenn du dort keine Arbeitsschuhe und TK untergebracht wissen willst und ihm die Möglichkeit nehmen willst, sich dort kurz umzuziwehen, hast du dich ebengleich zu verhalten und alles zu entfernen: Kleiderschrank, Bügel, Waschkörbe, die nach dem Waschgang wieder mitzunehmen sind, Mülleimer - Packungsreste oder Trocknertücher nimmt man eben mit und entsorgt sie in seiner Wohnung.

Lediglich Waschpulverpaket, Weichspülerflasche und Wäscheklammerbeutel wären auf oder in deiner Waschmaschine/Trockner untergebracht zu dulden.

G imager761

Das sollte in der Hausordnung geregelt sein. Bei uns darf gar nichts dort bleiben, auch keine Kleiderbügel, Waschmittel usw....

Es heißt Waschküche ergo darf alles was dazu gehört rein !

vllt. Hätte man besser kommunizieren sollen oder vllt. Einen Plan erstellen so hätten beide Parteien die Waschküche auch „zweckentfremden“ können.

aber dennoch , nun ist es wie es ist und es ist und bleibt eine Waschküche.

Es ist das erlaubt, was der Mieter sagt, sagt er Nichts spezielles (was er aber hier getan hat), gilt für eine Waschküche im Zweifelsfalle, dass dort nur Zweckgebundenen Dinge erlaubt sind.

Also Alle,s was mit Wäsche waschen und rocknen zu tun hat.

Also weder Kühltruhe, noch Kleider schrank, noch Wäschekörbe, zumindest nicht dauerhaft, und nicht, wenn der Vermieter die nicht haben will.

Wenn du die Schuhe weg haben willst, musst du deinen Schrank und deine Körbe AUCH weg räumen.

Für oswas ist eine Hausordnung sinnvoll mi t Auflistung, was denn nu genau in eine Waschküche darf.

Dein Stoffschrank gehört da aber definitiv NICHT rein.

es gibt kein Waschküchengesetz

in den Waschküchen, die ich kenne, sind Waschmaschinen, Wäscheständer, Klammern, Wäscheleinen etc. eben alles was zum Waschen und Trocknen gebraucht wird

letzten Endes muss der Vermieter aber regeln, was gewollt ist