Was ist in der Waschküche erlaubt?
Hallo, wir haben mittlerweile ein echtes Problem mit dem anderen Mieter eines Zwei-Familienhauses! Er ist der festen Überzeugung das Haus gehöre ihm allein! Derzeit ist die Waschküche dran: er hat sich nicht nur eine Tiefkühltruhe reingestellt, sondern hat sich auch sein privates Ankleidezimmer draus gemacht wo er sich, für meine minderjährige Tochter und mich untragbar... bis auf die Unterhose auszieht. Nun ist ihm das aufgrund mehrmaligem Hinweis nach Monaten endlich vom Vermieter untersagt worden, doch es stehen immer noch seine Arbeitsschuhe sowie Tiefkühltruhe dort. Was genau ist denn offiziell in einer Gemeinschaftswaschküche erlaubt? Ich habe einen Stoffschrank (diese Gestelle mit Stoff drüber gezogen) mit Kleiderbügel, da ich viel auf Kleiderbügel trockne, und noch Wäschekörbe die auf meinen Maschinen mit Waschpulver und Co. sowie einen sehr kleinen Mülleimer stehen. Was muss ich denn jetzt wegräumen? Vermieter will jetzt meine Sachen auch entfernen weil der andere Mieter jetzt richtig grantig ist da er ja jetzt den Baustellendreck in seine Wohnung nehmen muss (vorher durfte ich immer wieder kehren, hab jetzt aber nach sämtlichen Beleidigungen die Nase voll!) und seine private Ankleide nun nicht mehr im Gemeinschaftsraum stattfinden darf! Ich sogar mal gelesen zu haben dass ich im Winter sogar meine Wäschespinne (natürlich platzsparend) in der Waschküche abstellen darf! Was darf rein, was nicht? Schuhe, Kleiderbügel, Tiefkühltruhe? Vielen Dank.
5 Antworten
Die Nutzung der gemeinschaftlichen Wasdchküche unterliegt dem ausschkl. Weisungsrecht des Vermieters.
Wenn du dort keine Arbeitsschuhe und TK untergebracht wissen willst und ihm die Möglichkeit nehmen willst, sich dort kurz umzuziwehen, hast du dich ebengleich zu verhalten und alles zu entfernen: Kleiderschrank, Bügel, Waschkörbe, die nach dem Waschgang wieder mitzunehmen sind, Mülleimer - Packungsreste oder Trocknertücher nimmt man eben mit und entsorgt sie in seiner Wohnung.
Lediglich Waschpulverpaket, Weichspülerflasche und Wäscheklammerbeutel wären auf oder in deiner Waschmaschine/Trockner untergebracht zu dulden.
G imager761
Das sollte in der Hausordnung geregelt sein. Bei uns darf gar nichts dort bleiben, auch keine Kleiderbügel, Waschmittel usw....
Es heißt Waschküche ergo darf alles was dazu gehört rein !
vllt. Hätte man besser kommunizieren sollen oder vllt. Einen Plan erstellen so hätten beide Parteien die Waschküche auch „zweckentfremden“ können.
aber dennoch , nun ist es wie es ist und es ist und bleibt eine Waschküche.
Es ist das erlaubt, was der Mieter sagt, sagt er Nichts spezielles (was er aber hier getan hat), gilt für eine Waschküche im Zweifelsfalle, dass dort nur Zweckgebundenen Dinge erlaubt sind.
Also Alle,s was mit Wäsche waschen und rocknen zu tun hat.
Also weder Kühltruhe, noch Kleider schrank, noch Wäschekörbe, zumindest nicht dauerhaft, und nicht, wenn der Vermieter die nicht haben will.
Wenn du die Schuhe weg haben willst, musst du deinen Schrank und deine Körbe AUCH weg räumen.
Für oswas ist eine Hausordnung sinnvoll mi t Auflistung, was denn nu genau in eine Waschküche darf.
Dein Stoffschrank gehört da aber definitiv NICHT rein.
es gibt kein Waschküchengesetz
in den Waschküchen, die ich kenne, sind Waschmaschinen, Wäscheständer, Klammern, Wäscheleinen etc. eben alles was zum Waschen und Trocknen gebraucht wird
letzten Endes muss der Vermieter aber regeln, was gewollt ist