Stellplatz in Miete enthalten, woher weiß man wie hoch die Miete ist
Also: in meinem Mietvertrag ist der Stellplatz bereits in der Kaltmiete enthalten. Woher weiß ich denn nun ob die Miete ortsüblich ist? Wieviel muss ich denn für den Stellplatz runterrechnen? Oder wird der Stellplatz , ähnlich wie Balkon oder abgeschrägte Zimmer mit in die qm Zahl eingerechnet? Wenn ja, wie ?
4 Antworten
Der Stellplatz wird nicht in die Wohnfläche mit eingerechnet. Normalerweise müßte im Mietvertrag die Stellplatzmiete mit aufgeschlüsselt sein. Wenn nicht, dann würde ich erst einmal die anderen Leute im Haus fragen, was sie denn so für den Stellplatz bezahlen. Sollten die auch nichts wissen, dann würde ich mich umhören, was in den Nachbarhäusern für die Stellplatzmiete verlangt wird.
Ist der Stellplatz nicht überdacht bzw. bietet er keinen besonderen Schutz und ist in der nächsten Umgebung, z.B. am Straßenrand genügend kostenloser Parkraum vorhanden, dann stellt sich die Frage, ob der Stellplatz überhaupt als zusätzlicher Posten neben der Miete anzusehen ist oder ob es den einfach als Zugabe gibt.
Wenn es für Dich wichtig ist, dass der Stellplatz von der Miete abgezogen wird, dann würde ich für einen unüberdachten Stellplatz pauschal 20 € abziehen, für einen Carport 30 € und für einen Tiefgaragenplatz 40 bis 50 € abziehen - je nach Parksituation in der Umgebung.
Schließlich könntest Du auch den Vermieter fragen, was er denn so für den Stellplatz rechnet. Also, die Lösung des Problems scheint möglich!
Normalerweise ist in deinem Mietvertrag die Miete aufgeschlüsselt (Kaltmiete, Keller, Betriebskostenvorschuß ...) . Sollte jedenfalls so sein. Die üblichen Mieten erfährst du über den Mietspiegel bei deiner Stadtverwaltung. Stellplätze kosten so um die 30 -50 Euro / Monat und werden nicht nach Quadratmetern berechnet.
Ich glaube es gibt eine einheitliche preis für Stellplatz musst mal danach googlen.
ortübliche Miete für die Wohnung - hier die ortsübliche Miete für den Stellplatz abziehen.....