Mietminderung Tiefgaragenfernbedienung defekt

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nur unter vorher schriftlicher Ankündigung (mit Wartezeit auf Reaktion, ich denke mal so 6 Wochen oder so) und am besten Absprache mit einem Anwalt für Mietangelegenheiten! Im Normalfall dürften jedoch die Vermieter entweder reagieren oder die Mietminderung höchstens den Betrag der Fernbedienungsleihgebühr ausmachen. Also ich bin kein Anwalt aber mehr als 1,50 im Monat wird da wohl kaum rausspringen -- lohnt den Ärger nicht wegen dieser 1,50 Euro.

Walnussfaenger  19.07.2013, 07:36

ich würde nachdem klar ist, dass der Vermieter nichts kauft selbst was kaufen und diese Rechnung dann dem Vermieter zuschicken. Allerdings nicht von der Miete selbst abziehen, sondern wenn der Vermieter diese nicht begleicht, dann mit Anwalt die Kosten reinholen. So hast du dann wenigstens keine Einschränkung wegen der Mietgarage mehr .

Walnussfaenger  19.07.2013, 07:41
@Walnussfaenger

aber auch hier musst du schriftlich ankündigen, dass du es selbst reparieren lässt und den Betrag in Rechnung stellst, wenn nicht binnen einer Frist es repariert wird (für die Frist weiss ich jetzt nicht was im Mietrecht vorgeschrieben ist, einfach mal auf Anwaltsportal schauen).

ich222 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 07:42
@Walnussfaenger

wieso nur 1,5 euro? der handsender zählt zu den überreichten schlüsseln, wenn ich bei auszug nen defekten abgebe muss ich den dann ersätzen???

ich222 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 07:48
@Walnussfaenger

wieso sollten sie die kosten den dann übernehmen? nur weil ich es hab reparien lassen hab und nicht sie?

Walnussfaenger  19.07.2013, 14:03
@ich222

kann auch 3 Euro oder so sein --- Problem nur: du musst das vorher mit dem Anwalt klären und das kostet Vorleistung an Gebühren die du evtl. nie wieder rein bekommst. Der Handsender ist ja quasi nur vermietet. Wenn man z.B. mal annimmt der würde 100 Euro kosten und Abschreibungsfrist 10 Jahre (=120 Monate) ... dann kommt weniger als 1 Euro pro Monat raus. Ich denke wenn du einen defekten abgibst und der Defekt war nicht bereits am Anfang vorhanden bzw. Verschleiss kann es sein dass du ihn ersetzen musst. Deshalb auf jedenfall klarstellen (schriftlich) dass er schon nahezu defekt war bei Überreichung und du nicht für den Defekt verantwortlich bist.

Walnussfaenger  19.07.2013, 14:09
@Walnussfaenger

deshalb mein Tipp -- nur schreiben dass sie z.B. 2 Wochen Zeit haben für Ersatz zu sorgen, tun sie dies nicht wirst du es tun und die Rechnung einreichen. Auf die Weise hast du auf jedenfall in 2 Wochen deine Fernbedienung. -- das einzige worum es dann noch geht ist das Geld --- keine Unannehmlichkeit für dich. So streitet es sich leichter wenn es für beide Seiten nur um Geld geht und nicht eine Seite zusätzlich Unannehmlichkeiten hat.

ich222 
Beitragsersteller
 25.07.2013, 19:57
@Walnussfaenger

aber Anwaltskosten überschreiten doch den wert des handsenders oder? der handsender ist als schlüssel aufgelistet und muss doch funktionsfähig sein oder? (ein hausschüssel, der verbogen ist doch genau so inakzeptabel oder)

Die Fernbedienung hast Du zusammen mit den Schlüsseln überreicht bekommen. Daher ist die FB auch Teil des überlassenen und in der Miete enthaltenen Zubehörs. Damit ist der Vermieter (oder die HV) in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen. Die FB ist teuer, deshalb will der Vermieter wohl drumherum kommen eine Neue zu kaufen. Im Normalfall gehen FB eher selten von alleine kaputt, eher durch Unachtsamkeit des Benutzers. Ich biete eine FB deshalb nicht von vorne herein an und lasse mir bei Wunsch einer FB den Kaufpreis als Kaution zukommen. Bekomme ich die FB funktionsfähig zurück, dann gibt es auch das Geld zurück. Eine Mietminderung kommt hier aber wohl nicht in Frage, es gibt ja sicher noch einen Schlüsselschalter für das Tor. Da geht es eher um Bequemlichkeit und nicht um eine eingeschränkte Nutzung einer vermieteten Sache. Ich würde nochmals schriftlich bei der HV nachfragen, warum der Vermieter die FB nicht ersetzen will. Weise darauf hin, dass Du eine FB mitgemietet hast und nun auch eine funktionierende FB nutzen möchtest und diese gegebenenfalls selbst bestellst und dann dem Vermieter in Rechnung stellst und bei Ablehnung von der Miete abziehst.

Wenn Du den Stellplatz noch nutzen kannst, dürfte das keine Mietminderung rechtfertigen. Eine Mietminderung ist nur bei ERHEBLICHEN Mängeln zulässig, die kann ich hier aber nur sehen, wenn der Stellplatz teilweise nicht nutzbar wäre...

Du selbst darfst die Miete dann mindern, wenn der Gebrauch der vermieteten Objekte mehr als unerheblich eingeschränkt ist. Ich persönlich sehe das nicht als gegeben, das Garagentor ist funktionsfähig, nur die Fernbedienung funktioniert nicht. Das ist eine unerhebliche Einschränkung des Mietangebots.

Moin Moin und Hallo!Ich würde denen per Mail eine Frist von 2 Wochen setzen. Und da schreibst Du rein warum sie auf einmal nein sagen zum Ersatz vom Schlüssel. Wenn der Schlüssel schon n wackelkontakt hatte dann ist es dein gutes recht Ihn zu tauschen.Das muß die Verwaltung ohne un Kosten für Dich tun.Naja,reagieren sie nicht,dann würde Ich bei der nächsten Miete 10 Euronen weniger Zahlen.Wie es auch sei, Du bist im recht.Caio

Walnussfaenger  19.07.2013, 14:16

Email zählt leider nicht wenn es später zum Rechtsstreit kommt. Mag sein dass diese neuartige Email die man da von der Post registrieren lassen kann zählt -- aber ich würde mich nicht darauf verlassen und deshalb herkömmlichen Weg mit Einschreibebrief wählen.

Walnussfaenger  19.07.2013, 14:17
@Walnussfaenger

Fax zählt aber -- also wenn du einen kostenlosen Faxdienst im Internet wählst und der Vermieter ein Fax hat, kannste so auch kostenlos (Fax unterschrieben) dein ansinnen los werden.