Nachversteuerung geldwerter Vorteil
Ich wohne in einer Mietswohnung seit 10 Jahren - mit einem ganz normalen Mietvertrag. Die Mietswohnung gehört meinem Arbeitgeber.
Ich zahle 5,50 EUR / qm2 Miete
Jetzt wurde mein Arbeitgeber vom Finanzamt geprüft und es wurde festgestellt, dass die an mir vermietete Wohnung unter dem ortsüblichen Mietzinz vermietet wurde. Als ortsüblicher Mietzins wurde vom Finanzamt jedoch eine Miete von 6,25 EUR angesetzt.
Da aber nur 5,50 abgerechnet wurden möchte mein Arbeitgeber für die letzten 2 Jahre eine Nachversteuerung durchführen.
Somit soll ich jetzt ungefähr 400 EUR Steuern an meinen Arbeitgeber bezahlen.
Ich bin ein wenig mit diesem Fall überfordert, da ich denke das Mietvertrag - Mietvertrag ist. Das jetzt noch eine Zahlung kommt ärgert mich ein wenig. Ich möchte mal wissen ob diese vorgehensweise normal und rechtsmäßig ist. - Vielen Dank für die Antworten
7 Antworten
Noch eine Information:
Jetzt habe ich eine Mietpreisanpassung für kommendes Jahr auf 5,80 EUR bekommen, da meine Miete nach Vertrag an den Mietpreisindex gekoppelt ist war keine weitere Erhöhung möglich.
Das wäre lt. Aussage meines Arbeitgebers allerdings ok und nächstes Jahr müsste nichts nachversteuert werden
.... Irgendwie finde ich das alles sehr seltsam und merkwürdig.
Soweit ich weiß, hat dein AG da pech. Das hätte er von vornherein versteuern müssen. Würde sagen, dass er das nicht mehr von dir verlangen kann. Bin mir aber nicht zu 100% sicher.
Echt krass. Geilt das denn auch, wenn bei dir selbst der Vorbehalt der Nachprüfung ausgehoben wurde?
Nein, stimmt nicht. Lese mal hier nach:
http://www.lexware.de/buchhaltung-und-steuern/lohnsteuer-aussenpruefung-darauf-sollten-sie-achten
Das Finanzamt kann sich sogar direkt an den Steuerpflichtigen wenden.
Mietvertrag soll gleich Mietvertrag sein? Denke mal nach, wie schön das wäre. Dann hätte ich an deiner Stelle doch die Wohnung für 1 Cent pro / qkm (!!!) angemietet.
Merkst du was? Das eine ist die "zivilrechtliche" Vermietung und die entsprechenden Rechte bzw. Pflichten. Daneben gibt es aber das Steuerrecht. Und da können Verträge, Vereinbarungen... überprüft und ganz anders beurteilt werden.
Noch ein kleines Beispiel um es zu verdeutlichen. Ein Kind muss ja wie jeder andere, erst ab einen bestimmten Betrag Steuern zahlen. Nun hat Papa ein Firma und macht Gewinne, muss einen Haufen Steuern zahlen und das Kind hat keine Einnahmen. Was tun? Man schenkt dem Kind Geld, der leiht es der Firma, bekommt Zinsen und schon kann man Steuern sparen. Schlecht nur, wenn man nicht Genug Geld zum Verschenken hat. Was machen? Achtung, nun kommt deine Logik: Man schenkt dem Kind z.b. nur 9.000 Euro, vereinbart beim Zinssatz aber einen von 100%. Darlehensvertrag ist doch Darlehensvertrag.... Glaubst du, der Betrieb hätte Betriebsausgaben von 9.000 Euro und das Kind Zinseinnahmen von 9.000 Euro? Oder glaubst du, dass Finanzamt würde nicht nur einen "üblichen" Zinssatz anerkennen?
Dein Arbeitgeber will keine Nachversteuerung vornehmen, sondern er muss.
Der Prüfer des Finanzamtes geht davon aus, dass die geringere Miete ein zusätzliches Arbeitsentgelt ist.
Dein Arbeitgeber hat keine Möglichkeit daran vorbei zu gehen, ausser er würde die 75 Cent pro qm netto rechnen. Dazu kannst Du ihn aber nicht zwingen.
Er berechnet nach und Du zahlst eben die Lohnsteuer.
Beweise doch per Mietspiegel, dass die 5,50 Euro richtig sind, dann wäre es erledigt.
noch ein Hinweis: - Aussage des Arbeitgebers
"Bei der Bruttoversteuerung steht dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer zu. Der Arbeitgeber hat lediglich für Rechung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, Schuldner der Steuerforderung ist jedoch allein der Arbeitnehmer. Der unter die Auschlussfrist des §37 TVÖD fallende Rückerstattungsanspruch des Arbeitgebers entsteht in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt. Die tarifliche Auschlussfrist beginnt mit Erlass des Haftungsbescheides und der Abführung der Steuer".