stehe nicht mehr im Dienstplan was nun?
Hallo und guten Tag zusammen, Ich hab da mal eine Frage an die Spezialisten von euch, und zwar geht es um folgende Situation: ein Arbeitnehmer kündigt aus persönlichen Gründen sein Arbeitsverhältnis zum 15.12.2015 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen. In dem Betrieb gibt es einen Dienstplan, dieser Dienstplan wird für den Monat Dezember am 20.11.2015 veröffentlicht. Die Kündigung zum 15.12 ist akzeptiert worden. Nun am 20.11 schaut der Mitarbeiter auf den Dienstplan um zu schauen wie er die letzten 15 Tage in dem Betrieb arbeiten muss und findet seinen Namen nicht wieder, was nun? wie soll der Arbeitnehmer jetzt damit umgehen? Was kann man machen? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
5 Antworten
Würde ich mal sicherheitshalber den Chef ansprechen, ob das wirklich bedeutet, dass man freigestellt ist.
Also das Gespräch würde ich jetzt von Deiner Seite aus nicht verweigern. Selbst wenn die Situation insgesamt unerfreulich ist, gib ihm jetzt keine Gelegenheit Dir Ärger zu machen. Für die 14 Tage im Dezember zumindest bist Du ja Mitarbeiter und hast zu arbeiten.
Genau so würde ich es auch machen.
naja, ich würde doch glatt mal denjenigen ansprechen, der den dienstplan macht.
Schon passiert, Aussage chef: wird in einem persönlichen Gespräch geklärt, Problem zu viele Konflikte kein Betriebsrat.
er ist Freigestellt !
Alleine die Nichteinteilung in einen Dienstplan bedeutet nicht automatisch "Freistellung".
Eine Freistellung muss vom Arbeitgeber ausdrücklich erklärt werden.
nö, nicht automatisch. Er kann ja einfach normal, wie auch sonst zur Arbeit gehen und abwarten, was denn zu tun ist. Aber da soll ja offensichtlich "von Fall zu Fall" abgesprochen werden.
okay, vielleicht die Kaffeeküche aufräumen?
Sprech den Arbeitgeber darauf an,was es mit dem Fehlen im Dienstplan auf sich hat.
Möchte er in einem persönlichen Gespräch klären dazu gibt es meiner Meinung nach aber keinen Bedarf mehr da für 15 Tage nix mehr geklärt werden muss.
Entweder bist du Freigestellt oder er gibt dir deine letzten Urlaubstage oder deine Überstunden. Frag nach.
Bezahlen muß er dich bis zum 15.12 auch wenn er dich freistellt. Minusstunden gehen nach Ablauf der Betriebszugehörigkeit zu seinen lasten und er kann nichts zurückfordern dafür.
Kommentar vom Chef, der weitere Dienst wird in einem persönlichen Gespräch geregelt. für ein persönliches Gespräch sind aber zu viele Konflikte im Raum.