Was passiert mit mir, wenn mein Arbeitgeber den Betrieb schließt (keine Insolvenz)?
Es sieht so aus, als wenn dies evtl. demnächst auf uns zukommen könnte. Wenn der Betrieb zumacht (also nicht Insolvenz anmeldet), was passiert dann mit den Arbeitnehmern?
4 Antworten
Eine Betriebsschliessung ist natuerlich ein Paradegrund fuer eine betriebsbedingte Kuendigung. Die Kuendigungsfristen muessen aber auch dann eingehalten werden und die koennen bei schon viele Jahre bestehenden Arbeitsverhaeltnissen ganz schoen lang sein (gesetzl. bis zu 7 Monate). Das Gehalt ist bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist in voller Hoehe zu bezahlen, auch wenn der Betrieb schon vorher geschlossen wurde.
Wie DerCAM schon geschrieben hat:
Schließt ein Betrieb wie in dem von Dir genannten Beispiel, müssen die betroffenen Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden.
Die Tatsache der Betriebsschließung und ihr Datum haben keinen Einfluss auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen und die Fortzahlung des Lohnes in dieser Zeit; alternativ kann der Arbeitgeber Aufhebungsverträge mit Abfindungen für eine vorzeitige Beendigung der Beschäftigung anbieten. Gleichgültig, was passiert: es wird auf jeden Fall teuer für ihn!
Die Arbeitnehmer müssen sich bei Erhalt der Kündigung sofort bei der Agentur für Arbeit melden. Bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung bleibt diese nur dann für den BEzug von Arbeitslosengeld ohne Bedeutung, wenn für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Zeit der normalen Kündigungsfrist abgewartet wird.
die gehen stempeln
du bekommst ne fristgerechte Kündigung und holst dir alg 1
endweder werden die Mitarbeiter in anderen firmen verteit, oder aber, der gang zum Arbeitsamt wird zur pflicht.