Dienstplan nachträglich selbst verändern?
Meine Frage ist etwas komplexer.
Wir pflegen unseren Dienstplan selbst ins EDV-System ein. Nun hat ein Arbeitnehmer nachdem er sich krank gemeldet hat, seine Freischichten (Überstundenausgleich) nachträglich in Arbeitszeit umgewandelt bzw. einen anderen Arbeitnehmer aufgefordert, dies im Elektronischen Plan zu ändern, damit die Überstunden nicht "verfallen". Ist das Betrug?
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind möglich? Abmahnung? Kündigung?
3 Antworten
Wie "spart" man Stunden, wenn man nachträglich den Dienstplan ändert?
Du gibst in den Themen "Betriebsrat" an. Wenn es einen Betriebsrat gibt, geht eine Änderung des Dienstplans sowieso nur mit dem Einverständnis des BR. Da können AN und AG zusammen nicht einmal einfach die Dienstpläne die freigegeben wurden ändern, geschweige denn, einseitig.
Das ist Arbeitszeitbetrug.
Hier muss es mindestens eine Abmahnung geben, es kann allerdings auch sein, dass auch ohne Abmahnung gekündigt werden kann.
Dieser "andere Kollege" ist auch dran, weil er den Arbeitszeitbetrug durch die Änderung möglich gemacht hat.
So sehe ich das auch, wusste aber nicht wie ich es nennen kann.
Nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers und der Personen die von der Änderung betroffen sind.Außerdem muss eine Frist von 4 Tagen eingehalten werden. Tag der Änderung und Tag des Dienstplansbeginn sind dabei nicht eingerechnet.
Es geht eher darum, dass sich ein Arbeitnehmer nach erfolgter Krankmeldung Freischichten (Überstundenausgleich) in Dienstzeit geändert hat, um die Überstunden nicht zu verlieren
Wenn er während des Überstundenabbaus krank wird, dann geht das nicht zu seinen lasten. Das ist so, als ob du im Urlaub krank wirst.
Urlaub wird erstattet. Freischicht und krank bedeutet, dass die Stunden nicht erstattet werden.
Wir pflegen unseren Dienstplan selbst in das elektronische System ein. Ein Kollege hatte schon lange im System Urlaub eingetragen, dies dann im Verlauf auf Überstundenfrei geändert. Nun hat er sich mit AU krank gemeldet. Die Urlaubstage wären gutgeschrieben worden, die Überstunden verfallen bei Krankmeldung. Nun hat sich der Betreffende einfach nachträglich durch einen anderen Kollegen dieses Überstundenfrei in Dienstzeit ändern lassen, ist aber wegen AU sowieso nicht da. Die Überstunden bleiben deshalb erhalten.