Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Gabelstpler zu fahren, obwohl ich keinen Gabelstaplerführerschein habe?
Mein Chef hat in unserem 40-Mann-Betrieb lediglich 4 Arbeitnehmern einen Staplerschein machen lassen. Grund dafür waren wohl die Kosten... Wir sind ein Metallverarbeitender Betrieb und ich bin zu 99% in der Werkstatt als Industriemechaniker und Schweißer tätig. Nun möchte er jedoch, das auch ich hin und wieder mit dem Stapler fahre, OHNE das ich einen Staplerschein habe. Darf ich dann diese Arbeit ablehnen (oder MUSS ich das vielleicht sogar, da ich ja ansonsten wissentlich etwas mir verbotenes tue), oder muss ich die Anweisung des Chefs ausführen, da es ansonsten "Arbeitsverweigerung" wäre, und er mir ansonsten "ans Bein pinkeln" kann? Wäre es nicht korrekt und richtig von mir, sobald er diese Tätigkeit von mir verlangt, das ich Ihn auf die anderen 4 Arbeitnehmer verweise, die er einen solchen Schein hat machen lassen? Wer ist also im Recht? Der Chef, und ich MUSS folge Leisten, auch OHNE Schein, da ansonsten Arbeitsverweigerung, oder habe ich Recht, diese Tätigkeit zu verweigern, da ich keine Berechtigung habe, solch ein Fahrzeug zu führen und ansonsten wissentlich etwas unerlaubtes tun würde? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
Du darfst zu Übungszwecken unter Aufsicht fahren. Was dein Chef aber verlangt, geht zu weit. Fährst du und es passiert was, bist du fällig - dein Chef natürlich auch. Du kannst dich also weigern zu fahren. Ein staplerschein kostet 100€. Wenn dein Chef die nicht hat, soll er seinen Betrieb schließen.
Du darfst nicht mit dem Stapler arbeiten wenn du keinen Schein hast. Passiert dir oder jemanden etwas gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit dem versicherungsschutz. Mal abgesehen von den strafen die in diesem fall auf dich und deinen Chef zu kommen. Fahren darfst du lediglich, wie bereits erwähnt unter Beaufsichtigung und zu übungszwecken auf einem abgesperrten Gelände.
Ist bei mir schon einige Jahre her, dass ich den Schein gemacht habe (und seitdem nicht gebraucht hab). Aber ich meine mich daran zu erinnern, dass man auf einem abgeschlossenen (Firmen-)Gelände nach einer Einweisung auch Gabelstapler fahren darf.
Diese Einweisung würde ich mir dann aber schriftlich bestätigen lassen, damit man was in der Hand hat, falls doch mal ein Unfall passieren sollte.
Ich kann nicht 100% garantieren, dass es so ist, bin mir aber recht sicher.
Nein,eine Einweisung alleine reicht nicht mehr aus.Es muss ein Erlaubnisschein vorliegen und den bekommt man nach Abschluss der Prüfung.