Arbeitgeber betrügt

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Moin,

Bei einer Betriebsübernahme gilt der alte Arbeitsvertrag mit den alten Bedingungen unverändert weiter.

Was aber passieren wird, wenn man jetzt per Anwalt und Gericht die Berechtigten Sachen einfordet, dürfte klar sein.

Ramajaga 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 19:26

Mir ist es nicht klar außer dass er dann nach Gründen suchen wird sie rauszuschmeißen. Wie sieht die Erfolgsaussicht vor Gericht aus ?

hasenfuss67  19.12.2013, 19:52
@Ramajaga

seehr gut, wenn du noch ne Lohnabrechnung des alten Arbeitgegbers hast.

Man muss nich unbedingt einen schriftolichen Arbeitsvertrag haben.

Wenn StdLohn usw aus der Abrechnumng hervorgehen ist die Sache klar.

Alles sonstige ergibt sich dann auch den normalen gesetzlichen Regelungen.

Du hast geschrieben, der alte Arbeitgebe hätte mündlich gekündigt. Aus § 623 BGB ergibt sich die Pflicht zur Schriftform. - also nix mit mündlich.

Dein Arbeitsverhältnis besteht unter den alten Bedingungen ungekündigt weiter.

Unterschreibe keinesfalls irgend so n neu aufgesetzten Zettel.

wenn du n dickes Fell hast, dan kannst du deine Nachforderungen Gerichtlich durchsetzen, vorausgesetzt es sind keine Fristen usw verstrichen. Bei ner Kündigungsschutzklage wären das nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.

Wenn, wie bei dir, nur vorenthaltene Lohnzahlungen eingefordert werden, können andere Fristen gelten. - Googlen

guckst du hier

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/verjaehrung-von-lohn-und-gehaltsanspruechen.html

Da du ja offenbar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, der was anderes vorsieht, gelten hier scheinbar die normalen Verjährungsfristen nach BGB. - also 3 Jahre.

Demnach kannst und solltest du die Lohnrückstände bei deinen Chef ruhig mit Nachdruck einfordern.

Wenn ich das mal hochrechne sind das ja, wenn dir jeden Monat 160€ fehlen + Urlaub usw locker 1500€Br. - also insgesamt mindestens gut 1000€ Netto.

Wenn der Chef zickig wird, würde ich noch die ganzen Kollegen aufhetzen, damit die auch die Lohnrückstände einfordern ;-)

Nehmt Euch einen Anwalt für Arbeitsrecht und Deine Freundin sollte sich schleunigst einen neuen Job suchen.

Ramajaga 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 19:20

Jo einen Job suchen wir bereits seit Mai allerdings gestaltet sich das schwierig denn meine Freundin hat noch eine Aushilfstelle. Zusammen einer Arbeitszeit von 56 Stunden. da ist für bewerben nicht viel Zeit bis jetzt nur weitere Aushilfstellen gefunden aber keinen Vollzeitjob. Wenn wir was hätten wäre sie schon weg.

Wenn der ArbN das 9 Monate akzeptiert hat, halte ich eine Klage für sinnlos.

Ramajaga 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 17:12

weil ? gibt es da irgendwie eine Verjährung des Anspruchs ? Die Sache ist die das sie erst jetzt den alten Vertrag zum ersten mal bekam wo die Vereinbarungen nachweislich drin stehen. Beim Arbeitgeber selbst haben wir uns bereits nach dem ersten Monat erkundigt dabei versicherte er das es so stimmt.

Wieso hat sie keinen schriftlichen Vertrag damals gemacht? Das ist doch die eigene Sicherheit.. am besten sie geht zum Anwalt für Arbeitsrecht der kann ihr helfen...

Ramajaga 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 19:24

Es hieß damals Morgen bringt er ihn mit dann angeblich vergessen dann per Post geschickt nach dem 4 nachfragen fragte man Sie wozu sie überhaupt den brauche. Sie hat sie damals nicht mehr getraut deswegen Stress auf der neuen Arbeitsstelle zu machen.

Hallöle,

will nur n bissl meinen schmarrn dazugeben :) also lass dich bloß nit einschüchtern, er hat ohne Vertrag Mitarbeiter eingestellt, also nicht gemeldet, hat dafür weder Steuern noch sonst was bezahlt, er wollt deine Freundin übers Ohr hauen und jetzt, da er weiß ihr gehts zum Anwalt und seits im Recht, fängt er auch noch an zu drohen?!

Da brauchts ihr weder Mittleid haben noch müsst ihr euch zurückhalten!

Gebt dem Kerl was er verdient !! - aba halt wie genau das läuft kann ich dir leider auch nicht sagen :D

wünsch euch jedenfalls viel Glück

schöne Grüße, bauzl

Ramajaga 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 19:32

Ohne Vertrag ist ja nicht richtig war halt nichts schriftliches. Auch hat er sie angemeldet und Steuern für Sie bezahlt. Bei anderen Mitarbeitern sieht es wohl anderes aus. Der Zoll war da vor kurzer Zeit dort und da hat Sich rausgestellt das einer gar nicht angemeldet war. Der Arbeitgeber meinte das wäre seine Probewoche und wäre den 3 Tag da. hat wohl eine kleine Strafe zahlen müssen.