Muss ich dem Jobcenter etwas zurückerstatten und mit welcher Höhe muss ich dabei rechnen?
Hallo Leute, ich habe mich um eine Umschulung bemüht und übe diese seit Oktober 2013 aus. Leider habe ich feststellen müssen, das der Ablauf in dieser Schulung eine Katastrophe ist! Ich werde diese Umschulung abbrechen. Da diese Schulung vom Jobcenter finanziert wird, werde ich die bisher entstandenen kosten bestimmt zurückzahlen müssen. FRAGE: 1) Darf mir das Jobcenter von meinem "Regelbedarf" etwas abziehen um die Umschulungskosten zu begleichen? 2) Mit welchen Sanktionen (höhe) muss ich noch rechnen? Danke
6 Antworten
Die Kosten für die Umschulung werden sie dir nicht in Rechnung stellen. Jedoch wirst du eine Kürzung , voraussichtlich für 3 Monate. von 30 % bekommen. Das ALG2-Geld zurück gefordert wird ist eher unwahrscheinlich, wenn du an der Umschulung aktiv teilgenommen hast. Es dürfen 10 % der Regelleistung als monatliche Rate abgezogen werden. Wenn du allerdings einen wirklich vernünftigen Grund hast die Umschulung abzubrechen, dann kann dir auch keiner etwas. Wenn Rückforderungen kommen, in welcher Art auch immer, grundsätzliche einen Überprüfungsantrag stellen bzw. Widerspruch einlegen. Kürzungen oder Rückforderungen müssen immer schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung beschieden werden.
Ist geklärt. Wegen bestätigter Krankheit brauche ich nichts zurück zahlen
das kann dir hier niemand sagen
in der regel ziehen sie nur geringe beträge ab so das du alles langsam abstottern kannst
abziehen werden sdoe es denke ich den du hast ja keinen job und warten bist du einen hast werden sie wohl nicht
wenn du den entgegenkommst und die sachlage schildest werden sie auch nett sein
Da diese Schulung vom Jobcenter finanziert wird, werde ich die bisher entstandenen kosten bestimmt zurückzahlen müssen.
Man kann sich besser krankschreiben lassen, z.B. darauf, dass der Druck zu groß ist oder auch sonstwie. Bei zu vielen Fehltagen wird die Umschulungstätte die Maßnahme beenden wollen und dabei versuchen, dass man gut aus der Sache raus kommt.
Das wird richtig teuer, denn Du wirst auch ALG.II-leistungen zurückzahlen müssen. Überlegs Dir also gut. Lass Dich evt. mal bei einer Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger beraten.
"Die Arge kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gezahlte ALG II (Hartz IV) Leistungen zurück fordern. Das kann in folgenden Fällen vorkommen: Bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, bei Schadenersatz bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme, § 15, Abs. 3 SGB II,"
Hauptsache, was geschrieben, oder?
Abbruch ohne wichtigen Grund kann einen 100% Sperre für 12 Wochen nach sich ziehen, ein Kumpel hat das gerade bekommen. Dann kannst du max. 1-2 Lebens mittelgutscheine vom Amt pro Monat bekommen, für je 80-100,- die werden aber nach Ablauf der Sperre dir auch wieder abgezogen. da kannst du wenigstens aller 14 Tage was zu essen einkaufen. Flach fällt: Strom bezahlen, Handy aufladen, alles was bares Geld kostet, evt hast du auch keine Fahrscheine für den Nahverkehr mehr. Im Regelsatz sind bis zu 50,- für Schuldentilgung enthalten, sie können dir also dann die Kosten des abgebrochenen Lehrganges in 30-50,- Raten abziehen. Das riecht nach Hauptzollamt und Kontenpfändung.