Muss ich dem Jobcenter etwas zurückerstatten und mit welcher Höhe muss ich dabei rechnen?

6 Antworten

Die Kosten für die Umschulung werden sie dir nicht in Rechnung stellen. Jedoch wirst du eine Kürzung , voraussichtlich für 3 Monate. von 30 % bekommen. Das ALG2-Geld zurück gefordert wird ist eher unwahrscheinlich, wenn du an der Umschulung aktiv teilgenommen hast. Es dürfen 10 % der Regelleistung als monatliche Rate abgezogen werden. Wenn du allerdings einen wirklich vernünftigen Grund hast die Umschulung abzubrechen, dann kann dir auch keiner etwas. Wenn Rückforderungen kommen, in welcher Art auch immer, grundsätzliche einen Überprüfungsantrag stellen bzw. Widerspruch einlegen. Kürzungen oder Rückforderungen müssen immer schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung beschieden werden.

napoleon1411 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 09:11

Ist geklärt. Wegen bestätigter Krankheit brauche ich nichts zurück zahlen

das kann dir hier niemand sagen

in der regel ziehen sie nur geringe beträge ab so das du alles langsam abstottern kannst

abziehen werden sdoe es denke ich den du hast ja keinen job und warten bist du einen hast werden sie wohl nicht

wenn du den entgegenkommst und die sachlage schildest werden sie auch nett sein

Da diese Schulung vom Jobcenter finanziert wird, werde ich die bisher entstandenen kosten bestimmt zurückzahlen müssen.

Man kann sich besser krankschreiben lassen, z.B. darauf, dass der Druck zu groß ist oder auch sonstwie. Bei zu vielen Fehltagen wird die Umschulungstätte die Maßnahme beenden wollen und dabei versuchen, dass man gut aus der Sache raus kommt.

Das wird richtig teuer, denn Du wirst auch ALG.II-leistungen zurückzahlen müssen. Überlegs Dir also gut. Lass Dich evt. mal bei einer Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger beraten.

"Die Arge kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gezahlte ALG II (Hartz IV) Leistungen zurück fordern. Das kann in folgenden Fällen vorkommen: Bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, bei Schadenersatz bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme, § 15, Abs. 3 SGB II,"

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rueckforderung-arbeitslosengeld-ii-8162.php

soprahin  21.10.2016, 13:32

Hauptsache, was geschrieben, oder?

Abbruch ohne wichtigen Grund kann einen 100% Sperre für 12 Wochen nach sich ziehen, ein Kumpel hat das gerade bekommen. Dann kannst du max. 1-2 Lebens mittelgutscheine vom Amt pro Monat bekommen, für je 80-100,- die werden aber nach Ablauf der Sperre dir auch wieder abgezogen. da kannst du wenigstens aller 14 Tage was zu essen einkaufen. Flach fällt: Strom bezahlen, Handy aufladen, alles was bares Geld kostet, evt hast du auch keine Fahrscheine für den Nahverkehr mehr. Im Regelsatz sind bis zu 50,- für Schuldentilgung enthalten, sie können dir also dann die Kosten des abgebrochenen Lehrganges in 30-50,- Raten abziehen. Das riecht nach Hauptzollamt und Kontenpfändung.