Muss Arbeitgeber private Sachen aufbewahren?
Muss ein Arbeitgeber private Sachen nach beendigung des Arbeitsverhältnis aufbewahren? Wenn ja, wie lange? Kann er dafür eine "Gebühr" verlangen? Kann er die Sachen einlagern lassen und die Kosten dafür geltend machen? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Wenn man irgendwo Sachen vergisst mitzunehmen, Hotel, Laden, Exfreund, so ist dejenige verpflichtet die Sachen bis zu einem halben Jahr aufzuheben. Sollten dafür Lagerkosten entstehen gehen diese zu Lasten des Eigentümers der Sachen.
Das wird für einen Betrieb genauso gelten.
Nach einem halben Jahr hat man das Eigentum am Artikel verlohren und sie gehören dem Finder, er kann sie entsorgen oder verkaufen.
Ausnahmen sind verderbliche Waren oder Kleinhygieneartikel. Z.b. Die Flasche Shampoo im Hotel.
die fragen beantwortet dir im übrgen auch google.
nein, er muss das nicht und ja, er kann dafür geld verlangen
Bei Google habe ich keine passende Info dazu gefunden.