Ehemaliger Arbeitgeber möchte mir meinen Arbeitsvertrag nicht in Kopie aushändigen - ist er dazu verpfichtet auch rückwirkindend einen auszustellen?
Mein alter Arbetgeber weigert sich mir eine Kopie meines Arbeitsvertrages auzuhändigen. Ist er dazu verpflichtet ihn mir rückwirkend zu geben wenn ich danach verlange ? Ich habe in dem Betrieb als Teilzeitkraft gearbeitet und nach 6 Wochen vor Ort gekündigt, jedoch nicht schriftlich. Es geht auch um keine so grosse Summe und ich möchte auch nicht unbedingt vor das Arbeitsgericht, da es keinen Sinn hätte, da ich zwar einen Vertrag unterschrieben habe aber keine Kopie davon habe. Meinen Lohn habe ich auch nicht bekommen - somit auch keine Lohnabrechnung ,die ich aber für das Jobcenter, wo ich ALGII beantragt habe, unbedingt brauche ( die letzten 3 Verdienstbescheinigungen ) Zudem hat mich mein ehem. Arbeitgeber auch nicht bei meiner Krankenkasse angemeldet , was ja bei einem Teilzeitvertrag Pflicht ist.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen , Danke ..
4 Antworten
Das hört sich sehr nach einem Fall für anwalt oder Gewerkschaft an (wenn Du Mitglied bist, vertreten sie Dich ja).
Dir sthet eine Kopie des Vertrages zu für Deine Unterlagen.. Dir stehen Lohnabrechnungen zu.. der Lohn pünktlich gezahlt sowieso..und anmelden bei KK muss man Angestellte natürlich immer, egal ob Teilzeit 12 Wochenstunden oder Vollzeit mit 42.
Lass Dir das nicht gefallen, der nette AG hat sich in mehreren Dingen unkorrekt verhalteb
Ich würde die Sachbearbeiterin dringend bitten, den säumigen Arbeitgeber "von Amts wegen" bezüglich des Verdienstnachweises direkt abzuschreiben.
Parallel dazu würde ich persönlcih zu meiner Krankenkasse gehen und den Fall schildern. Die sind immer hinter Arbeitgebern her, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
==> So kommt der Fall "ins Rollen" (den kriegen wir schon ;))
P.S.: Ein ggf. kostenpflichtiger Gang zum Anwalt ist der ersten Phase noch nicht nötig.
Selbstverständlich ist er dazu verpflichtet und egal, um welche Summe es geht, ich würde das Arbeitsgericht bemühen, das sollte für dich kostenfrei sein.
Er ist tatsächlich verpflichtet, dir eine Kopie des Vertrages auszuhändigen - eigentlich schon direkt beim Unterschreiben - und er muss dich auch überall anmelden und dir auch dein Geld zahlen. Frag mal beim Arbeitsamt nach, inwiefern sie dir da helfen können.
LG Tami
Das riecht nach Anwalt. Hast Du wenigstens ein paar Namen von Kollegen? Das wäre sehr hilfreich.
Ich habe gerade beim Jobcenter angerufen und das so geschildert mit den Paragraphen. Meine Sachbearbeiterin wird mich in den nächsten 2 Tagen anrufen und es mit mir klären, so hiess es am Telefon. Also wie ich verstanden habe, ist das Jobcenter also verpfichtet, nach 4 Wochen der Antragsstellung meinen Antrag also ,TROTZ noch ein paarfehlender fehlender Unterlagen , zu bearbeiten bzw. zu gewehrleisten ? ? ?