Schaden auf Arbeit, muss ich für den Schaden aufkommen?
Guten Tag,
mir Soll vor einem Monat ein Missgeschick auf Arbeit Passiert sein.
ich hätte den Gefrierschrank nicht richtig zu gemacht und es soll angeblich auch kein anderer Mitarbeiter dort dran gewesen sein.
nun möchte der Arbeitgeber ca 900€ von mir haben und wurde auch vor ein paar Tagen gekündigt.
muss ich nun für den Schaden aufkommen denn ich dächte das ich den richtig zu gemacht habe da ich immer kontrolliere also nochmal nach drücke?
danke im Voraus und falls ich das doch zahlen muss kann er verlangen das ich alles sofort bezahle weil ich das Geld momentan nicht habe?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Wer unabsichtlich ohne grobe Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, kann nicht zur Kasse gebeten werden. Arbeitgeber sind dagegen versichert. Wenn ein AG so etwas fordert, ist das Irrsinn und Einschüchterung, das steht ihm gar nicht zu. Ich würde vor das Arbeitsgericht ziehen und in diesem Laden nicht mehr weiter arbeiten wollen.
Bei Airlines kommt es immer mal vor, dass ein Purser oder Stewardess versehentlich einen Rutschenabschuss verursacht, also die Notfallrutsche aufgeblasen wird ohne Notfall, beim Öffnen der Tür für das normale Aussteigen. Die Kosten eines solchen Vorfalls belaufen sich auf ca. 50.000 EUR. Glaubst Du, das wird dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt? Es gibt Kaffee trinken ohne Kekse beim Chef und eine Aktennotiz, das war es. Wehre Dich.
Mach ich, habe mir ziemlich den Kopf zerbrochen ich danke dir wirklich 🙂
Auf jeden Fall. Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen, so etwas ist unverschämt. Das ist komplett gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Jeder Arbeitgeber, der Motarbeiter beschäftigt, muss damit rechnen, dass Fehler und Unachtsamkeiten geschehen, die einen finanziellen Schaden bedeuten. In Werkstätten misslingt eine Reparatur, auf dem Bau fällt ein teures Werkzeug in den flüssigen Beton, all sowas. Das ist das ganz normale unternehmerische Risiko. Von niemandem wird 100% perfektes Arbeiten verlangt, das ist unmenschlich und praxisfremd. AG, die es dennoch versuchen, wissen genau, dass sie gegen das Gesetz verstoßen.
Danke jetzt kann ich beruhigt schlafen 🙏😅
...und noch mal was zum Lesen:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arbeitnehmerhaftung/3280236.html
Mehr als eine leichte Fahrlässigkeit war es nicht.
...wirklich kein Grund für schlaflose Nächte. Süße Träume trotzdem!
Nochmal ein großes Dankeschön kenne mich noch nicht wirklich so aus mit Arbeitsrecht und co bin noch ziemlich jung bin erst 20 geworden 😅 wünsch ich eben so
Ob ein Arbeitnehmer für einen Schaden aufkommen muss, ist von dem Verschuldungsgrad abhängig.
Ab der "mittleren Fahrlässigkeit" darf der Arbeitgeber die Hand aufhalten. Ob dies bei dir der Fall ist, kann man anhand der wenigen Angaben nicht beurteilen.
Verweise deinen Arbeitgeber einfach auf seine Elektronikversicherung.
Viel Glück
PS: Sofern du gegen deinen Arbeitgeber vorgehen möchtest , Z.B. wegen deiner Kündigung, musst du sehr schnell sein. Im Arbeitsrecht haben wir teilweise sehr kurze Fristen.
Er kann das doch nicht einfach behaupten, hat er irgendwelche Beweise? Und ausserdem kann er sowieso nicht von dir verlangen das du den Schaden ersetzt, dafür ist der Arbeitgeber versichert.
Sollte er aber darauf bestehen das du den Schaden ersetzen sollst, dann kannst du ihm genau so drohen das du dir einen Rechtsanwalt nimmst und das du dann auch vors Gericht gehst. So wird er nämlich der Dumme sein.
dafür ist der Arbeitgeber versichert.
Um welche Versicherung soll es sich bitte handeln?
Solange er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, kann er für Schäden, die er im Job verursacht, nicht zur Kasse gebeten werden. Stattdessen übernimmt die Haftpflicht des Arbeitgebers solche Kosten.
Nein, es handelt sich um einen Eigenschaden. Da greift nicht die Betriebshaftpflichtversicherung.
Ob ich nun schreibe Haft.-Pfl. des Arbeigebers oder Betriebshaftpflichtversicherung, es kommt auf das selbe raus.
...das habe ich sehr wohl verstanden, dennoch ist diese Haftpflichtversicherung für die Schadenregulierung nicht zuständig, weil ein Eigenschaden vorliegt.
Ok, soll es so sein, jedenfalls braucht snake705 den entstandenen Schaden nicht zahlen.
Mich würde mal interessiere, welche Tätigkeit du überhaupt ausführst.
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine einfache Fahrlässigkeit und dafür ist kein Arbeitnehmer ersatzpflichtig.
Weiteres kannst du hier nachlesen.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
Also rufe ich morgen dann beim Anwalt an weil absichtlich würde ich das nicht machen was sollte mir das bringen und wie gesagt ich kontrolliere eigentlich immer ich danke dir für die schnelle Antwort 🙏