Arbeitgeber verlangt polizeilichen Unfallbericht, ist das berechtigt?
Im Juli hatte ich einen Autounfall auf dem Weg in die Mittagspause. Ich war es Schuld. Nach langem hin und her hat die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt. Nun verlangt aber die Personalabteilung meines Arbeitgebers den Unfallbericht der Polizei. Kann Sie das überhaupt verlangen? Nach Rücksprache mit der Polizei darf diesen mir den Bericht nicht aushändigen da die ganze Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Ich müsste also erst zu einem Anwalt der diesen dann wieder beantragt was natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Also nochmals die Frage, darf mein Arbeitgeber den Unfallbericht der Polizei verlangen wenn ich der Verursacher war?
4 Antworten
Also so ganz ist mir der Zusammenhang noch nicht klar. Gegen dich wird noch ermittelt und du hast keinen Anwalt. Ok deine Entscheidung. Wenn die BG einen Weg in die Mittagspause als Arbeitsunfall anerkannt hat, muss ja irgendetwas dienstliches damit verbundenen sein, oder du wärst so ein Mensch mit viel Glück. Kann es sein, dass dein AG dir aus deiner Mittagspause einen arbeitsrechtlichen Strick drehen will? Oder gehört die Autofahrt bei dir zwangsläufig zur Mittagspause. Schwierig zu beantworten ohne den ganzen Hintergrund zu kennen.
meines Erachtens hat der Arbeitgeber darauf kein recht. Der Arbeitgeber muss ja lediglich eine Unfallanzeige bei der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft erstatten- alles weitere obliegt nicht seinen Pflichten. Der Unfallversicherungsträger kann dann seinerseits Unterlagen von der Polizei einfordern. Anders sähe die Sache natürlich aus, wenn der Unfall mit einem Firmenwagen passiert wäre (gehe ich nach der Beschreibung aber nicht von aus).
wenn der AG weiter darauf beharrt würde ich den Ball einfach zurück spielen- sage dem AG, dass du den Polizeibericht anforderst sobald sie dir die ganz konkrete Rechtsgrundlage mit Nennung des entsprechenden Paragraphen nennen- ich wette, dass sie das nicht können.
Super Idee, das werde ich morgen direkt machen. Mal schauen was dann kommt.
Sehe das so wie mit einer Krankmeldung... Was ich habe geht die ja da auch nichts an....
Da ich den Unfall verschuldet habe kann mein Arbeitgeber beim Unfallgegener ja auch meine Ausfallzeit nicht einfordern....
Kann die BG denn den Bericht verlangen? wie gesagt, es kommen dafür ja jetzt wieder kosten auf mich zu!
ich denke schon- als verfahrensbeteiligte Behörde wird diese den Polizeibericht aber mit Sicherheit problemlos selber anfordern können. Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, dass niemand von dir verlangen kann einen Anwalt einzuschalten
Den Anwalt bräuchte ich weil ich sonst den blöden Unfallbogen nicht bekomme... Lt. Polizei bekommen den nur Anwälte auf Anfrage....
die Aussage ist korrekt- abgesehen davon können Behördenvertreter auch unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht erhalten- in meinem Büro stapeln sich nämlich auch die Polizeiakten- und ich bin kein Jurist.
Was machst du denn wenn ich Fragen darf? Personalabteilung? ;-)
Also kurz zusammengefasst, der Personalabteilung muss es eigentlich egal sein was in dem Bericht drin steht?
Ganz was anderes, Täter-Opfer-Ausgleich, hab aber z.B. auch Arbeitsrecht und generell BGB an der Uni gelernt. Die Personalabteilung darf eigentlich nur der Unfallbogen interessieren.
Meiner Meinung nach schon. Der Arbeitgeber möchte wissen, warum der Unfall passiert ist in der Pause. Evtl durch Einfluss von Alkohol oder ähnlichem? Das kann alles Auswirkungen haben.
Außerdem soltle das für Arbeitnehmer ja wohl kein Problem sein, den vorzulegen wenn es wirklich so war.
Arbeitsunfall von der BG anerkannt; da wird ein Unfallbericht automatisch angefordert. Normale Vorgehensweise.
und wofür brauchen die den?
viell. für die Versicherung oder Personalakte bis zum Abschluss
Bei Selbstverschulden kann ein Arbeitgeber sehr wohl den Arbeitnehmer für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Regress nehmen - ich denke, das wird beabsichtigt (oder zumindest geprüft).
Ja kann sie verlangen. Da diese ja auch eintragen müssen usw....
Sie wollen eventuell sich auch darüber klar machen, ob du evtl Alkohol getrunken hast usw und wollen damit sicher gehen das es halt nicht so war.
Sollte also ja kein Problem sein, das diese den bekommen?
Ausnahme ist natürlich, wenn Polizei gar nicht da war, scheint ja aber so gewesen zu sein.
Polizei war da....
Was mich halt so stutzig macht das die 7 Monate später den Bericht innerhalb von 5 Tagen verlangen....
Dann geb denen den doch einfach, sollte doch kein Problem sein
Ich muss jetzt erst zum Anwalt rennen, der muss den bei der Staatsanwaltschaft einfordern - Kosten ca. 100 euro
Dann sag das der Firma, die sollen die kosten übernehmen
du hast doch bestimmt auch bei der BG nen Unfallbericht abgegeben, wird billiger sein
Es war weder Alkohol noch sonst was im Spiel, wurde auch im Krankenhaus bestätigt. Firmenwagen war es ebenfalls nicht....
Es geht mir darum wie der Arbeitgeber die Sachen einfordert und wenn Sie kein Recht dazu haben sehe ich es nicht ein...