Sprechen Sich BAföG Amt und Meldeamt ab (in Berlin)?
Hallo,
ich wollte wissen, ob das BAföG Amt wohl auf das Melderegister o.ä. zugreifen kann. Beispielfall: Das BAföG Amt erhält einen Mietvertrag/Untermietvertrag für den Antrag, die Person ist aber nicht auf diese Wohnung angemeldet (bspw. wegen Zweitwohnsitzsteuer oder sowas, soll hier keine Rolle spielen). Wird das BAföG Amt dahingehend nachgehen? Vielleicht hat hier jemand ja sogar Erfahrungen bzgl. der Ämter in Berlin. Kann mir vorstellen, dass dort wesentlich öfter nicht angemeldet wird, als jetzt in kleineren Gegenden, weshalb die Ämter da genauer untersuchen.
5 Antworten
Das BAföG Amt hat das Recht auf Amtshilfe. Sie können alle Ämter/Behörden anschreiben und dort Auskünfte einholen. Der Sachbearbeiter entscheidet, ob er sich die Mühe macht. Meist tut er/sie das, wenn ihm etwas komisch vorkommt. Zusammengefasst: ja, der Sachbearbeiter kann herausbekommen, ob eine Person dort gemeldet ist. Man muss aber dazu sagen, dass es beim BAföG eher darum geht, wo die Person wirklich lebt und nicht, wo sie gemeldet ist. Mir als Sachbearbeiter würde daher ein Mietvertrag reichen und ich würde da im Normalfall nicht weiter nachhaken.
Hallo,
in deinem Beispiel ist das für das Amt irrelevant. Solange der Name auf dem Briefkasten steht, ist das kein Problem. Kommt Post aber dann nicht an, unterstellt man sofort, dass du da gar nicht wohnst und Bafög wird gestoppt.
Als Behördenmitarbeiter kann ich sagen: Quasi jedes Amt hat Zugriff auf das Melderegister. Letztendlich sind das nur ein paar Klicks, also da muss man sich nicht mal "absprechen".
Man muss halt auch folgendes bedenken: Wer nicht (mehr) bei seinen Eltern oder in deren Besitz wohnt, hat einen höheren BAföG-Anspruch. Wenn dann die Meldedaten nicht korrekt sind, könnte ja umgekehrt jeder kommen, der noch zuhause wohnt, und trotzdem die höhere Zahlung kassieren, indem er einen Fake-Mietvertrag vorlegt.
Um eine Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen, muss man halt seinen Erstwohnsitz entsprechend ummelden.
Eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt kann jeder machen, wenn er begründetes Interesse hat. So natürlich auch ein Amt.
Das wird aber sicherlich nicht bei jedem Antrag gemacht, nein. Ggf. ist man aber eben derjenige, der die Anmeldung nachweisen muss. Man sieht's ja schon am Ausweis.
Ämter und Behörden, nicht nur in Berlin, komunizieren selbstverständlich untereinander über Sachvorgänge. Das nennt sich auch behördenübergreifende Amtshilfe und diese funktioniert in diesem Staat sehr gut!