Rundfunkgebühr als Studierende(r) - nicht gemeldet in der Stadt, trotzdem wissen sie wo ich wohn...
Hey Leute ;)
ich hätte da mal ne Frage zur Rundfunkgebühr für Studierende(r). Es wäre nett, wenn ihr erst alles lest, bevor ihr antwrortet!! Ich hab mich prinzipiell gut informiert, aber eine Sache verstehe ich nach wie vor nicht.
Also: Ich bin vor eineinhalb Jahren ins Wohnheim gezogen und hab erst gestern einen Rundfunkgebührbescheid bekommen - ich soll jetzt also blechen (von nachbezahlen steht aber nichts), und habe 4 Wochen Zeit, zu antworten, ansonsten werde ich quasi einfach so zwangsangemeldet.
Ich bekomme (noch) kein Bafög, Antrag ist eben eingegangen beim Studentenwerk aber ich denke ich werd es nicht genehmigt bekommen. (Eine vorläufige Befreiung von der Rundfunkgebühr könnte ich anscheinend trotzdem beantragen, wie dabei steht, trotzdem müsste ich es bei einer Bafög-Ablehnung nachzahlen...)
Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin, mit der ich mir also auch die Rundfunkgebühr teilen könnte - trotzdem dachte ich dachte mir: ,,Ha, ich umgeh die Rundfunkgebühr einfach, in dem ich mich wieder bei meinen Eltern anmelde, d.h. offiziell nicht mehr im Wohnheim wohne..." ;)
...Ich hab meine Mitbewohnerin trotzdem mal gefragt, ob sie die Gebühr zahlt, und sie hat mir dann erzählt, dass sie noch bei ihren Eltern 300km angemeldet ist, und dass sie sich hier in der Stadt nie beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat - trotzdem hat sie nach dem Einzug hier einen Brief von der (damaligen) GEZ bekommen, also an die Adresse hier im Wohnheim!!! Und zahlt seitdem auch brav...
Das hat mich verwirrt - ich dachte die GEZ/Rundfunkgebühr holt/kauft die Daten von den Einwohnermeldeämtern - wie offiziell bekannt ist. Meine Mitbewohnerin sagt aber, sie das Studentenwohnheim auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet. Die Rundfunk-Heinis können also nicht vom Amt wissen, dass sie hier wohnt - kann es also sein, dass die Rundfunkgebühreneintreiber die Daten vom Studentenwerk abkaufen - weil sie wissen, dass sich viele Studierende nicht in ihrem neuen Wohnort anmelden, um die Rundfunkgebühr zu umgehen??? Das ist meine Frage. Wer weiß das mit Sicherheit?
Klar kann ich mich ja einfach mal wieder bei meinen Eltern anmelden und dann rausfinden, ob ich weiterhin ans Wohnheim einen Brief wegen der Rundfunkgebühr bekomme. Aber ich wollte es ihm Voraus wissen... Notfalls werde ich mir die Rundfunkgebühr natürlich mit meiner Mitbewohnerin teilen. Aber trotzdem stellt auch die Hälfte der Gebühr für mich ein Problem dar, mein Studium ist so zeit- und energieaufwändig, dass ich nebenher nicht arbeiten kann, meine Eltern helfen mir finanziell aus, aber es reicht immer nur gerade so bis zum Monatsende bzw, manchmal auch nicht. Es wäre toll, wenn ich die Gebühr umgehen könnte.
Freue mich über hilfreiche (!!) Antworten! Liebe Grüße
8 Antworten
Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin ... Und zahlt seitdem auch brav ...
Wenn die Mitbewohnerin den Rundfunkbeitrag fuer den gemeinsamen Haushalt bereits zahlt, musst du den nicht auch noch zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt nur 1 x erhoben.
Teile dem Beitragsservice mit, dass der Beitrag fuer den gemeinsamen Haushalt bereits von deiner Mitbewohnerin bezahlt wird.
Nun, du schreibst doch, dass du die Wohnung mit einer Mitbewohnerin teilst und diese bereits die Rundfunkabgabe bezahlt. Somit ist das ganze Drumherum aus deiner Frage ohnehin bedeutungslos weil die Rundfunkabgabe pro Haushalt nur 1 x entrichtet werden muss.
Oder hatte ich das falsch verstanden?
Es kann durch aus sein das der Beitragsservice der ARD und ZDF die Adressen anderweitig erfragt...
Wo diese dann herkommen ist nicht deren Problem, wenn Sie die Anschriften nicht hätten bekommen dürfen...
Die andere Sache ist die mit der Wiederanmeldung bei den Eltern...
Braucht das Einwohnermeldeamt dafür die Einverständnis der Eltern, und
Kann das Anmelden in einer Wohnung die man nicht bezieht bis zu 2500 Euro Bußgeld kosten, ebenfalls wie das "Nichtanmelden", bzw. "Nichtummelden" des Wohnsitzes
- Meine Eltern sind damit einverstanden ;)
- Ich wohne tatsächlich noch dort, da ich am Wochenende IMMER dort bin und in den 11-wöchigen Ferien ebenso, zweimal im Jahr...
Angenommen ich meld mich wieder bei meinen Eltern an, und die finden raus, dass ich eben doch noch nebenbei im Wohnheim wohne - könnte das zu einer Strafe führen? Weiß das jemand mit Sicherheit?
Auch eine Nebenwohnung muss angemeldet werden...
Bzw kannst du nicht einfach eine Nebenwohnung abmelden und weiter dort wohnen... Das alles kann mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden
oh je.... sieht schlecht aus für mich.... und gut für meine Mitbewohnerin!!
Die Ermittler vom GEZ / Beitragsservice kaufen auch CDs an. So kommen sie an Daten von Bewohnern, die sie sonst nur umständlich recherchieren müssen. Wenn da ein TELEKOM Beamte nebenberuflich tätig ist, solte jedem klar sien, woher die Daten kommen. Wär ja nicht das erste mal.
Ob dies in Deinem Fall so gemacht wurde, teilt man Dir auch nicht mit.
Du solltest aber wissen, dass Namen auch einfach von dem Briefkasten oder Klingel abgeschrieben werden.
Ich habe die selbe Erfahrung gemacht und vermute, dass sich die GEZ mit dem Melderegister in Verbindung setzt. Mich würde aber mal interessieren, ob das nicht datenschutzrechtlich bedenklich ist (hier sind die Juristen im Forum gefragt).
offensichtlich hast du nicht meine ganze Fragestellung gelesen. Selbstverständlich bekommt die GEZ von dem Einwohnermeldeamt die Daten
Die "kaufen" keine Daten, die bekommen sie umsonst.
Und sie at eine Mietvertrag, oder? Mit dem Studentenwerk.... Und die geben das an die Gebührenzentrale weiter. Das STUDENTENWERK weiß, das Studenten das so versuchen...
Das ist eben auch meine Vermutung. Wollte nur fragen, ob das jemand mit Sicherheit sagen kann.... vielleicht arbeitet hier ja jemand beim Studentenwerk...oder beim Rundfunk :D
Och hab mal an ner Uni gearbeiet, und ein ehemeliger Beannter hat beim Studentenwerk bearbetiet. Das läuft so, udn da ist zulässig und üblich
Wenn du als Student eine Wohnung übers Studentnewerk mietest, wirst du von denen angemeldet, meiens Wissens nahc auch beim Einwohnermeldeamt. Da MÜSSEN die sogar!
auch bei dir gilt: Du scheinst meine Fragestellung nicht komplett gelesen zu haben.