Rundfunkgebühr als Studierende(r) - nicht gemeldet in der Stadt, trotzdem wissen sie wo ich wohn...

8 Antworten

Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin ... Und zahlt seitdem auch brav ...

Wenn die Mitbewohnerin den Rundfunkbeitrag fuer den gemeinsamen Haushalt bereits zahlt, musst du den nicht auch noch zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt nur 1 x erhoben.

Teile dem Beitragsservice mit, dass der Beitrag fuer den gemeinsamen Haushalt bereits von deiner Mitbewohnerin bezahlt wird.

TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 08.07.2014, 12:05

auch bei dir gilt: Du scheinst meine Fragestellung nicht komplett gelesen zu haben.

DerCAM  08.07.2014, 12:44
@TakeMeHigher

Nun, du schreibst doch, dass du die Wohnung mit einer Mitbewohnerin teilst und diese bereits die Rundfunkabgabe bezahlt. Somit ist das ganze Drumherum aus deiner Frage ohnehin bedeutungslos weil die Rundfunkabgabe pro Haushalt nur 1 x entrichtet werden muss.

Oder hatte ich das falsch verstanden?

Es kann durch aus sein das der Beitragsservice der ARD und ZDF die Adressen anderweitig erfragt...

Wo diese dann herkommen ist nicht deren Problem, wenn Sie die Anschriften nicht hätten bekommen dürfen...

Die andere Sache ist die mit der Wiederanmeldung bei den Eltern...

  1. Braucht das Einwohnermeldeamt dafür die Einverständnis der Eltern, und

  2. Kann das Anmelden in einer Wohnung die man nicht bezieht bis zu 2500 Euro Bußgeld kosten, ebenfalls wie das "Nichtanmelden", bzw. "Nichtummelden" des Wohnsitzes

TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 13:41
  1. Meine Eltern sind damit einverstanden ;)
  2. Ich wohne tatsächlich noch dort, da ich am Wochenende IMMER dort bin und in den 11-wöchigen Ferien ebenso, zweimal im Jahr...
TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 13:45
@TakeMeHigher

Angenommen ich meld mich wieder bei meinen Eltern an, und die finden raus, dass ich eben doch noch nebenbei im Wohnheim wohne - könnte das zu einer Strafe führen? Weiß das jemand mit Sicherheit?

PissedOfGengar  07.07.2014, 14:00
@TakeMeHigher

Auch eine Nebenwohnung muss angemeldet werden...

Bzw kannst du nicht einfach eine Nebenwohnung abmelden und weiter dort wohnen... Das alles kann mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden

TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 15:33
@PissedOfGengar

oh je.... sieht schlecht aus für mich.... und gut für meine Mitbewohnerin!!

Die Ermittler vom GEZ / Beitragsservice kaufen auch CDs an. So kommen sie an Daten von Bewohnern, die sie sonst nur umständlich recherchieren müssen. Wenn da ein TELEKOM Beamte nebenberuflich tätig ist, solte jedem klar sien, woher die Daten kommen. Wär ja nicht das erste mal.

Ob dies in Deinem Fall so gemacht wurde, teilt man Dir auch nicht mit.

Du solltest aber wissen, dass Namen auch einfach von dem Briefkasten oder Klingel abgeschrieben werden.

Ich habe die selbe Erfahrung gemacht und vermute, dass sich die GEZ mit dem Melderegister in Verbindung setzt. Mich würde aber mal interessieren, ob das nicht datenschutzrechtlich bedenklich ist (hier sind die Juristen im Forum gefragt).

TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 13:48

offensichtlich hast du nicht meine ganze Fragestellung gelesen. Selbstverständlich bekommt die GEZ von dem Einwohnermeldeamt die Daten

Die "kaufen" keine Daten, die bekommen sie umsonst.

Und sie at eine Mietvertrag, oder? Mit dem Studentenwerk.... Und die geben das an die Gebührenzentrale weiter. Das STUDENTENWERK weiß, das Studenten das so versuchen...

TakeMeHigher 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 13:46

Das ist eben auch meine Vermutung. Wollte nur fragen, ob das jemand mit Sicherheit sagen kann.... vielleicht arbeitet hier ja jemand beim Studentenwerk...oder beim Rundfunk :D

TardosMors  08.07.2014, 01:20
@TakeMeHigher

Och hab mal an ner Uni gearbeiet, und ein ehemeliger Beannter hat beim Studentenwerk bearbetiet. Das läuft so, udn da ist zulässig und üblich

Wenn du als Student eine Wohnung übers Studentnewerk mietest, wirst du von denen angemeldet, meiens Wissens nahc auch beim Einwohnermeldeamt. Da MÜSSEN die sogar!