Kann man zwei Wohnungen gleichzeitig mieten?
Hallo. Wir mieten bei einer Firma eine Wohung seit 6 Jahren. Nun erwarten wir ein Kind und wollen andere Wohung uns finden. Da unsere alte Wohnug sehr gut ist (nicht mit dem Kind) möchten wir diese trotzdem nicht kündigen, sondern vielleicht untervermieten. Ist das möglich zwei Wohnungen gleichzeitig zu mieten? Wie sieht es aus mit der Anmeldung? Wir dürfen nur in einer Wohnung angemeldet sein oder welche Möglichkeiten gibt es noch?
Vielen Dank.
14 Antworten
Wenn die Untervermietung nicht grundsätzlich erlaubt ist, wird es wohl keinen Grund geben, warum der Vermieter Euch die Untervermietung gestatten sollte. Zumal er davon ausgehen muss, dass ihr mehr Miete verlangt, als er von Euch. Das Geld kann er auch selbst bekommen, wenn er einen neuen Mieter sucht, mit dem er wieder in direkter Vertragsbeziehung steht.
Ich würde es als Vermieter nicht erlauben.
Welche Strafe denn?
Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das sollte euch halt klar sein. Ansonsten könnt ihr natürlich weitere Wohnung mieten. Auch 4 oder 5. :)
Ihr müsst natürlich euren Hauptwohnsitz bzw. den Nebenwohnsitz anmelden. Und auch wenn das nur nebenher ist. Ihr zahlt pro Wohnung GEZ. :(
Kann man zwei Wohnungen gleichzeitig mieten?
Wenn Du Dir das leisten kannst, kannst Du so viele Wohnungen mieten wie du willst.
Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Grundsätzlich möglich!
Untervermietung müsst ihr im Mietvertrag nachlesen, ob erlaubt. Sonst mit dem Vermieter reden.
Über Sinn und Zweck müsst ihr euch im Klaren sein!
Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz bei der Anmeldung. Wenn ihr Untervermietet, habt ihr eh nur einen Wohnsitz!
Mein Ziel ist nicht Untervermietung, sondern mir geht es um die Anmeldung. Mir ist wichtig, dass mich meine alter Vermieter nicht kündigt.
Solange du deine Miete zahlst und die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (z.B. Hausreinigung, regelmäßig Lüften, angemessen oder aber das Heizen im Winter, oder oder oder) erfüllst, hat der Vermieter keinen Grund dir zu kündigen.
Einfach die Wohnung an einen unbekannten Dritten zu vermieten, ist Kündigungsgrund genug.
Das hat mit der sche.ß Anmeldung null zu tun! Der wird dir kündigen, wenn Du ohne Genehmigung untervermietest!
Behältst Du die Wohnung als Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz, ohne das Fremde dort einziehen, sollte er Dir eigentlich nichts können, solange die Wohnung denn auch noch tatsächlich für Wohnzwecke genutzt wird und nicht verkommt!
Untervermietung ist bei meinem Vermieter erlaubt. Das wäre evtl. Ein Person. Also sie zahlt dann nur kleine Miete und der Rest ich. Ich würde nicht die ganze Wohnung vermieten. Sonnst muss ich die Strafe zahlen. Das möchte ich nich ;)