Wann ummelden bei Überschneidung von Mietverträgen?
Hallo, angenommen: der alte Mietvertrag läuft noch bis Ende Juni. Der neue Mietvertrag in einer anderen Stadt läuft ab Anfang Mai. Wann ist der korrekte Zeitpunkt für eine Ummeldung? Ist gegebenenfalls weiteres zu beachten?
5 Antworten
Hallo,
also es kommt wirklich auf dich an! In welcher Wohnung du wohnst, sei es die alte dann musst du dich noch nicht ummelden, sei es die neue dann musst du dich ummelden! Die Mietverträge spielen dabei gar keine Rolle! Zur Ummeldung selbst musst du diese auch nicht mitbringen.. Allerdings solltest du auf die Frist von einer Woche nach Einzug achten oder sag dem Einwohnermeldeamt nicht wenn es schon länger her ist, den das kann mit einem saftigen Bußgeld enden!
Viel Spaß beim Umzug!
Wenn Du in die neue Wohnung eingezogen bist, dann ummelden. Spätestens eine Woche nach Einzug. Es kann sein, dass das Einwohnermeldeamt sonst ein Bußgeld verhängt.
Auch
Nach dem Wohnungswechsel, also Einzug würde ich sagen.
Kann auch sein, dass die eine oder andere Meldestelle sich kulanter zeigt. Im Zweifelsfall aber vielleicht mal anrufen und nachfragen ob man bei vollem Terminplan auch eine Woche später ummelden kann.
Da Du das aber auch für andere Sachen brauchst, z. B. KFZ, Steuerunterlagen...solltest Du das nicht auf die lange Bank schieben.
ab dem zeitpunkt, an dem der neue mietvertrag läuft kannst du dich ummelden, ist aber solange der alte noch läuft keine pflicht. (glaube ich, verbessert mich wenn ich falsch liege)
nein.....der tatsächliche Wohnort ist maßgebend (inkl. Toleranz)
während eines umzugs gibt es oft eine grauzone wenn es sich länger zieht. dann kommt es auf die verträge an...
Die Mietverträge interessieren das Einwohnermeldeamt nicht. Maßgeblich ist der Umzug.
Mein Vater ist über mehrere Wochen umgezogen. er hat einen Raum fertig gemacht und mit seinem Wagen dann jedesmal Klanotten in die neue Wohnung gebracht; also wann war da der Umzug? :-)
Dann wann Dein Lebensmittelpunkt in der neuen Wohnung ist.
Wird unterschieden zwischen Tag des Einzugs und Beginn des Mietvertrags? Oder ist das gleichzusetzen?