Meldeadresse mit Vermieterbescheinigung?
Hallo,
ich bin vor einigen Tagen nach Berlin gezogen und wohne übergangsweise bei einem Bekannten.
Um mich in Berlin beim Bürgeramt anmelden zu können, benötige ich einen offiziellen Wohnsitz mit Vermieterbescheinigung. Diese Vermieterbescheinigung, bzw. die Bestätigung meines Bekannten bekomme ich nicht, da ich nicht im Mietvertrag stehe und dies auch nicht möglich ist.
Welche Alternativen bleiben mir?
Im Internet gibt es einige Angebote, welche 'Meldeadressen mit Vermieterbescheinigung' anbieten. Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank!
Gruss,
Thomas
4 Antworten
Wenn Du bei dem Bekannten eingezogen bist, sprich da wohnst, ist er der Wohnungsgeber und somit verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Sogenannte Meldeadressen sind verboten.
Hallo Anitri,
meines Wissens gibt es nach deutschem Recht eine Meldepflicht, die jeder Bürger der länger als drei Monate in dieser Republik lebt, nachzukommen hat. Darunter fällt auch die Meldeadresse.
Was du meinst, sind Scheinadressen. Der kleine, aber feine Unterschied :)
Wenn ich mir ein WG-Zimmer miete und im Mietvertrag stehe, dann habe ich quasi eine Meldeadresse (die nicht verboten, sondern Pflicht ist!). Laut Mietvertrag lebe ich dort, theoretisch wäre ich aber die meiste Zeit im Ausland, bzw. nicht in dieser Stadt aktiv. Eine Mindestanzahl von Tagen, die man sich in seiner Wohnung aufhalten muss, gibt es nicht. Das wäre nämlich dann tatsächlich verboten.
Mein Anliegen war daher gestellt, dass ich mir einen Überblick meiner Optionen verschaffe.
Danke trotzdem! :)
Hast Du Dich schon am bisherigen Wohnort abgemeldet? Wenn nicht, warte einfach, bis Du eine endgültige Bleibe in Berlin hast.
Wenn ja, wäre Dein Wohnungsgeber, der Dich vorübergehend aufgenommen hat, auch verpflichtet, Dir die Bescheinigung zu unterschreiben. Macht er das nicht, muss er womöglich ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe zahlen.
Es spielt im Übrigen überhaupt keine Rolle, ob Du mit im Mietvertrag stehst oder nicht, denn es soll ja vorkommen, dass LebensgefährtInnen zu Ihren LebensgefährtInnen ziehen und die dürfen auch einziehen, ohne dass sie gleich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Gleiches trifft immer auf Familienangehörige zu.
Wenn Dein "vorübergehend" nicht länger als ca. 6 Wochen dauert, müßtet Ihr noch nicht einmal dem Vermieter Bescheid sagen. Dauert es länger, ist der Vermieter zu informieren und dieser kann dann zustimmen oder ablehnen. So könnte er z. B. die Zustimmung davon abhängig machen, dass Du mit in den Mietvertrag aufgenommen wirst, was weniger gut wäre. Oder er könnte Erlaubnis zur Untervermietung geben und Du machst einen Untermietvertrag mit Deinem Bekannten.
Verweigert der Vermieter jedoch die Zustimmung, gehst Du für ein paar Tage ins Hotel und kommst dann wieder zu Besuch. Den Bogen sollte man aber nicht überspannen, um nicht Deinem Bekannten auf Dauer zu schaden.
Wozu brauchst du denn die Ummeldung?
So lange du den Wohnsitz dort nicht für was bestimmtes brauchst, melde dich halt nicht an. Kannste immer noch machen wenn du eine richtige Wohnung hast.
Das ist ja gerade der Sinn dieser Vermieterbescheinigung, dass niemand illegal zusätzlich in einer Wohnung leben darf. (und womöglich staatliche Leistungen beantragt)
Im Internet darfst du da gerne dein Geld zum Fenster raus werfen.
Diese Bescheinigungen sind einfach illegal und nicht einmal das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.
Da ich meinen Lebensmittelpunkt nach Berlin verlagert habe.