Kreditkartenschulden beim BAföG Antrag angeben?
Hallo,
ich habe im Moment leider Kreditkartenschulden (mir ist bewusst, dass ich mich da selbst reingeritten habe ^^). Jedenfalls bin ich Student und wollte fragen ob es Sinn macht, diese Schulden auch dem BAföG Amt mitzuteilen ?
Da ich seit kurzem auch der Tätigkeit eines Werksstudenten nachgehe um die Schulden zu tilgen. Und mein Einkommen über dem Freibetrag von 450€ pro Monat liegt (voraussichtlich jedoch nicht über dem jährlichen (bzw. im BWZ) von 8.200€...
Danke schonmal, für die hilfreichen Antworten !
1 Antwort
Hallo,
ja, Schulden müssen angegeben werden (siehe Formblatt 1). Jedoch ist das nicht zum Nachteil für dich. Wenn überhaupt zum Vorteil, weil Schulden und Vermögen gegengerechnet werden und du sogar mehr Vermögen haben kannst solange deine Schulden dich dann wieder unter den Freibetrag bringen.
Bonität wird nicht geprüft, aber Schulden müssen angegeben werden.
Ich weiß auch wirklich nicht, wieso die anderen zwei das Gegenteil behaupten. Vermutlich hat noch keiner von denen BAfög beantragt, aber auf Formblatt 1 musst du es angeben und musst auch unterschreiben, dass deine Angaben vollständig und korrekt sind.
Hinweis: Freibetrag Einkommen sind 5400, Freibetrag Vermögen sind 8200€. Das solltest du nicht durcheinander bringen.