Kreditkartenschulden beim BAföG Antrag angeben?

1 Antwort

Hallo,

ja, Schulden müssen angegeben werden (siehe Formblatt 1). Jedoch ist das nicht zum Nachteil für dich. Wenn überhaupt zum Vorteil, weil Schulden und Vermögen gegengerechnet werden und du sogar mehr Vermögen haben kannst solange deine Schulden dich dann wieder unter den Freibetrag bringen.

Bonität wird nicht geprüft, aber Schulden müssen angegeben werden.

Ich weiß auch wirklich nicht, wieso die anderen zwei das Gegenteil behaupten. Vermutlich hat noch keiner von denen BAfög beantragt, aber auf Formblatt 1 musst du es angeben und musst auch unterschreiben, dass deine Angaben vollständig und korrekt sind.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/shareddocs/downloads/formblaetter/v2020/formblatt_1.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hinweis: Freibetrag Einkommen sind 5400, Freibetrag Vermögen sind 8200€. Das solltest du nicht durcheinander bringen.