Original oder kopierter Mietvertrag?

5 Antworten

Wenn, dann reicht die Kopie. Normalerweise aber keines von beiden, da man eine Meldebescheinigung vom Vermieter erhalten kann.

DortmundLove 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 10:51

Ja ich hab die Wohnungsgeberbestätigung und die Anmeldungbescheinigung aber falls die noch den richtigen Mietvertrag haben wollen. Bei beiden steht die Adresse und die Adresse und Namen vom Vermieter

anitari  12.07.2020, 11:04
@DortmundLove

Der Mietvertrag interessiert das EMA nicht. Das will nur die Wohnungsgeberbestätigung.

Du kannst auch einen Kuchen mitbringen, brauchst du aber ebenso wenig wie den Mietvertrag.

DortmundLove 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 07:44

Da werden die sich aber freuen über den Kuchen :D

Ja gut danke

Denke immer mehr Papiere mitbringen als zu wenig

Da reicht die dafür speziell vorgesehene Wohnungsgeberbestätigung!

Mondharmunika  12.07.2020, 12:32

Die reicht nicht nur, die ist zwingend erforderlich.

Eigentlich kannst du die Kopie sparen. Du kriegst das Original ja wieder.

DortmundLove 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 10:52

Gut wollte nur eine Kopie haben falls sie die brauchen

Userhm  12.07.2020, 12:19
@DortmundLove

..dann sollen die sich eine Kopie machen- nur- was sollen die damit anfangen?

Musste ich früher NIE mitbringen, habe mich ab/umgemeldet, das war es dann aber auch schon.

bnutzinger  12.07.2020, 11:43

Früher war das auch so.

Inzwischen braucht man für die Ummeldung aber eine Bestätigung, dass man an dem neuen Ort wohnhaft ist.

Zum Beispiel eben den Mietvertrag oder eine entsprechende Bestätigung vom Vermieter.

Mondharmunika  12.07.2020, 12:32
@bnutzinger

Der Mietvertrag reicht nicht und wird auch nicht verlangt.