Anzahlung für eine Katze zurückverlangen?

5 Antworten

Da Katzen nicht zu den Verbrauchsgütern zählen und der Verkäufer mutmaßlich kein Unternehmer ist, gilt die Widerrufsklausel nicht.

naja, nur weil es einen Paragraphen gibt in dem etwas drin steht das Dir gefällt, muss es noch lange nicht passen. Es müssen nämlich die Voraussetzungen dafür gegeben sein - Ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer - der liegt hier aber offenbar nicht vor (oder werden die Katzen gewerblich verkauft?). Das von Dir benannte Widerrufsrecht greift somit nicht - im Privatkauf übrigens nie!

Rechtlich gelten Tiere als Sachen und werden rechtlich auch so behandelt. Man müsste jetzt natürlich den genauen Vertragsinhalt kennen, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, ihr könnt also (fast) alles vertraglich vereinbaren und seid daran gebunden.

Du könntest Duch die Äußerung "der Vertrag ist in Ordnung" zugestimmt haben und der Vertrag somit auch ohne Unterschrift gültig sein, jedoch ist dies schwer zu belegen. Das spricht dann eher dafür, dass man davon ausgehen muss, dass im Zweifel kein Vertrag zustande gekommen ist (ausser es gibt Zeugen).

Ob gem. Vertrag/Vereinbarung die Katzeneltern auf Erbkrankheiten zu testen waren, geht aus Deinem Text nicht hervor.

Für mich ist das aber auch alles unerheblich, denn es gibt aus meiner Sicht zwei wesentliche Punkte

1.) kam der Vertrag zustande, beinhaltet dieser (nach Deiner Schilderung) ein Rücktrittsrecht bei dem man sein Geld zurückbekommt
2.) kam kein Vertrag zustande ist auch die Anzahlung zurückzuzahlen

Bitterkraut  15.01.2019, 15:27

Wo siehst du denn da ein Rücktrittsrecht? Nirgendwo steht gschrieben, dass man Katzen nur verkaufen darf, wenn die Eltern auf Erbkrankheiten untersucht wurden.

Esskah  15.01.2019, 15:56
@Bitterkraut
Wir haben einen Vertrag abgeschlossen, wo steht, dass falls der Käufer von dem Vertrag zurücktretet, die Anzahlung bei dem Käufer bleibt, egal aus welchen Grund.

na hier schreibt sie doch von einem Rücktrittsrecht

was Du mir hiermit sagen willst verstehe ich nicht

Nirgendwo steht gschrieben, dass man Katzen nur verkaufen darf, wenn die Eltern auf Erbkrankheiten untersucht wurden.

in meiner Antwort geht es um Folgendes: Die Fragestellerin behauptet erst später erfahren zu haben, dass die Katzeneltern nicht auf Erbkrankheiten untersucht wurden. Ich habe lediglich angemerkt, dass aus der Frage nicht hervorgeht ob das Bestandteil des Vertrages war. Daraus könnten sich dann wiederum Ansprüche ergeben.

Hi,

der Vertrag wurde zwar nicht unterschrieben- aber da du anscheinend die Anzahlung bezahlt hast hast du somit den Vertrag akzeptiert.

Du trittst vom Vertragzurück, also solltst du den Verlußt der Anzahlung auch akzeptieren.

Welche Tests auf Erbkrankheiten fehlen und um welche Rasse handelt es sich?

Hattest du den Züchter vor Vertragsabschluß danach gefragt?

October

War der Test Bestandteil des Vertrages? Wenn nein: der Verkäufer kann die 100,- Euro behalten.

Menno, selbst wenn hier jemand ja sagt, was soll das? Anrufen, klären, fertig.

Und Erbkrankheiten. Bloß gut das du von einer Katze redest Trotzdem. Es ist zum Heulen.

Kauft euch einen Vakuum Behälter

alina498 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 20:20

Der Verkäufer will die Anzahlung nicht zurückgeben

Bitterkraut  11.01.2019, 20:23
@alina498

Hat er denn in seiner Anzeige behauptet dass die Elterntiere untersucht sind?

Esskah  11.01.2019, 20:34
@Bitterkraut

das dürfte aus meiner Sicht keine Rolle spielen, denn wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, beinhaltet der nach Schilderung ein Rücktrittsrecht.

Kam kein Vertrag zustande, ist auch die Anzahlung zurückzuzahlen.

Nach meiner Auffassung also alles eher für den Fragesteller

Bitterkraut  15.01.2019, 15:25
@Esskah

Inwiefern beinhalten Verträge ein Rücktrittsrecht?

Esskah  15.01.2019, 15:58
@Bitterkraut

lies doch bitte mal die Frage genau, denn die Fragestellerin behauptet genau das

Wir haben einen Vertrag abgeschlossen, wo steht, dass falls der Käufer von dem Vertrag zurücktretet, die Anzahlung bei dem Käufer bleibt, egal aus welchen Grund.