Kann ich als Kleingewerbe einen Vertrag widerrufen, der per Telefon abgeschlossen wurde - Gilt BGB oder HGB?

5 Antworten

Du solltest einen Anwalt aufsuchen und du solltest deinen Mann SOFORT auf ein  Existenzgründerseminar der IHK schicken (gibt es in jeder größeren Stadt und kostet rund 40 bis 60 Euro), damit ihm beigebracht wird, wie er sich zu verhalten hat. Sein Verhalten kann man schon als grob fahrlässig bezeichnen. Was er genau am Telefon alles gesagt hat, kann hier ja niemand wissen.

bruno88 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:34

Ja bei dem Seminar haben wir uns vor dem Telefonat schon angemeldet... was aber nichts zur kriminellen Vorgehensweise dieser Firma tut... Leider...

Mein Mann hat leider schon etwas unvorsichtig gehandelt, hatte sich leider auch erst im Nachhinein Gedanken darüber gemacht, trotzdem darf so eine Art von Vertragsabschluss meiner Meinung nach nicht vorkommen und es ist echt ärgerlich.. Naja leider hilft uns das auch nicht weiter. Grob fahrlässig.. Hmmm ich würde eher sagen Unvorsichtig.. Er konnte ja nicht wissen, dass ihm gleich was angehängt wird.. Deshalb wollte er das Angebot erst schriftlich.. aber ja...

So lange dein Mann nur ein "Angebot" angefordert hat und nichts unterschrieben wurde, er am Telefon keinen eindeutigen Auftrag erteilt hat, wurde auch kein Vertrag abgeschlossen und kein Auftrag gegeben.

Das ist so ein Schmierlappen-Unternehmen, wie auch diese Hausierer die gewerblichen Händlern Einträge ins Telefonbuch verkaufen wollen. Die tun auch so, als ob es nur um einen Datenabgleich ginge und wollen einem am Ende einen gewerblichen Eintrag in die Gelben Seiten oder sonstwo andrehen. Das ist natürlich auch immer ein "Werksvertrag" der nicht widerrufen werden kann.

bruno88 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:32

Die Firma legt es leider so aus, dass ein Auftrag entstanden ist.. Ja mein Mann hat vielleicht fahrlässig gehandelt: Er hätte das Angebot gerne schriftlich...

Er wollte sich absichern aber stattdessen hat er gerade wohl das Gegenteil gemacht und ihm wurde ein Vertrag gesandt, obwohl es um ein Angebot ging.

Jedes Wort wird einem da im Munde herumgedreht..

Ja genau das Problem mit diesem Vertrag haben wir nun...

Ich habe bereits gegoogelt und gelesen, dass als Kleingewerbe, der nicht als Hauptverdienst ausgeübt wird nicht das HGB sondern das BGB gilt und er somit das Recht hat zu widerrufen

Dann hast Du beim Googeln irgend etwas falsch gemacht.

Die Firma sagt das Gegenteil. Kann uns jemand helfen?

Ja, ein Anwalt. Man könnte den Vertrag ggf. noch anfechten.

Das Gesetz kennt im übrigen kein "Kleingewerbe".

bruno88 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:28

Ja habe ich wohl leider eine falsche Auskunft gelesen. Wollte mich auch nicht darauf verlassen, deshalb habe ich die Anwältin kontaktiert...

Ob wir beim Anfechten mehr erreichen ist fraglich, muss ich nochmal nachfragen aber die Anwältin meinte eher nicht.

Mein Mann äußerte sich von Interesse und dass er gerne ein schriftl. Angebot hätte.

Also besteht auch kein Vertrag, auf den die Firma sich berufen könnte.

Hier würde ich schrifltich widersprechen, dabei hilfsweise einen möglicherweise entstandenen Vertrag wegen Täuschung und/oder Irrtum anfechten.

Dann stellt sich auch die Frage nach dem Widerruf gar nicht.

Oder hat dein Mann doch etwas mehr als nur Interesse gezeigt?

bruno88 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:27

Habe eben mit einer Anwältin telefoniert. Sie meinte so lange mein Mann kein "unverbindlich" genannt hat kann ein Angebot auch als Vertrag ausgelegt werden. Sie meinte auch, dass wir wegen argl. Täuschung den Vertrag anfechten können. Durch den telefonischen Mitschnitt allerdings wird die Firma das Gespräch zu ihren Gunsten auslegen/schneiden und mein Mann hat keine Zeugen. Haben wir wohl Pech gehabt :( Ich kanns nicht fassen !!!

bruno88 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:30
@bruno88

Achja und mein Mann hat leider Gottes Interesse gezeigt, wollte aber auf keinen Fall was abschließen, was natürlich nun zu spät ist.

franneck1989  18.09.2015, 12:37
@bruno88

Sie meinte so lange mein Mann kein "unverbindlich" genannt hat kann ein Angebot auch als Vertrag ausgelegt werden.

Das wäre mir neu. Ein Angebot ist eindeutig ein Angebot, welches man annehmen kann oder eben nicht. 

Sie meinte auch, dass wir wegen argl. Täuschung den Vertrag anfechten können.

Wie gesagt, würde ich hilfweise auch so machen.

Haben wir wohl Pech gehabt

Glaube ich nicht. Fordert doch einfach mal den telefonischen Mitschnitt zur Prüfung an. Darüber hinaus bleibt immer noch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Erklärungsirrtum ( dein Mann wollte nur ein Angebot)

Guten Morgen,

bevor du dir darüber Gedanken machst, ob HGB oder BGB gilt, ist zunächst festzustellen:

Zum Zeitpunkt des Anrufs wusste der Anrufer nicht, ob es sich um einen Privatanschluss oder Geschäftsanschluss handelt.

Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)Unerlaubte Telefonwerbung oder ein sogenannter Cold Call liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Werbeanruf erhalten hat, in den dieser zuvor nicht ausdrücklich einwilligte. Dies ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Ge-setz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbo-ten und kann nach § 20 Abs. 1 und 2 UWG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Der Anruf erfolgte ohne Genehmigung bzw. ohne mutmaßliches Interesse. Insofern handelt es sich um einen "COLD CALL", was durch diverse Gesetze und Rechtssprechung verboten ist und unter Strafe steht. Somit sind Verträge unwirksam, die aufgrund eines COLDCALLS abgeschlossen werden!

Lass dich also nicht einschüchtern, melde dieses Vorgehen.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html

Viel Erfolg