Paragraph BgB 108 Erklärung anhand eines Beispieles?
Kann mir jemand zu jedem Punkt von Paragraph 108 eine Erklärung anhand eines Beispieles nennen? Hilfreichste Antwort wird natürlich vergeben.
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
3 Antworten
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des
Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Ein 17-Jähriger kauft einen Computer. Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam, da er noch nicht volljährig und beschränkt geschäftsfähig ist. Der Vertrag wird nun wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (Eltern) den Vertrag genehmigt (Genehmigung = nachträgliche Zustimmung).
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die
Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine
vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung
oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann
nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung
erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
Der andere Teil ist hier der Händler. Er kann die Eltern also auffordern, eine Erklärung hinsichtlich des schwebend unwirksamen Vertrages abzugeben. Die Eltern können dann die Genehmigung oder die Verweigerung der Genehmigung nur dem Händler gegebenüber erklären. Wenn sie innerhalb von zwei Wochen keine Erklärung abgeben, dann wird so getan, als ob sie die Genehmigung verweigert hätten. Der Vertrag wird also endgültig unwirksam.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt
seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Wenn der 17-Jährige nun nach Vertragsabschluss 18 wird, kann er den schwebend unwirksamen Vertrag selbst genehmigen, weil seine Eltern nicht mehr gesetzliche Vertreter sind.
Natürlich gibt es dann auch keinen Anspruch auf Gewährleistung oder ähnliches. Äußert man sich aber nicht zum Vertrag und verlangt Reparatur, z.B. wegen Gewährleistungsansprüchen, dann kann man darin die konkludente Genehmigung sehen.
Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam. Ansprüche würden nur bei einer Genehmigung bestehen.
ich entschuldige mich für die Tippfehler. Der Text wurde in Eile geschrieben. Dies ist ein Grund, aber keine Entschuldigung.
Was ist aber, wenn der 17 Jährige den PC kauft, aus dem Laden geht und der Händler die Eltern nach keiner Genehmigung fragt. Denn dort steht "Er KANN die Eltern....". Was passiert dann mit dem schwebend Unwirksamen Vertrag? 2.Fragd: Wann der Vertrag unwirksam wird, weil die Eltern nicht geantwortet haben oder warum auch immer, welche Folgen hat das dann? Verliert man dann jegliche Ansprüche auf Referaturen usw? Ich wäre wirklich dankbar, wenn diese Fragen beantwortet werden. Danke im Voraus!
Das war wirklich ausführlich und sehr Hilfreich, danke dir. Hätte gleich noch die Frage bzgl. Paragraph 109 und dann noch Paragraph 110, wenn du möchtest könntest du dann auch gleich auf die Fragen antworten. Ich finde irgendwie nicht die Option deine Antwort als die Hilfreichste Antwort auszuwählen, ist das immer noch erst nach einem Tag möglich?
Beispiel: Die 17-jährige Marie kauft ein Handy für 399€,ohne die Zustimmung ihrer Eltern.
1. Weil Marie das Handy ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (also in der Regel die Eltern) gekauft hat und nicht voll geschäftsfähig ist, wird der Kaufvertrag schwebend unwirksam. (das bedeutet, dass der Vertrag weder wirksam noch unwirksam ist.)
Um aus diesem Zustand wieder rauszukommen, braucht Marie nun die Genehmigung der Eltern.
Angenommen,Maries Eltern genehmigen den Kaufvertrag über das Handy: Der Vertrag wäre von Anfang an wirksam.
Genehmigen die Eltern allerdings nicht, ist der Vertrag unwirksam und wird rückgängig gemacht.
2. Wenn der Kaufvertrag über das Handy nun schwebend unwirksam ist, kann der Händler eine Erklärung der Eltern über den Kaufvertrag verlangen. (Genehmigen sie den Kauf oder nicht?)
Die Eltern können dabei ihre Erklärung NUR dem Händler gegenüber abgeben,nicht Marie gegenüber.
Haben die Eltern nach 2 Wochen nichts zu dem Vertrag gesagt,gilt das Stillschweigen der Eltern als Ablehnung und der Vertrag wird unwirksam.
3. Zwei Tage nach dem Kauf des Handys wird Marie 18 Jahre alt. Nun braucht Marie keine Genehmigung ihrer Eltern mehr. Da sie nun voll geschäftsfähig ist, kann sie selbst darüber entscheiden.
Beispiel Führerschein
Deine Eltern erlauben Dir mit 17 1/2 den Führerschein zu machen. Damit kannst Du aber nicht zur Fahrschule gehen und Dich anmelden. Deine Eltern müssen der Fahrschule gegenüber erklären das Sie es erlauben. Wenn Du dann 18 bist entfällt die Erlaubnis Deiner Eltern und geht auf Dich über.