Wie Vodafonevertrag widerrufen, der bei Fachhändler abgeschlossen wurde?
Alsoo, ich habe etwas ziemlich dummes gemacht. Am Wochenende war ich auf einem Festival, auf dem auch ein Vodafone-Stand war. Dort habe ich aus Spaß bei einer Art Gewinnspiel (mit Glücksrad) mitgemacht und ein Tablet gewonnen, bzw. auch einen Vertrag dazu, der natürlich Geld kostet. Ich hab nicht wirklich nachgedacht und war auch etwas angetrunken und habe ohne weiteres unterschrieben, da im Vertrag etwas von einer Widerrufsfrist von zwei Wochen stand. Jetzt wollte ich den eben widerrufen, weil ich gar kein Tablet brauche (das wird übrigens gerade geliefert, SIM-Karte habe ich direkt mitbekommen) und habe dazu den E-Mail-Kontakt zu Vodafone gesucht, so wie es im Vertrag steht. Die haben mir aber nun gesagt, dass sie den Vertrag nicht stornieren können, weil er mit einem Fachhändler abgeschlossen wurde. Ich weiß aber gar nicht, wer das ist. Auf dem einen Blatt steht etwas von Klartext, aber Google hat mich da nicht so wirklich weitergebracht. Kann mir vielleicht jemand helfen? Ob nun jetzt oder in zwei Jahren, irgendwann muss ich den Vertrag ja kündigen, aber wie soll ich das machen, wenn ich nicht weiß, wo?
LG
4 Antworten
Das Widerrufsrecht gilt nur bei online Vertragsabschluß oder telefonisch. Ein Vertragsabschluß in einem Laden oder Werbestand (wie bei dir) kann nicht widerrufen werden und gilt 24 Monate. Da hilft dir auch kein Rechtsanwalt.
Du hast nichts gewonnen, Du hast etwas gekauft, nämlich einen Vertrag.
"hab nicht wirklich nachgedacht und war auch etwas angetrunken und habe ohne weiteres unterschrieben," Das war dumm. Wer unter ein Dokument seine Unterschrift setzt, sollte zu 100% wissen was er tut.
Wie auch immer, Du kannst und musst schriftlich widerrufen!!
Versuche weiter die Adresse rauszufinden und reiche den Widerspruch schritlich mit Einwurf-Einschreiben ein.
schätze dass der Vertrag widerufen werden kann, näheres im Link
Fachhändler hin oder her spielt keine Rolle -
Die sogenannten "Haustürgeschäfte", bei welchen den Verbrauchern ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt werden muss, wurden vor einigen Jahren erweitert.
Alle Geschäfte, die außerhalb der "Geschäftsräume des Unternehmers" geschlossen werden, fallen nun darunter. Siehe § 312g BGB.
Der Abschluss des Vertrages auf einem Festival fällt meines Erachtens da klar darunter. Darum: nicht abwimmeln lassen. Widerruf schriftlich erklären, dann hast du einen Beweis.
Im Zweifel die Geschichte mit erklären. Es kann ja auch sein, das der Vertriebspartner gegenüber Vodafone falsche Angaben macht und nun behauptet, er hätte den Vertrag in seinen Geschäftsräumen abgeschlossen.
Im Übrigen halte ich solche "Gewinnspiele" für wettbewerbswidrig. Schließlich ist der "Gewinn" ja an den kostenpflichtigen Vertrag gekoppelt. Aber dazu gibt es kontroverse Gerichtsurteile. Mal so, mal so...