spar und bauverein nach auszug wohnung renovieren
hallo an alle
meine mama muß nun leider in ein pflegeheim und hat 24 jahre in ihrer wohnung vom spar und bauverein gelebt. meine mama hat die wohnung damals eine holzdecke und verklebte pvc fliesen des vormieters mit übernommen.
nun sagt der spar und bauverein : die decke muss raus, die tapeten bis auf den putz von den wänden und die teppiche bis auf die dielen runter.
im mietvertrag steht das die wohnung renoviert übergeben werden muss.
nun meine frage :
kann der spar und bauverein das von meiner mutter bzw von uns verlangen oder ist das alles durch daas neue gesetzt hinfällig und wir müssen gar nichts machen ?
die wohnung ist neutral tapeziert und keine knallerfarben an der wand.
ich bitte um ernstgemeinte antworten oder ratschläge.
liebe grüße
micdi
4 Antworten
meine mama hat die wohnung damals eine holzdecke und verklebte pvc fliesen des vormieters mit übernommen
was steht hierzu im Mietvertrag? Hat sie hier z.B. eine Ablöse an den Vormieter gezahlt? Hat der Vermieter mietvertraglich auf den Rückbau bei Auszug verzichtet?
Grundsätzlich kann der Vermieter verlangen, daß bauliche Veränderungen die der Mieter vorgenommen hat, wieder in den Ursprungszustand zugeführt werden müssen.Die Rückbaupflicht kann auch vom Vormieter bei Übernahme durch den Nachmieter auf diesen, also Deine Mutter übergehen. Die Rückbaupflicht ist keine Renovierung.
im mietvertrag steht das die wohnung renoviert übergeben werden muss.
Nicht alle Endrenovierungsklauseln in einem Mietvertrag sind unwirksam. Hier kommt es auf den konkreten Wortlaut der Klausel an. Es wäre nett, wenn Du diese noch posten würdest!
Trifft man eine Situation an, wie von mir an anderer Stelle schon beschrieben (7 Lagen Tapeten...), greift dieses Urteil nicht. In einem Kommentar dazu steht:
"...dass die Klausel den Mieter nach ihrem Wortlaut sogar dann zu einer Entfernung der Wand- und Deckentapeten verpflichtet, wenn er diese im Rahmen der fälligen Schönheitsreparaturen gerade erst erneuert hat; in diesem Fall - eine ordnungsgemäße Ausführung vorausgesetzt - ist jedoch die erneute Herstellung einer Wand- und Deckendekoration, und damit die Beseitigung der vorhandenen Tapeten, nicht erforderlich."
Ordnungsgemäß ist es jedoch nicht, wenn im Lauf der Jahre einfach eine Lage nach der anderen drüber geklebt wird.
meine mama muß nun leider in ein pflegeheim und hat 24 jahre in ihrer wohnung vom spar und bauverein gelebt. meine mama hat die wohnung damals eine holzdecke und verklebte pvc fliesen des vormieters mit übernommen.
Die entscheidende Frage ist:
Gab es eine Verinbarung zwischen Mieter und Nachmieter oder waren die Sachen eimnfach bei Einzug schon/noch drin?
Falls es eine Vereinbarung zur Übernahme gab, müssen Holzdecke und verklebte PVC-Fliesen raus.
die tapeten bis auf den putz von den wänden und die teppiche bis auf die dielen runter.
Tapeten können laut BGB bleiben, Teppich musss raus.
Gibt es einen Nachweis das man in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist, muss man laut neuestem BGH-Urteil keine Endrenovierung machen.
MfG
Johnny
Tapeten können laut BGB bleiben
Schon mal 7 Lagen Tapeten von einer Wand runter gemacht?
Gerade, wenn alte Leute schon lange in einer Wohnung waren, gab es öfter mal Tapetenwechsel. Wobei "Wechsel" leicht übertrieben ist. Aus Kostengründen und weil man zu faul war, hat man einfach eine neue Lage Tapeten über die alte drüber geklatscht. So eine Art der "Verschönerung" wird mit dem BGB-Paragraphen wohl nicht gemeint sein, denn das hat mit normalem Tapezieren nichts zu tun, sondern ist schlicht und einfach Sachbeschädigung.
Es kommt hier darauf an, ob in der betreffenden Wohnung ebenfalls ein solcher Zustand herrscht.
Können sie, mußt Du aber nicht machen.
Das ist zu allgemein.
Die Renovierungsklausel in so einem Uralt-Mietvertrag ist wahrscheinlich gar nicht mehr gültig. Auskunft bekommt ihr bei der Verbraucherberatung (Vielleicht 10 € Gebühr)
Bezüglich der Entfernung der Tapeten hat der BGH mit Urteil vom 5.4.2006, AZ VIII ZR 109/05 entschieden, daß Mieter diese nicht mehr entfernen müssen. Die Teppiche müssen nur raus, wenn sie Eigentum Deiner Mutter waren.