Vermieter Kümmert sich um nichts. Wie vorgehen?
Guten Abend liebe Community.
Frage 1:
Ich Wohne in einer Relativ alten Wohnung, mit dielen unter dem Fußboden. Vor nunmehr einem dreiviertel Jahr ist eben eine von diesen kaputt gegangen und nun hab ich mehr oder weniger ein loch im Fußboden. Darüber liegt noch pvc welches vom vermieter verlegt wurde, dieses löst sich nun allerding an dieser Stelle langsam auf und fängt zu reißen an. Ich habe dem Vermieter ein Paar Mündlich und ein Paar mal Schriftlich mitgeteilt, das er dieses doch bitte beheben lassen soll.
Es kommt nichts.. wie kann ich in dieser Sache vor gehen, kann man mit Mietminderung Druck aufbauen, oder sollte man lieber gleich zum Anwalt gehen?
Frage 2:
Die Fenster sind im Winter nicht dicht und schallschutz ist Sommer wie winter gleich Null. Mit was kann ich dem Vermieter Drängen mir neue Fenster ein zu Bauen?
Frage 3:
zu Frage 1 und 2 kann es Passieren das daurch mehrkosten für mich entstehen? und wenn ja wie mieterhöhung oder einmalzahlung?
Hoffe auf viele und Hilfreiche Antworten.
MfG und einen schönen Abend noch Quentin1988
5 Antworten
"Das geeigente Mittel ist das Zurückbehaltungsrecht der Miete des Mieters"
Und dieses kann ich auch Ohne weitere Konsequenzen oder Mehrkosten durch setzen? Und wie sieht das mit dem Kautten pvc Boden aus, denn kann ich doch dann eig. auch gleich neu machen lassen auf kosten des Vermieter oder? Hätte er eher gehandelt wäre dieser ja noch ganz.
- Keine Möglichkeit. Kommt Wasser rein, oder zieht es einfach nur geringfügig? Wenn letzteres => Keine Chance. Der Vermieter kann natürlich neue einbauen, aber das wird dann mit einer Mieterhöhung einhergehen. Was auch völlig korrekt ist, da du dadurch Heizkosten sparst und die Wohnung modernisiert wurde.
Ob es im Fall des kaputten Bodens Mietminderung geben kann, kann ich Dir leider nicht sagen, da wende Dich am Besten an einen Anwalt.
Im Fall der Fenster: Das zählt meines Wissens zu Instandhaltungsmaßnahmen, da ist eine Mieterhöhung nicht rechtens, denn es ist die Pflicht des Vermieters, notwendige Reperaturen vorzunehmen, wenn Fenster z.B. nicht dicht sind. Allerdings, wenn eine neue Schalldämmung kommt, könnte das auch zur Aufwertung des Hauses geschehen, das wiederum kann auf den Mieter umgelegt werden.
Trotzdem solltest Du einen Anwalt aufsuchen, die wissen sowas ja besser ;)
Kann ich mir dann den Fußboden zumindest gegen einen neuen ersetzen lassen?
Nein. Die Stolperfalle durch ein neues Dielenbrett austauschen und den dort eingerissenen PVC-Belag ankleben reicht als Mangelbeseitigung aus.
Du mietest eine Altbauwohnung, kein Luxusloft in Blakenese :-O
Selbst wenn es dein Belag wäre, hättest du deine Schadensminderungspflicht verletzt - ein Brett auf der Schadstelle verklebt und der Belag wäre nicht eingerissen :-)
Ich denke, da es ein Versäumnis des Vermieters ist (Du hast ihn ja rechtzeitig darauf hingewiesen), wäre es nicht rechtens, wenn er die Kosten auf dich abwälzen würde. Aber wie gesagt, ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, rede da lieber mit einem Anwalt!
Fenster dicht machen bedeutet aber nicht neue Fenster.
Hab auch nichts von neuen Fenstern geschrieben. Nur, dass es repariert werden muss.
Hätte ich eine Chance was damit zu erreichen ?
Evtl., die Mietminderung ist aber nicht das adäquate - und auch nicht das vom Gesetzgeber vorgesehene - Mittel, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Das geeigente Mittel ist das Zurückbehaltungsrecht der Miete des Mieters, welches das Dreifache der möglichen Mietminderung betragen darf. Des Weiteren kommt bei entsprechender Vorgenesweise die Ersatzvornahme in Frage...
Die Fenster sind im Winter nicht dicht und schallschutz ist Sommer wie winter gleich Null. Mit was kann ich dem Vermieter Drängen mir neue Fenster ein zu Bauen?
Ohne Beweis der Undichtigkeit gar nicht, auf ein bestimmtes Maß an Schallschutz hast Du eh keinen Anspruch...
zu Frage 1 und 2 kann es Passieren das daurch mehrkosten für mich entstehen? und wenn ja wie mieterhöhung oder einmalzahlung?
Bei 1. nein, bei 2. wenn Du Dich mit dem Vermieter auf den Einbau neuer Fenster einigen kannst, evtl, je nach Einigung...
Der Dielenbodenschaden ist schriftlich dem Vermieter zu melden mit Fristsetzung. Ansonsten ist Mietminderung möglich. Die Fenster waren bereits vor Einzug schon so vorhanden und können nicht moniert werden. Neue Fenster muss der Vermieter erst dann einbauen wenn sie defekt sind.
Kann ich mir dann den Fußboden zumindest gegen einen neuen ersetzen lassen? ich mein ist ja schließlich seine schuld, hätte der Vm gleich gehandelt wäre der Boden noch Ganz.