Darf mein Vermieter eine Unterschrift von mir verlangen, dass er in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt?
Der Vermieter hat uns ein Schreiben eingeworfen in welchem er darum bittet in unserer Abwesenheit die Wohnung betreten zu dürfen. Er schrieb dazu es gelte für unaufschiebbare Notfälle... dazu z.B. Überschwemmung...
Aber wenn z.B. Wasser ausläuft oder ein Feuer, Kurzschluss etc. entstünde dann darf der Vermieter der Feuerwehr so oder so aufmachen bzw. Diese darf die Türe im Falle eines Notfalls doch umgehend gewaltsam öffnen!?
Uns kommt das nicht ganz grün vor. Denn der Vermieter ist ein ziemlicher Trickser... d.h. wir haben schon einige Absurditäten erlebt, die so nicht zulässig sind mit ihm doch das nur am Rande.
Darüber hinaus haben wir ihn schon mehrfach auf einen kleinen Rohrschaden in der Toilette aufmerksam gemacht! Keine Reaktion bis heute...
Außerdem sind ja hier in der Wohnung auch unsere privaten Sachen die nicht allesamt versichert sind....
Ich trau dem Typ schon lang nicht über den Weg. Mein Freund fühlt auch in den Knochen dass da was faul ist....
8 Antworten
der Vermieter darf das nicht, auch darf er nicht einen 2. Wohnungsschlüssel haben
Darf mein Vermieter eine Unterschrift von mir verlangen, dass er in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt?
Nein. Wozu auch? Hebe Dir meinetwegen dieses Schreiben zum Nachweis absurder Forderungen dieses Vermieters auf. Mehr ist es nicht wert.
Ansonsten frage Dich eher einmal, wie ! sich dieser ! Vermieter in solchen Fällen Zutritt zur Wohnung würde verschaffen wollen. Besitzt er noch einen Schlüssel?
Darf mein Vermieter eine Unterschrift von mir verlangen, dass er in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt?
Mit ziemlicher Sicherheit will der Vermieter den vorhandenen Einbehalt eines Schlüssels im Nachhinein legalisieren (lassen).
Du solltest dieser Bitte nicht entsprechen und faktisch dazu dich nicht äußern, also schweigen.
Außerdem rate ich dazu, umgehend einen (eigenen) Schließzylinder zu installieren, um ein unberechtigtes Betreten von vornherein zu verhindern. Du musst das dem Vermieter nicht mitteilen. Diese Maßnahme ist eine vertragsgerechte Nutzung der gemieteten Wohnung. Den alten SZ bitte mit allen Schlüsseln gut aufbewahren und vor einem Auszug (irgendwann) wieder in's Schloss fügen.
Das kannst du selber machen. Schließzylinder kannst du im Baumarkt kaufen. Es ist nicht schwer.
Unterschreibe das nicht. Es ist nicht erforderlich. Im Notfall darf der Vermieter trotzdem hinein.
Sofern du es noch nicht gemacht hast, tausche den Schließzylinder der Wohnungstür aus. So wie du über den Vermieter sprichst könnte ihm zuzutrauen sein, dass er einen Schlüssel zurück gehalten hat.
Wegen dem Schaden an der Toilette solltest du dran bleiben und ihm weiter Druck machen. Der Vermieter hat eine vertragliche Verpflichtung, sich um Instandhaltung zu kümmern. Du hast da Möglichkeiten, unter Umständen auch Selbstvornahme (du beauftragst eine Firma und ziehst die Kosten von der Miete ab).
Darf ich denn einfach so den Schließzylinder austauschen ohne es dem Vermieter zu melden vorher? Ich meine es ist ja eine Mietwohnung kein Eigentum?!
Ja das darfst du, musst du dem Vermieter nicht mitteilen. Mit dem Mitvertrag hat er dir rechtlich gesehen das Hausrecht und die Verfügungsgewalt über die Wohnung übergeben.
Du musst selbstverständlich den bisherigen Schließzylinder aufbewahren, um beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen zu können.
Wie Du richtig vermutest, darf er in einem Notfall sowieso eure Wohnung betreten, insofern ist eine solche Unterschrift nicht zwingend nötig.
Und wenn ihr sowieso ein flaues Gefühl im Magen habt was diesen Typen anbelangt, so würde ich auch den Eindruck haben dass er wohl irgendwie schriftlich untermauern möchte, falls er in eurer Abwesenheit eure Wohnung betritt, um sagen zu können dass ihr es ihm ja erlaubt habt.
Für mich wäre es an dieser Stelle höchste Eisenbahn, auf jeden Fall im Eingangsbereich eine IP Kamera zu installieren, so dass ihr auf jeden Fall einen Nachweis habt falls irgendjemand sich in eurer Wohnung befunden hat.
Wenn du die Kamera in deiner Wohnung anbringst, so das sie den Eingangsbereich von innen filmt und der Hausflur nicht einsehbar ist, dann ist diese Kamera legal und sollte vor Gericht auch als Beweismittel anerkannt werden. In deiner Wohnung darfst du in Absprache mit den Bewohnern so viele Kameras installieren wie es dir gefällt.
Besucher solltest du aber aus Datenschutzgründen auf die Kamera hinweisen.
es spricht übrigens nichts dagegen, von außen auf der Wohnungstür einen Aufkleber anzubringen, auf dem steht dass die Wohnung videoüberwacht wird. Alleine das reicht normalerweise schon aus, um solche Typen von ihrem Vorhaben abzubringen.
das kann man so pauschal nicht sagen, denn mittlerweile gibt es Richter die solche Beweismittel zulassen, wenn die Situation es erfordert. Und wenn im Falle einer Gerichtsverhandlung dein Anwalt wirklich sagen würde, dass ihr beweisendes Videomaterial zur Verfügung stellen könnt, dann macht das immer einen sehr guten Eindruck auf den Richter.
Ja das mit der Cam ist gut! Bloss: Falls es vor Gericht gehen sollte zählen solche Aufnahmen nicht als Beweismittel ...
Gesetz dem Fall ich würde so einen Schließzylinder tauschen... welche Kosten würden auf mich zukommen?
Können wir dazu jemanden aus dem Freundeskreis beauftragen (Elektriker) oder muss das der Schlüsseldienst machen? Danke!