Nutzungsentgelt für SAT Anlage über Mietvertrag berechtigt?
Liebe gute-Frage-net-Gemeinde,
wir wollen umziehen und haben unseren MV erhalten. In diesem MV sollen wir ein festgesetztes Nutzungsentgelt für die SAT-Anlage zahlen.
In vielen Foren las ich bereits, dass ein Nutzungsentgelt nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden darf.
Meine Frage: Ist es überhaupt grundsätzlich zulässig eine Nutzungsgebühr ggü. den Mietern zu erheben? Die Eigentümer sprechen hier von einer Refinanzierung der Anlage. Der Preis wurde anhand einer Armotisationsdauer über mehrere Jahr ermittelt.
Wir stellen uns die Frage ob dies rechtens ist?! Denn bei 8 Parteien im Haus sind das aufs Jahr gesehen knapp 890,-€ die die Eigentümer erhalten. Die Anlage ist irgendwann abbezahlt. Was ist dann? Kann der Eigentümer weiter ein Nutzungsentgelt eine Nutzungsgebühr verlangen?
Danke vorab für die Hilfe,
Gruß Janina
2 Antworten
.... kein Mieter muß eine SAT-Anlage nutzen, wenn er nicht möchte. Bezahlen muß er, wenn denn der "Lieferant" berechnet.
Und was haben die Eigentümer mit Eurem Vermieter zu tun?
tatsächlich sind die Eigentümer in diesem Fall auch gleichzeitig die Vermieter. Sorry wenn das so missverständlich rüber kam. Wenn wir die Anlage nicht nutzen entfällt für uns das Fernsehen, außer wir schauen übers Internet Fernsehen.
Zitat: Die Eigentümer sprechen hier von einer Refinanzierung der Anlage.
..... sowie die Überschrift Wohnrecht irritieren mich eben.
Wohnrecht kam als Vorschlag für die Schlagworte. Sorry mein Fehler :(
Hallo Janina,
Ja das ist zulässig, dass der Vermieter eine Nutzungsgebühr verlangt. es ist halt seine Bedingung, unter der er die Wohnung vermietet, und ihr könnt das annehmen oder nicht. Evtl lässt er auch über die Höhe der Gebühr mit sich verhandeln.
Zu den Betriebskosten gehört diese Gebühr definitiv nicht. Rechtlich ist das eine Zusatzvermietung, die die Nettomiete erhöht, so ähnlich, wie wenn man eine Garage dazu mietet. Da es jedoch für Euch keinen Unterschied macht, ob Ihr die Gebühr über die Nettomiete zahlt oder in den Betriebskosten verrechnet werden, denn unter dem Strich kommt es ja aufs gleiche raus, kann man akzeptieren, wenn in den Betriebskosten abgerechnet wird.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiter helfen. Schreib mir gern, wenn du weitere Fragen hast.
Hallo Renick,
danke für deine Ausführungen.
Kannst du mir ggf noch verraten ob das auch rechtlich geregelt irgendwo steht? Da die Eigentümer (zumindest mündlich äußerten) das sie die Nutzungsgebühr zur Refinanzierung der Anlage erheben, stellt sich mir die Frage ob es dann rechtlich einwandfrei ist. Denn wenn die Anlage abgezahlt ist, müsste sie uns das ja nur befristet berechnen.
Ich sehe da derzeit eher eine Mietsteigerung die sie so erheben wollen.
Hallo Janina, sorry dass ich erst jetzt wieder antworten kann.
Bei der Sat Anlage ist die Beurteilung etwas schwierig. Denn es gibt dabei ja 2 Teile, einmal die Hausanlage, und einmal die Receiver, den man in der Wohnung haben muss. Bei meiner Antwort ging ich von dem Receiver aus, den Du vom Eigentümer mietest anstatt ihn dir kaufen zu müssen. Hierfür eine Gebühr monatlich wäre wie gesagt in Ordnung.
Bei der Hausanlage selbst ist es so, dass hier nur jährliche Wartungskosten umgelegt werden können. Der Eigentümer könnte eine höhere Nettomiete ansetzen mit dem Argument, dass das Haus eine höhere Wohnqualität erhält Das ist so ja nicht der Fall.
Nach nochmaligem Nachdenken lässt sich die Gebühr ja nicht mit dem Receiver begründen, sondern der Vermieter sagt ja eindeutig, dass er die Finanzierung umlegen will. Und das ist nicht in Ordnung.
Wie ist es denn ganz genau im Mietvertrag formuliert mit der Gebühr der Sat Anlage?
Deine Antwort würde ich als Fragesteller nicht verstehen. Vermeiter und Eigentümer sind ja sicherlich identisch, wie meistens.