Wer zahlt Klingelschild?
Hallo,
wir sind in eine neue Wohnung eingezogen und es sind seit längerem noch überall die alten Klingelschilder mit dem Namen des vormieters dran.
Der Hausmeister meinte er macht das damit es einheitlich aussieht.
nach über 2 Monaten war leider immer noch nichts dran und ich habe selber ein Schild rein gemacht bis auf das an der Tür, denn es ist fest montiert.
aber Briefkasten und Klingel musste verständlicher weiße sein, denn sonst kann man ja nicht mal Briefe empfangen.
jedenfalls liegt heute ein Brief mit einem
losen Klingelschild drin und eine Rechnung von der Hausverwaltung, dass man 20 Euro zahlen soll.
Ich wusste nicht, und sowas hatte ich bei anderen Wohnung auch nie, dass man die Schilder selber zahlen muss wenn noch der Name vom vormieter dran ist.
Aber gut das verstehe ich ja noch. Aber wie gesagt nach dem 2 Monate nichts passiert ist und ich mich selber drum kümmer werden jetzt 20€ Euro für ein Klingelschild verlangt.
das lustige: die Schilder sind an die Wohnungstür montiert sprich man darf selber da rum machen mit einer Bormaschine.
was ist eure Meinung, aus Erfahrung weiß ich dass die Hausverwaltung das Geld haben will egal was man sagt Und man es sich lieber sparen sollte und bei denen nicht unbeliebt machen soll.
aber 20€ für EIN Schild... wie gesagt Briefkasten/ und Klingel habe ich mich drum gekümmert weil es mir zu doof wurde keine Post zugestellt zu bekommen.
4 Antworten
Gerade in Häusern mit mehreren Parteien macht eine Klingelanlage mit einheitlichen Namensschildern einen gepflegten Eindruck. Dabei gilt: Grundsätzlich sind weder Mieter noch Vermieter verpflichtet, für Namensschilder an der Klingelanlage zu sorgen. Ein Mieter darf sogar ablehnen, namentlich an der Klingelanlage genannt zu werden. Schafft ein Vermieter Klingelschilder aber aus optischen Gründen in einheitlicher Ausführung an, muss er die Kosten dafür übernehmen. Er kann diese Kosten auch nicht als allgemeine Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das hat das Amtsgericht Augsburg entschieden (Az 21 C 4988/11).
Das Du es selbst ohne Schreiben an die Verwaltung/Vermieter gemacht hast, ist natürlich nicht der richtige Weg, aber
"Der Hausmeister meinte er macht das damit es einheitlich aussieht."
ist der Nachweis, dass es sowieso zum Vermieter geht. Wenn dann die Anlage auch noch einheitlich aussieht, umso mehr.
An der Wohnungstür selbst etwas "einfach so" zu bohren, kann ich Dir NICHT empfehlen. Vermutlich ist es ein Mehrfamilienhaus und Deine Tür hat ggfs. Brandschutzeigenschaften (T30), so dass die Tür durch das Bohren die bauaufsichtliche Zulassung verliert. Das würde ich vorher mit der Verwaltung klären. Im Zweifel schuldest Du eine neue Tür und die kostet deutlich mehr.
Ich persönlich würde die Rechnung an den Vermieter senden und wirklich höflich mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass es a) solange dauerte und b) doch eigentlich er die Kosten tragen muss.
Anm.: bin übrigens selbst Vermieter.
Briefkasten gehört zur Mietsache und damit auch die Beschilderung mit dem Namen des Mieters, ist also vom Vermieter zu leisten.
Die Beschriftung mit dem Namen der /des Mieters auf dem Klingeltableau ist ebenso Aufgabe des Vermieters. Die Rechnung ist zurückzuweisen, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Umlage.
Wenn der Vermieter, damit es einheitlich aussieht, selbst Klingelschilder beschafft, muss er sie selbst bezahlen (Amtsgericht Augsburg Az 21 C 4988/11).
Bringt der Mieter selbst ein Klingelschild an, zahlt er selbst dafür.
Grenzfall: Der Hausmeister sagt "Ich mache das für sie, ok?", dann ist es ein Auftrag vom Mieter an den Hausmeister, und der Mieter zahlt.
Klingelschilder sind selbst zu zahlen ist einfach so