Instantsetzung von Holzdielenböden. Aufgabe des Vermieters oder Mieters?

6 Antworten

Das ist rechtens was der Vermieter sagt.

Du kannst das auf eigene Rechnung machen oder Du lässt es sein.

MfG

Johnny

 Der Vermieter lehnt die übernahme der Kosten ab und stellt mir als Mieter aber frei dies auf eigene Kosten zu tun. Ist dies rechtens?

Das ist rechtens, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht. Es gibt keine Verpflichtung des Vermieters, die Wohnung vor Mietbeginn umfassend zu renovieren. Grundsätzlich mietest Du die Wohnung so, wie Du sie gesehen hast. Ist dort ein alter Boden drin, musst Du damit leben.

Gehören Holzdielen wenn sie alt sind nciht ohnehin zum Bestandsschutz und Denkmalschutz?

Selbst wenn: Was erhoffst Du dir davon? Deswegen muss der Vermieter diese nicht auf seine Kosten reparieren.

Wenn da jetzt PVC drauf ist, gehören die Holzdielen offenbar nicht zum Denkmalschutz.

Der Vermieter vermietet Dir eine Wohnung mit PVC-Belag. Dann wäre er auch nur verpflichtet, Dir den PVC-Belag zu erneuern, wenn er aus "Altersgründen" verschlissen ist.

Wenn er Dir freistellt, die Dielen freizulegen, lass Dir wenigstens bescheinigen, dass Du bei Auszug nicht wieder den PVC-Belag herstellen musst... Die Kosten für die Bearbeitung der Dielen jedenfalls kannst Du nicht vom Vermieter verlangen.

Falls Du nach Besichtigung der Wohnung schon einen Mietvertrag unterschrieben hast, wird Dir kein "Experte" mehr helfen können.

Natürlich hat im Falle des Denkmalschutzes (wenn die sich auch auf die Fußböden der Wohnungen bezieht) ein PVC-Boden da nichts zu suchen (Es sei denn, Du beziehst eine Betriebswohnung bei der BASF.).

In einem solchen Fall hättest Du allerdings die denkmalgerechte Herstellung der Wohnung abwarten müssen.

ABER:

Ein PVC-Boden ist grundsätzlich gefährlich als Bodenbelag auf Holzdielen, weil er mindestens als Dampfbremse oder gar als Dampfsperre wirkt. Böden sind unter PVC-Belag bereits durchgebrochen, oft, weil sie - statt der teuren Fliesen auf Fermacell - im Badbereich verlegt worden sind.

Im Interesse der Erhaltung des Hauses sollte der PVC-Bodenbelag also dringend entfernt werden.

Du hast die Wohnung mit PVC auf dem Dielenboden gemietet. Das ist also der vertragsgemäße Zustand. Wenn dir das aus ästhetischen Gründen nicht gefällt, darfst du das mit Zustimmung des Vermieters ändern, allerdings auf deine Kosten. Bei Auszug könnte er fordern, den Zustand bei Einzug wieder herzustellen. Du solltest eine evtl. Änderung konkret schriftlich vereinbaren.