Sozialstunden = vorbestraft?! Berufsleben ruiniert?
Folgende Situation:
Bin momentan 28 Jahre alt und habe eine Zusage in der Abteilung einer Firma in der freien Wirtschaft bekommen, wo ich in Kernkraftwerken (Rückbau) arbeiten würde. Für die Arbeit in KKWen wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überprüfung ist das polizeiliche Führungszeugnis. Dabei sind alle meine polizeilichen Erscheinungen in den letzten 10 Jahren relevant.
Vor etwa 7,5 Jahren (als ich noch keine vollen 21 Jahre alt war) habe ich wegen einer Schlägerei (gefährliche Körperverletzung) 40 Sozialstunden bekommen, die ich auch absolviert habe. Dabei lief es damals nach Jugendstrafrecht (weil ich zur Tatzeit noch keine 21 war). Weitere Vorfälle in den letzten 10 Jahren, außer ein Paar Punkte in Flensburg, gab es nicht.
Morgen habe ich vor, mein Führungszeugnis beim Bürgeramt zu "bestellen". Allerdings sollte es etwa 2 Wachen dauern, bis ich es bekomme und ich bin gerade ziemlich ungeduldig. Kann jemand von euch mir sagen (bzw. schreiben), ob dieser Vorfall von vor 7,5 Jahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung gefährlich ist und ob es im Führungszeugnis erscheint?
7 Antworten
Sozialstunden sind eine Erziehungsmaßregel und keine (Vor)Strafe. Die tauchen in keinem Führungszeugnis auf.
Gern geschehen. Wie sieht es denn mit Punkten in Flensburg aus? Spielen sie dabei eine Rolle?
Nein.
Ich meine nicht, zumal Sozialstunden sicherlich schnell getilgt werden. Schau auch mal HIER:
Ein Führungszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis und ein behördliches Führungszeugnis enthält jeweils bestimmte Teile dessen, was im Bundeszentralregister über den Betreffenden gespeichert ist.
Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen ( § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtMG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtMG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.
Nur, dass Erziehungsmaßregeln, und darum handelt es sich bei Sozialstunden, gar keine Jugendstrafe sind. Und dem nach auch in keinem Strafregister stehen. Hier beraten wieder Blinde den Einäugigen...
Man kann sich ja mal vertun.
Man kann ja auch einfach mal keine Ahnung haben und trotzdem antworten. Aber wenn du schon googelst, dann google doch einfach das Richtige.
Ich hatte das anders in Erinnerung.
Wie sieht es mit Punkten in Flensburg aus (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)?
Falls es in Deinem Führungszeugnis stehen sollte, empfehle ich Dir Offenheit zu der Jugendsünde dem potentiellen Arbeitgeber gegenüber. Damit meine ich nicht, irgendwelche Begründungen oder Ausreden (ich bin provoziert worden... der hat meiner Freundin an die Brüste gefasst...), sondern, dass diese Sozialstunden nunmal ein Teil Deines Lebens waren, was Du heute leider nicht mehr ändern kannst.
In meinen Augen wären Sozialstunden wegen einer Schlägerei in der Sturm-und-Drang-Phase Deines Lebens kein relevanter Eintrag. Es würde anders aussehen, wenn Du wiederholt gewalttätig wurdest oder wegen Verbrechen wie Diebstahl, Veruntreuung oder Kontakten zum Nordkoreanischen Geheimdienst verurteilt wurdest. Jemanden mit 21 mal etwas zu deutlich die Meinung gesagt zu haben, sollte zwar nicht, aber kann mal passieren. Manch ein Arbeitgeber sieht darüber hinweg.
Jemanden mit 21 mal etwas zu deutlich die Meinung gesagt zu haben
Ich war noch keine vollen 21. Deswegen wurde es sogar nach Jugendstrafrecht geahndet.
Falls es in Deinem Führungszeugnis stehen sollte
Nun was denkst du: Wird es da stehen oder nicht? Und wie relevant ist das für die Zuverlässigkeitsüberprüfung?
Jugendstrafen sind grundsätzlich im Führungszeugnis nicht vermerkt, eben weil man einem Menschen mit seinen Jugendsünden nicht den Lebensweg verbauen will.
Es handelt sich nicht um eine Jugendstrafe.
Sozialstunden sind keine Jugendstrafe, sondern eine Erziehungsmaßregel. Die werden im Erziehungsregister eingetragen, das kein AG je zu Gesicht bekommt.
das polizeiliche Führungszeugnis.
Gibt es schon mehrere Jahre nicht mehr.
Eine Straftat von vor 7,5 Jahren, verurteilt nach Jugendstrafrecht, ist im Führungszeugnis nicht mehr eingetragen.
Eine Verurteilung zu 40 Sozialstunden, ist unterhalb der Eintragungsgrenze für eine erste Verurteilung.
Dein Führungszeugnis ist sauber (wenn deine Angaben stimmen).
Sozialstunden werden gar nicht eingetragen. Nicht verwechseln mit Tagessätzen.
In ein Strafregister werden nämlich nur Strafen eingetragen und Sozialstunden sind keine Strafe im juristischen Sinn.
Danke fürs Sternchen!