Polizeiliches Führungszeugnis mit Vollmacht beantragen

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Hallo, nein, die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht erlaubt. Als Antragsteller musst Du persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Selbst einem Anwalt ist es nicht möglich, für einen Mandanten ein FüZ per Vollmacht zu beantragen.

Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast und ein FüZ brauchst, dann kannst Du übers Internet den Antrag auf ein FüZ herunterladen. Und diesen Antrag schickst Du dann mit Kopien eines Überweisungsbelegs und des Personalausweises und der Beglaubigung Deiner Unterschrift (durch Notar, Anwalt oder Polizei) an das Bundesjustizamt in Bonn. Mit Wohnsitz in Deutschland ist das aber nicht möglich.

Es hilft nichts, Du musst Dir für die Beantragung einfach Zeit nehmen. Alle Infos findest Du hier:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true#doc257952bodyText4

Das Führungszeugnis kann der Berechtigte beantragen , nicht aber der Betroffene !

Du kannst das auch per Post beantragen.

Dazu musst Du Deinen Personalausweis (beidseitig) kopieren und dort hinschicken, am besten die Kopie auch persönlich unterschreiben.

Auf dem Antrag muss UNBEDINGT Deine eigenhändige Unterschrift drauf sein.


Einige Ämter bestehen aber auf einer persönlichen Antragstellung.

An Donnerstagen haben diese Ämter ausreichend lange geöffnet.

uuuuuuuuuu 
Beitragsersteller
 31.03.2012, 19:47

Das Problem ist das ich pendler bin. Bis ich wieder in meinem Wohnort bin ist 19:15 und da haben die ämter hier zu

Man kann auch einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren um lange Wartezeiten zu vermeiden. Teilweise sogar Samstags-

ALSO:

JA du kannst es mit Vollmacht machen! Habe das gerade machen lassen und es geht !:) kein scherz!