Trunkenheitsfahrt mit Folgen..
Hey, ich hab ne Dummheit gemacht bin, warum auch immer, betrunken hinterm Steuer gewesen, wurde zum Glück direkt bestraft. Haben einen Unfall gebaut, aber mit einem relativ geringen Unfallschaden (ca 500€). Wollte eine Einschätzung von Ihnen erfragen. Zu den Fakten: Ich saß mit zwei anderen im Auto, der eine nüchtern und der andere ebenfalls betrunken. Ich selbst hab die 1,6 Promille Grenze überschritten bin 20 Jahre jung und aus der Probezeit. Bisher keinerlei Auffälligkeiten. Eine mpu ist fällig das ist klar, aber wie sieht es mit dem Strafmaß aus? Ein Aufbausemester wegen Alkohol am Steuer ist auch fällig da ich noch unter 21 bin. Bekomme ich jetzt auch eine Strafe in Tagessätzen oder "darf" ich Sozialstunden leisten? Bin Student und arbeite zwar auf 450€ Basis aber das Einkommen ist eben dementsprechend gering. Wenn doch mit wie vielen TS (bzw. Sozialstunden, ist das analog?) ist zu rechnen? Vielleicht können Sie mir zusätzlich noch sagen ob eine Hinderung an der Einstellung bei der Polizei folglich ist? Bin dort nämlich mit allen Tests durch und hätte (seufz) nur noch das medizinische Gutachten vor mir.. Ab 90 TS gilt man als vorbestraft und es gibt einen Eintrag im Führungszeugnis, über diese 90 TS werde ich vermutlich, jedenfalls was die Eigenrecherche ergab, nicht kommen, aber es gibt ja noch das behördliche Führungszeugnis, in dem es in der Tat aufgenommen wird. Vielen Dank im Voraus und LG A. Meier
4 Antworten
Hallo
Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:
1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.
2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)
3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.
4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.
5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.
6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.
7.)Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen
KEIN AUFBAUSEMINAR, du bist aus der Probezeit raus!
dein Alter spielt KEINE Rolle
deine Versicherung wird dich außerdem noch in Regress nehmen, und zwar bis 5000€ (aber so hoch ist der Schaden ja nicht)
1) ist falsch, hat mit Jugendstrafrecht nichts zu tun. Sozialstunden kann man auch machen wenn man wenig Geld hat. Dies kann man beantragen und hat mit angewendet werden wenig zu tun.
4) Was MPU kostet nur 420 Euro. Soviel kostet eine psychologische Untersuchung schon ohne Blutuntersuchung etc.
danke für den Stern
Du hast ja schon gut selbst recherchiert was auf Dich zukommen wird. Ein Strafverfahren ergibt natürlich nicht immer das selbe Ergebnis wenn die Ausgangssituation ähnlich ist, es lässt sich aber grob eingrenzen. Du solltest damit rechnen:
- Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen [also ca.450-900€]
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von ca.12 Monaten
- MPU
- besonderes Aufbauseminar
Solltest Du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können [was eher unwahrscheinlich ist] und es gibt keine Geldstrafe sondern Sozialstunden dann kann man davon ausgehen das ein Tagessatz 6 Sozialstunden entspricht.
Welche Auswirkungen diese Straftat auf Deine geplante Einstellung bei der Polizei haben wird kann ich nicht sagen.
Sozialstunden haben mit Jugendstrafrechts null zu tun. Das kann man auch beantragen wenn man wenig verdient und hat mit alter null zu tun. Du solltest zuerst recherchieren bevor du hier falsche dinge verbreitest. Finde ich nicht ok.
Der Tagessatz wird mit 40Euro gerechnet und nicht mit 15Euro.
Du schreibst Unsinn.
Die Höhe des Tagessatzes ist nicht fest, sondern hängt vom Einkommen ab.
Lies nach: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
In diesem Fall verdient der Student 450€ Netto im Monat.
450 : 30 Tage macht 15€.
Wie also kommst Du auf 40€ ?
Sozialstunden haben mit Jugendstrafrechts null zu tun.
Noch mehr Unsinn.
Gerade im Jugendstrafrecht kommen Sozialstunden zur Anwendung.
Wie willst Du denn sonst jemanden bestrafen, wenn er kein eigenes Einkommen hat?
Zitat: Im Erwachsenenstrafrecht spielen Sozialstunden weniger eine große Rolle. Es ist vor allem ein Instrument im Jugendstrafrecht https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/sozialstunden
Du solltest zuerst recherchieren bevor du hier falsche dinge verbreitest.
Du bist sicher nur ein kleiner Troll,
wie sonst kommt man dazu, so viele falsche Angaben abzuliefern, wie Du es hier machst?
Wie willst du denn jemand bestrafen wenn er kein eigenes Einkommen hat?
Mit Sozialstunden natürlich. Ich habe selbst Sozialstunden beantragt bei 40 TS und musste 60 Sozialstunden machen, weil du von Jugendstrafrecht schreibst. Das hat damit null zu tun. Ich bin nicht mehr jugendlich mit über 40.
Es ist vor allem ein Instrument aber eben nicht ausschließlich.
Wie willst du denn jemand bestrafen wenn er kein eigenes Einkommen hat?
Mit Sozialstunden natürlich.
Warum schreibst Du dann, "Sozialstunden haben mit Jugendstrafrechts null zu tun." ?
Findest Du das witzig? Hast Du meinen Link überhaupt gelesen?
Ich habe selbst Sozialstunden beantragt bei 40 TS und musste 60 Sozialstunden machen, weil du von Jugendstrafrecht schreibst. Das hat damit null zu tun. Ich bin nicht mehr jugendlich mit über 40.
Habe ich irgendwo behauptet, Erwachsene könnten keine Sozialstunden bekommen? Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Lesen und Verstehen, mehr erwarte ich nicht.
Wenn man keine Angaben macht, legt die Behörde 40Euro/Tagessatz zugrunde. Allerdings haben die Tagessätze nichts mit Sozialstunden zu tun, sondern der Gesamtbetrag.
Bei mir waren es 40Euro mal 40 TS. oder 1600Euro.
Nach Beantragung 15Euro mal 40 TS oder 600Euro.
Oder 60 Sozialstunden. D.h. dass der Gesamtbetrag durch 10 dividiert wird.
Bei 1600Euro wären es dann 160 Sozialstunden.
Ein Tagessatz sind immer 6 Sozialstunden. Du schreibst aber: Solltest du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden... dass dann 1 Tagessatz 6 Sozialstunden sind und das stimmt eben nicht. Egal wie man verurteil wird, es ist immer gleich.
Ein Tagessatz sind immer 6 Sozialstunden. Du schreibst aber: Solltest du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden... dass dann 1 Tagessatz 6 Sozialstunden sind und das stimmt eben nicht.
Lies Dir Deinen Satz bitte noch einmal durch und dann beantworte mir eine Frage:
Hast Du Deine Pillen nicht genommen? Willst Du mich verar...?
Lass Dich mal untersuchen, da stimmt etwas nicht mit Dir.
"Solltest Du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können [was eher unwahrscheinlich ist] und es gibt keine Geldstrafe sondern Sozialstunden dann kann man davon ausgehen das ein Tagessatz 6 Sozialstunden entspricht."
Das hast Du geschrieben.
Warum kann man davon ausgehen, dass ein Tagessatz 6 Sozialstunden sind? Das ist immer so. Das ist auch so wenn er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
Lies deinen eigenen Text und nimm deine Pillen.
Übrigens: Sozialstunden kann man beantragen.
besonderes Aufbauseminar
warum?
Wir streichen das ASF, habe mich durch die U21 beirren lassen... ;(
das machen wir:-)
Endlich mal eine brauchbare Antwort! Vielen Dank dafür. Eine gute Lektion die mir da erteilt wird. Eine Frage habe ich aber dennoch, nach der mpu geht mein Punkteregister wieder auf null richtig?
Das hat mit der MPU nichts zu tun sondern damit das es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kam. Wird diese dann neu erteilt werden alle Punkte in Flensburg gelöscht, siehe §4 Abs.3 StVG.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html
Ein Eintrag das es eine Trunkenheitsfahrt gab bleibt aber bestehen.
Hm. Wie schwerti113 schon sagt, mit glück nur 7 punkte, führerschein entzug und eine geldstrafe. Nächstes mal - auch wenn es das hoffentlich nicht gibt - nicht erwischen lassen, und besonders vorsichtig fahren, auch wnn du ziemlich dämlich (sorry, ist aber so) sein musst um das zu wiederholen.
Wie schwerti113 schon sagt, mit glück nur 7 punkte
Auch an Dir scheint die Punktereform spurlos vorbei gegangen zu sein...
Aber ich habe schon von leuten gehört (weiss nicht ob das stimmt) das die bei sowas um die 3000€ zahlen mussten...
Die hatten dann auch mehr als 450€ Netto.
Nun, wieviel das ist kann ich dir nicht genau sagen, da ich bisher nie so einen fall miterlebt habe. Aber geldstrafe ist sicher, wieviel ist wahrscheinlich vom einkommen abhängig deshalb wird das bei dir wohl weniger sein. Aber ich habe schon von leuten gehört (weiss nicht ob das stimmt) das die bei sowas um die 3000€ zahlen mussten...
ja das hab ich mir auch gedacht.. Alles klar danke trotzdem. Ratenzahlung werde ich sowieso nicht machen, lieber direkt los sein als monatelang abzustottern..
Erstes mal gewesen, einmal und nie wieder. 1600€ erscheint mir aber recht viel.. Das wären in meinem Fall ja über 100 TS.
Bei mir waren 40 Tagessätze a 40 Euro, 1600 Euro. Ich musste 60 Sozialstunden ableisten. Insofern stimmen TS mit Sozialstunden nicht überein.
Wie kommst du auf 100 TS?
Vielleicht solltest du das deinen Anwalt fragen - ich hoffe, du hast einen!
Blödsinn, Anwalt kostet 1000 Euro, was hat er dann davon?
kann der Anwalt die Promille runterhandeln?
das was der Anwalt an der Geldstrafe evtl raushandelt bezahlt der Fragesteller an den Anwalt für die Arbeit
Schon richtig. Dafür kann der Anwalt Akteneinsicht verlangen und hat sicher noch den einen oder anderen guten Tipp, um die Sache möglichst schnell abzuschließen.
Der Tagessatz wird mit 40Euro gerechnet und nicht mit 15Euro.