bei der polizei bewerben trotz jugendstrafrecht?!?!?!?
eine frage ! habe vor mich bei der polizei zu bewerben, fülle meine online bewerbung aus und dann werde ich gefragt ob ich bereits strafrechtlich verurteilt wurde! muss jetzt mit JA/NEIN antworten...weis aber nicht was ich auswählen darf !
als ich 15 war (bin jetzt 18/fast 19) wurde ich mit 5 anderen Personen verurteilt(gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung) haben als strafe je 80 sozialstunden absolviert und je 500 € strafe gezahlt !
so...jedenfalls habe ich kein führungszeugnis bekommen und soweit ich mich erinnern kann hies es....."wenn ihr 18 seit wird der eintrag gelöscht"
was meint ihr JA/NEIN ?
was kann passieren wenn ich NEIN wähle...aber sich dann heruasstellt das ich JA auswählen müsste ?......ach fragen über fragen !
11 Antworten
Du kannst es mal probieren in Führungszeugnis ( BZR ) steht mit Sicherheit nichts drin, aber im Erziehungregister und das wird erst an Dienen 23. Geburtstag gelöscht. Aber ob die Polizei aus diesem Register ien Auskunft einholt ist fraglich, ggf. sieht man es als Jugendsünde. Schreibe NEIN rein und dann im Klammer dahinder kein ( Eintrag im BZR ). Das ist dann nicht gelogen.
Du bist rechtskräftig verurteilt und das nicht unerheblich!
80 Sozialstunden und 500 Euro Geldstrafe, das ist nicht wenig. Es gibt also einen Eintrag im Erziehungsregister.
Dieses Erziehungsregister wird die Polizei bei einer Bewerbung auch einsehen. Die wollen schliesslich zurecht wissen, wer sich bei ihnen bewirbt.
Das gilt auch für andere Bewerbungen, wo Du überprüft wirst wie etwa bei dem Antrag auf einen Flughafenausweis.
Hier gibt es u.a. das sogenannte POLAS:
POLAS (POLizeiAuskunftsSystem) Hier ist auch die Straftat gespeichert für die Du verurteilt wurdest.
Die Frage mußt Du also zwingend wahrheitsgemäß mit JA beantworten!
Tust Du das nicht bringt Dir das nichts, es kommt sowieso heraus.
Die Frage, ob Du auch mit NEIN antworten kannst, sollte sich bei Dir eigentlich nicht stellen!!
Danke, dein Kommentar war für mich aber sehr hilfreich. Hatte selbes Problem wegen Besitz von Marihuana als ich minderjährig war. Ich gebe es jz besser an.
Sch... ich antworte hier auf eine Frage aus 2011..... :-((
Diese Strafe wird später in einem normalen Führungszeugnis nicht auftauchen, sie wird aber nicht aus dem Register gelöscht. In einem Behöredenführungszeugnis wird diese Strafe erwähnt, und wenn Polizei oder Gerichte anfragen, erfahren sie's auch. Also solltest Du hier wahrheitsgemäß antworten.
Es gibt immer zwei Führungszeugnisse. In dem (bei Dir) schlechteren wird sicher DAS hinterliegen, und darauf haben sie intern Zugriff..Probier's! Aber sauberere Bewerber könnten Vorteile haben. Alles Gute.
Klick jetzt gar nichts an. Geh morgen mit Perso zur Wache und stelle Antrag auf Akteneinsicht. Wenn sie da ist auf Ja. Wenn nicht, Mail den Kontakt an, und frag nach, ob sies trotzdem wissen wollen. Verurteil wurdest du ja nun mal.
Das ist blanker Unsinn, aber das weißt Du auch selbst!
Die Polizei führt keine Akten . Akteneinsicht nur durch RA bei der Staatsanwaltschaft !
Auf der Wache schau´n se di bled an. Meinst du, die haben die Akten von jedem Einwohner, Mann, wo bist du denn daheim?