Schwere räuberische Erpressung nach Jugendstrafrecht als Ersttäter?

5 Antworten

Ohne den gesamten Sachverhalt und deinen vollständigen Hintergrund zu kennen, kann man hier keine annährend verlässliche Auskunft geben.

zimmer96 
Beitragsersteller
 20.04.2014, 01:22

Inwieweit musst du den Sachverhalt und meine Hintergründe kennen ?

KaiserBill  24.04.2014, 02:04
@zimmer96

Diese sind relevant für die Strafzumessung.

Hallo, und zwar wollte ich fragen welche Strafe man dafür bekommen kann ?

Siehe StGB §255:

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Die Strafe für Raub steht in StGB §249:

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Zeigt sich das alles strafmildernd ?

Teils. Schulbildung und Elternhaus sind nebensächlich, die Entschuldigung beim Opfer wird aber sicher anerkannt. Außerdem wirst Du nach Jugendstrafrecht verurteilt, d.h. hier steht die Resozialisierug über der Strafe.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

Über das Strafmaß entscheidet der Richter. Um hier Vergleiche mit ähnlichen Fällen zu ziehen, fehlen uns die Details.

Weitere Einzelheiten erklärt Dir sicher dein Anwalt.

Habe ich eine Chance auf eine Bewährungsstrafe und/oder Sozialstunden ?

s.o.: Das Strafmaß legt der Richter fest. Neben der Freiheitsstrafe und Sozialstunden gibt es im Jugendstrafgesetz aber noch die Maßnahme des Kurzzeitarrests (bis zu vier Wochen), die verhängt werden kann.

Es wird höchstens eine Bewährungsstrafe, vllt. auch Sozialstunden, liegt im Ermessen des Richters...

Mit Glück und einem anwalt hastdu Glück wen nicht dan nicht

kommt sich auf die tat an, wenn du kein plan, jemandem gedroht hast, ihn zu schlagen wenn er denn nicht tut was du verlangst, ist es was anderes wie mit dem Mord oder ähnilchem zu drohen, will heißen, Schwere räuberische Erpressung wird mindestens Sozialstunden geben , Studieren hin oder her, du hast kein Recht einem anderen Menschen sowas anzutun. Das war keine Moralapostel sondern eine klare Ansage.

zimmer96 
Beitragsersteller
 20.04.2014, 01:31

Ich weiß, dass ich kein Recht dazu habe, die Tat bereue ich wirklich sehr ! Das mit der Schule habe ich auch nur angegeben, weil ich wissen wollte, ob sich das strafmildernd auswirkt, als Entschuldigung für meine Tat wollte ich das keinesfalls hinstellen, falls du das gefacht haben solltest