Ab wann wird meine Akte gelöscht beibdir Polizei?
Hallo meine lieben, ich habe eine frage. Und zwar Alan ich damals 14-15 war hat eine Freundin von mir geklaut beim DM und ich war dabei. Habe aber nicht geklaut. Da mir das nicht nachgewiesen worden konnte, stand es Aussage gegen Aussage ( Und ja Kameras gab es da aber die waren nicht angeschaltet ) . Also habe ich Sozialstunden bekommen die ich aber direkt absolviert habe. Meine Frage ist, ob es immer noch in meiner Akte vermerkt ist da ich jetzt anfangen wollte zu arbeiten und mein Chef mein polizeiliches Führungszeugnis sehen wollte. Danke für eure Antwort.
6 Antworten
Hallo Jeanny12349
Wenn du nicht geklaut hast und vor allem wenn man dir nichts nachweisen konnte hättest du nicht verurteilt werden dürfen in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung damit hätte es zu einem Freispruch In Dubio pro Reo kommen müssen.
Ich würde dir raten ein Wideraufnahmeverfahren anzustreben bei dem das Urteil von damals aufgehoben wird und die für die erlittenen Sozialstunden entschädigt wirst.
Dann werden sämtliche Einträge annulliert, dass heißt so entfernt als hätte es sie nie gegeben.
Oder waren die Sozialstunden ein Deal mit der Staatsanwaltschaft, damit das Verfahren eingestellt wird ?
Dann sind die auch nirgendwo vermerkt weil du dich ja freiwillig dazu bekannt hast sie abzuleisten.
LG
Darkmalvet
Ändert nichts daran, dass das Urteil wenn es denn eins gab ein falsches Urteil war falls die Geschichte so abgelaufen ist wie in der Frage beschrieben, deswegen gibt es ja die Möglichkeit von Wideraufnahmeverfahren.
Bei Ladendiebstahl muss diese BEWIESEN sein, eine reine Aussage: "Die Person hat geklaut", reicht nicht!
Auch wenn es verboten ist und deshalb dementiert wird: Ladendedektive bekommen eine Fangprämie. Wenn also eine Aussage reichen würde, würden sie wahllos Kunden ausgucken, vor allem solche, die sich nicht wehren können, und die als Diebe anschwärzen.
Definitiv: OHNE BEWEIS keine Strafverfolgung. Der Fall hätte vom Staatsanwalt eingestellt werden MÜSSEN.
Eine "freie Urteilsfindung" ist nicht möglich in diesem Fall. Das wäre ungefähr so, als ob eine Person, die ich nicht leiden mag, auf meine Behauptung hin wegen Bankraub verurteilt würde.
Hallo,
frage am Gericht nach an welchen dein Fall anhängig war. Die müssen dir eine Auskunft darüber geben.
Tipp: Wenn du nocht die Fallnummer hast (sie steht auf dem Urteil) kommst du leichter in die richtige Abteilung bei telefonischen Auskünften. Wenn du eine schriftliche Anfrage stellst, schreibe sie auf deine Anfrage drauf.
Lg.
Die "Polizeiakte" und das Polizeiliche Führungszeugnis sind 2 unterschiedliche Dinge. Ins Polizeiliche Führungszeugnisse, das, was von einem Arbeitgeber eingesehen werden kann, kommen bei Jugendlichen nur Strafen ab 2 Jahre auf Bewährung, deine Sozialstunden sind da nicht drin.
Allerdings ist es mehr als merkwürdig, dass du 1. überhaupt vor Gericht standest, bzw die Sache beim Staatsanwalt war und 2. trotz der Tatsache, dass man dir Nichts beweisen konnte, Sozialstunden machen musstest.
eine Aussage, ohne konkrete Beweise reicht bei Ladendiebstahl nämlich gar nicht aus für eine Verurteilung! Aussage gegen Aussage wird im Zweifelsfalle nämlich mit "Im Zweifel FÜR den Angeklagten" gewertet. Gegen dich würde nur sprechen, wenn du vorher schon mehrfach aufgefallen wärest.
UND : Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis (den es aber bei dir gar nicht gibt) werden nach einer Weile gelöscht. Wann hängt vom Delikt ab und ob man nach Jugend- oder Erwachsenenrecht verurteilt wurde.
Das wird nicht im polizeilichen Führungszeugnis stehen.
Du kannst also zum Bürgeramt gehen und dort das einfache Führungszeugnis beantragen und es wird Dir in 1-2 Wochen nach Hause zugeschickt; bei mir kam es nach einer Woche.
Keine Sorge, das steht nicht im Führungszeugnis. Da kommen nur größere Strafen rein.
Vor in dubio pro reo kommt noch die freie Urreilsfindung. In dubio pro reo ist eine Illusion, bzw. greift nur, wenn der Richter Zweifel hat. D.h., es kommt darauf an, was oder wem der Richter glaubt.