Darf man als Ehemaliger Haschisch - Dealer eine Ausbildung zum Erzieher machen?
Hallo liebe Comunity, ich bin neu hier und habe eine Frage : Ich wurde mit 17 Jahren und mit 19 Jahren mit Haschisch erwischt. Die Verurteilung war nach dem Jugendstrafrecht zu Sozialstunden. Mit 22 wurde ich nochmals mit Haschisch erwischt, diesmal aber mit einer nicht geringen Menge. Die Verurteilung war eine Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren. Noch bin ich auf Bewährung. Darf ich jetzt mein Leben in die Hand nehmen und Erzieher werden(Kindergarten) oder steht meine verurteilung im ->Erweiterten<- Führungszeugnis? Ich habe das Internet natürlich schon durchsucht und kam auf die verschiedendsten Ergebnisse.Würde mich über eure Antworten sehr freuen,aber bitte keine Moralapostell die mir erzählen ich hätte im Umgang mit kindern nichts verloren, denn ihr kennt mich ja überhaupt nicht. Danke. mit freundlichen grüßen
8 Antworten
Sofern in der Urteilsbegründung kein Verbot des erzieherischen Umgangs mit Kindern und Jugendllichen ausgesprochen worden ist, sehe ich persönlich keinen Hinderungsgrund dafür, dass Du als Erzieher tätig wirst. Es gibt unzählige Erzieher oder auch Lehrer, die in ihrer Jugend oder Studentenzeit Cannabiserfahrungen gesammelt haben.
Zur Sicherheit würde ich an Deiner Stelle den Richter fragen (anrufen), der Dich zur Bewährungsstrafe verurteilt hat. Möglicherweise wird er Dir raten erst das Ende der Bewährungsfrist abzuwarten.
bei der vorgeschichte wirst du dir wohl eine andere ausbildung suchen müssen.............das ist jetzt keine persönliche wertung , denn ich kenne dich ja nicht , sondern das sind ganz einfach die fakten.............du darfst dein leben jetzt selbstverständlich in die hand nehmen und versuchen was daraus zu machen , aber definitiv nicht in diesem beruf...........
Da stehen die Karten für dich aber äusserst schlecht. Als Erzieher wird dich niemand ausbilden wollen, zu groß ist das Risiko, dass du abermals rückfällig wirst!!!
Du bist "vorbestraft" im juristischen Sinne, jede strafgerichtliche Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen.
Wann deine Bewährungsstrafe aus dem Bundeszentralregister getilgt wird, entnehme bitte diesem Link: http://www.nederobert.de/one/printable/buchen/024be497690ca6705/index.html
Du lieferst einfach nicht genügend Informationen, daher kann man nicht ausrechnen, bis wann die Verurteilung ins Führungszeugnis aufzunehmen ist.
das wort >Ehemaliger Haschisch - Dealer< macht keinem glaubwürdiger, keiner kann behaupten das er davon weg ist, wenn du polizeilich registriert bist, kannst du es abhaken, weil du/das im Führungszeugnis steht, und das ist gut so wiederholungstäter nennt man das