Sozialhilfe für Student-verheiratet?
Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation:
Ich (22) bin Student und werde ende des Jahres heiraten. Meine zukünftige kommt aus einem aneren Bundesland und hat jetzt eine abgeschlossene Ausbildung, aber bis Sie sich hier eingelebt braucht sie bestimmt 1-2 Monate. Ich bin übrigens auf geringfügig (450 €) in einer Firma eingestellt, d.h. mein Lohn ändert sich andauerend. Meine Frage ist jetzt: Habe ich noch Ansrpuch auf Sozial-, Hilfeleistungen, Wohngeld etc..
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Wenn ihr verheiratet seit,habt ihr Anspruch auf eine Wohnung,wie groß und wie teuer die bei dir sein darf,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen !!!Deine Verlobte / Frau,hat erst einmal Anspruch auf ALG - 1,sollte das nicht reichen,sollte sie sicherheitshalber gleich einen zusätzlichen Antrag auf Aufstockung beim Jobcenter beantragen,muss aber im ALG - 2 Antrag angeben,das sie schon ALG - 1 beantragt hat.Dir müsste doch als Student eigentlich Bafög - zustehen und dein Kindergeld,bis du mit dem Studium fertig bist oder das 25 Lebensjahr erreicht hast.Wenn du dann Bafög - bekommen solltest und die darin enthaltene Pauschale für die Miete nicht ausreichen,kannst du auf dem Jobcenter noch einen Antrag auf die ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung stellen.Das Bafög - und dein Kindergeld,sowie dein Einkommen ( nach dem Abzug von Freibeträgen ) würden Bedarfsdeckend auf deine Leistungen angerechnet,die dir vom Jobcenter zustehen würden.Du hättest als Bafög - Empfänger,keinen Anspruch auf Wohngeld,das könnte deine Frau dann beantragen,aber dann würde es kein ergänzendes ALG - 2 geben.Such dir einfach im Internet mal einen Wohngeld und einen ALG - 2 Rechner und vergleiche,wo ihr mehr bekommen würdet.
also ich bekomme kein bafög, weil ich mich in höhreren Semester befinde...und danke für die ausführliche antwort...super :)
Derzeit nicht. Mit dem Einzug deiner Ehefrau könnte es allerdings sein, dass euch Ansprüche entstehen. Kommt darauf an, was sie so für Einkommen hat.
- In dem Fall kannst du dann (sobald sie bei dir wohnt und eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft besteht) Wohngeld beantragen, weil du als Student vom SGB II ausgeschlossen bist.
- Sie sollte aufstockend Arbeitslosengeld II beantragen.
danke für die antwort
also sie wird ja arbeiten sobald sie sofort eine Stelle findet..also sie wird max. 2 monate arbeitslosengeld beziehen denke ich mal..das sind dann um die 370 euro.