Wohngeld für verheiratete?
Hallo, ich werde demnächst heiraten und werde natürlich dann mit meinem Mann zusammenziehen. Ich habe kein eigenes Einkommen. Beide sind Studenten und ich bekomme nur mein Kindergeld(ca.200€). Durch Gelegenheitsjobs und tagelanges nichts essen konnte ich Miete und Studiengebühren irgendwie zahlen. Anfangs wollte mir das Amt kein Geld geben da ich zu wenig Einkommen habe (völlig bekloppt, deswegen brauche ich ja Wohngeld). Mein Verlobter arbeitet Momentan (400€) und bekommt ca. 200 € von seinen Eltern Unterhalt mit meinen 200 € wären wir bei 800€. Die Wohnung kostet 355 € warm. Wie werden die kosten zusammengerechnet und wie siehts aus wenn man verheiratet ist? Zählt sein Einkommen auch für mich? Denn ich alleine würde kein Wohngeld bekommen.
5 Antworten
Bei Wohngeld wird von beiden das Einkommen zusammengerechnet (egal ob verheiratet oder nicht). Guck mal, ob Du nicht Bafög bekommen kannst. Wenn Du studierst, müsste das eigentlich vorgehen und Wohngeld ausschließen.
Sieh auch mal hier.
Ne bekomme weder Bafög noch einen Kredit. Bin schon im 7 Semester da ist es zu Spät. Aber durch 3 Schicksalsschläge im vergangenen Jahr konnt ich einfach nichts für die Uni tun. Ich habe bei so vielen Ämtern gefragt, es heisst ich soll das Studium abbrechen und Hartz4 beziehen!!!!!!!
ich unterstelle einmal, dass Ihr kein Wohngeld bekommt, da Ihr beide Studenten seid. Da ist es egal, ob Ihr verheiratet seid oder nicht. http://www.wohngeldantrag.de/geld/bafog.htm
doch, als Student bekommst du Wohngeld wenn du weder Bafög noch einen Kredit bekommst
Ja,als verheiratete werden sie vom Amt als Bedarfsgemeinschaft berechnet (Mann 600.- Frau 200.-) da gibt es als Ehepaar mit Kind Regelsätze die um einiges höher als die 800.-EUR sind! Hier stellt sich nur die Frage ob Wohngeld(meist weniger) oder besser Grundsicherung (etwas mehr) angebracht sind,erkundigen sie sich beim zuständigen Sozialamt paralell dazu bei der Wohngeldstelle! Auf jeden Fall steht es ihnen gesetzlich zu also nicht abwimmeln lassen von den Ämtern sind zur Auskunftspflicht verpflichtet!Viel erfolg.
Aja. Und seit wann haben Studenten Anspruch auf Grundsicherung? Und was soll der Hinweis auf "Ehepaar mit Kind", wenn von einem Kind gar nicht die Rede ist? Auch der "Hinweis", daß "einem etwas gesetzlich zusteht" (was eigentlich?) ist nicht unbedingt richtig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Ihr werdet als Eheleute immer zusammen berechnet. Bei dem miesen Einkommen würde ich aber malk vorher den Wohngeldrechner anwerfen....http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec%28wgrstart%29
um als studi wohngeld zu bekommen, müsst ihr eine ablehnung des bafög bescheides haben!!
ich bekomme keinen Bafög mehr seit 3 Semestern und auch keinen Kredit. Habs schon überall probiert.